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Taxation and Customs Union

Die EU-Anerkennungsbescheinigung für zollspezifische Studienprogramme

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Die EU-Anerkennungsbescheinigung für zollspezifische Studienprogramme

Die Europäische Kommission hat die Initiative ergriffen, Studienprogramme, durch die Studenten optimale Kompetenzen im Bereich Zoll erlangen, anzuerkennen. Europäischen Bachelor- und Master-Studiengängen im Bereich Zoll kann eine Anerkennungsbescheinigung erteilt werden, mit der deren führende Rolle bei der Verbesserung der Zolltätigkeit und der weiteren Professionalisierung des Zollberufs bestätigt wird. In diesem Sinne dient die EU-Anerkennungsbescheinigung als ein EU-Gütesiegel für hochwertige, moderne Studienprogramme im Bereich Zoll.

Diese Initiative trägt der heutigen Realität Rechnung, in der der Schutz der Interessen der Europäischen Union und ihrer Bürger bei einer gleichzeitigen Erleichterung des rechtmäßigen Handels zunehmend komplexer wird. Die Herausforderungen des einundzwanzigsten Jahrhunderts, wie neue Gefahren für die Sicherheit, die anhaltende Flüchtlingskrise, Entwicklungen bzw. Revolutionen im digitalen Bereich oder die Auswirkungen des Brexit erfordern eine verstärkte europäische Kooperation im Bereich Zoll sowie die Zusammenarbeit mit der Handelsgemeinschaft.

Der aktuelle Kontext verlangt nach einer leistungsfähigen, vernetzten, agilen und zukunftssicheren europäischen Gemeinschaft von Zollfachleuten, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Ausbildung, Schulung und berufliche Weiterbildung im Bereich Zoll sind die zur Errichtung und Pflege dieser Gemeinschaft nötigen Eckpfeiler und erforderlich, um mit den neuesten Entwicklungen in der Welt des Zolls und des Handels Schritt zu halten.

Wirkung zugunsten der Gemeinschaft

Im anhaltenden Wettbewerb um Talente sind topaktuelle Studienprogramme im Bereich Zoll das Mittel der Wahl, um Zollfachleute mit hohem Potenzial zu gewinnen und auszubilden. Moderne zollspezifische Bachelor- und Masterprogramme (oder darin enthaltene Module) werden die Zolltätigkeit in der gesamten EU wesentlich verbessern. Absolventen anerkannter Programme werden die Rolle des Zolls in der internationalen Lieferkette verstehen und Strategie- und Führungskompetenzen mit fundierten operativen Fähigkeiten im Bereich Zoll kombinieren.

Die Rolle der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat CustCompeu (EU-Kompetenzrahmen für den Zoll) entwickelt, der die optimalen Kompetenzprofile für Zollfachleute im öffentlichen bzw. privaten Sektor darlegt. CustCompeu wird als gemeinsame Grundlage für die Entwicklung qualitativ hochwertiger und kohärenter Ausbildungsprogramme für Zollfachleute genutzt. Um diese Harmonisierung weiter zu erleichtern, hat die EU die Initiative zur Entwicklung der EU-Referenz-Ausbildungsprogramme für Studiengänge im Bereich Zoll (Reference Training Programmes (RTP) for Academic Customs Education) ergriffen. Mehrere Abschnitte wurden basierend auf den Erkenntnissen eines 2018 und 2019 durchgeführten Pilot-Anerkennungszyklus überarbeitet (EU RTP for Academic Customs Education, 2019 sectional revision).

Die EU-Referenz-Ausbildungsprogramme enthalten einen Vorschlag für eine umfassende Liste der Ausbildungsbereiche auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter zollspezifischer Kompetenzen und decken die optimalen Lerninhalte für Zollfachleute in verschiedenen Hochschulprogrammen ab.

  • Zollspezifische Masterprogramme
  • Zollspezifische Bachelorprogramme
  • Zollmodule innerhalb eines Masterprogramms
  • Zollmodule innerhalb eines Bachelorprogramms

Studienprogrammen im Bereich Zoll, die den EU-RTP für akademische Ausbildungen entsprechen, kann die EU-Anerkennungsbescheinigung für zollspezifische Studienprogramme – ein Gütesiegel für zollspezifische Bachelor- und Masterprogramme (oder darin enthaltene Module) in Europa verliehen werden.

Anerkannte Studienprogramme im Bereich Zoll

Für anerkannte Studienprogramme im Bereich Zoll (oder deren Module) kann die offizielle EU-Anerkennungsbescheinigung für zollspezifische Studienprogramme genutzt werden, welche in die öffentlich zugängliche Liste der von der EU anerkannten Studienprogramme im Bereich Zoll aufgenommen werden können.

Nutzen und Vorteile für Sie

Mehrwert für Anbieter von Hochschulstudienprogrammen

Hochschulen und Wirtschaftshochschulen können mit der offiziellen EU-Erklärung und -Bescheinigung für das Programm werben.

Die Bewerbung um eine EU-Anerkennung als zollspezifisches Studienprogramm stellt die einmalige Chance dar, Programme mit anerkannten Kompetenzen abzugleichen, die Zollfachleute für die Bewältigung künftiger Herausforderungen benötigen werden.

Vorteile für Studierende im Bereich Zoll

Durch das Gütesiegel einer EU-Anerkennungsbescheinigung können angehende Studenten sicher sein, dass das Programm ihnen die Kompetenzen vermittelt, die für eine erfolgreiche Karriere im Bereich Zoll sowohl in Zollverwaltungen als auch in Unternehmen benötigt werden.

Ein von der EU anerkannter Bachelor- oder Masterabschluss ist eine Versicherung für Arbeitgeber, dass der Bewerber optimale Kompetenzen mitbringt, um eine Laufbahn im Bereich Zoll zu beginnen oder auszubauen, wodurch sich die Karriereaussichten des Mitarbeiters verbessern.

Vorteile für die Zollunion

Die EU-Anerkennungsbescheinigung für zollspezifische Ausbildungsprogramme stellt einen Eckpfeiler bei der Förderung der Schaffung zollspezifischer Ausbildungsprogramme im Hochschulbereich dar: Sie fördert die Kohärenz dieser Programme in der gesamten Europäischen Union hinsichtlich Qualität, Aufbau und Umsetzung. Dadurch wird sich wiederum die Zolltätigkeit in Europa durch einheitlichere Ausbildungsprogramme im Bereich Zoll, durch die die Teilnehmer die für ihre Laufbahn nötigen Kompetenzen erhalten, verbessern.

Überblick über das Antragsverfahren

1. ANTRAGSPHASE

Folgen Sie den unten gegebenen Anweisungen zum Ausfüllen der Antragsunterlagen und senden Sie diese an die Europäische Kommission.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die EU-Anerkennungsbescheinigung zielt auf zollspezifische Bachelor- und Masterprogramme (oder darin enthaltene Module) ab, die von Hochschulen und Wirtschaftshochschulen in Europa angeboten werden.

Entsprechende Studienprogramme sollten drei Kriterien erfüllen:

  • Akkreditierung gemäß dem Bologna-Prozess (Nationale oder internationale Akkreditierungen für akademische Master- oder Bachelorprogramme (oder darin enthaltene Module) werden üblicherweise von staatlichen oder amtlich zugelassenen Akkreditierungsstellen vergeben. Studienprogramme, die noch nicht über eine nationale oder internationale Akkreditierung verfügen, müssen belegen, dass das Akkreditierungsverfahren im Gange ist. Der Bologna-Prozess ist das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen, mit dem folgende Zielen verfolgt werden: (a) Einführung und Umsetzung eines Systems von drei aufeinanderfolgenden Zyklen in der Hochschulbildung (Bachelor/Master/Promotion); (b) Angleichung und Verbesserung der Qualität von Studiengängen und (c) vereinfachte Anerkennung von Qualifikationen und Studienzeiten.) ;
  • zollspezifische Ausrichtung;
  • Übereinstimmung mit den RTP für Hochschulbildung im Bereich Zoll.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Interessenten können sich durch Ausfüllen der Antragsunterlagen wie folgt bewerben:

  1. Füllen Sie das Dokument zur Einleitung der Anfrage (Initiation Request Document) aus, Formular 1 Word | PDF
  2. Füllen Sie die Kurzdarstellung des Studienprogramms (Academic Programme Outline) aus, Formular 2 Word | PDF
  3. Füllen Sie die durch das Programm abgedeckten Kompetenzen (Competencies Addressed by the Programme) aus, Formular 3 (A-D), je nach Art des Studienprogramms:
    • Formular 3A Word | PDF für Master-Programme
    • Formular 3B Word | PDF für Bachelor-Programme
    • Formular 3C Word | PDF für Modul(e) innerhalb eines Master-Programms
    • Formular 3D Word | PDF für Modul(e) innerhalb eines Bachelor-Programms
  4. Geben Sie die Abweichungen und Beweggründe (Deviations and Motivation) an, Formular 4 Word | PDF.

Übermitteln Sie die Formulare und Begleitdokumente (z. B. Akkreditierungsunterlagen, Vorlesungsverzeichnis usw.) vor dem 31.12 an EU-CertificateOfRecognitionatec [dot] europa [dot] eu (EU-CertificateOfRecognition[at]ec[dot]europa[dot]eu), damit der Antrag im Bewertungszyklus des Folgejahres berücksichtigt werden kann.

Um Hochschulen und Wirtschaftshochschulen im Antragsverfahren zu unterstützen, stellt die Europäische Kommission Folgendes zur Verfügung:

i)einen Schritt-für-Schritt-Antragsleitfaden (Application Guide), der auch im EU Bookshop erhältlich ist
ii) einen vorausgefüllten Musterantrag (Sample Application) Word | PDF mit zahlreichen Beispielen für alle Felder.

Wann erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren wird einmal jährlich abgewickelt. Anträge, die vor dem 31.12. eingehen, werden im folgenden Jahreszyklus berücksichtigt.

2. BEWERTUNGSPHASE

Alternativ kann der EU-Bewertungsausschuss auch einen Besuch der Bildungseinrichtung ansetzen, um das Programm vor Ort genauer bewerten und erörtern zu können. Die Europäische Kommission teilt ihre endgültige Entscheidung über die Anerkennung bis spätestens zum 31.5. eines jeden Jahres mit.

Wer führt die Bewertung durch?

Alle Anträge werden durch einen international besetzten Bewertungsausschuss, bestehend aus Schulungsfachleuten, Wissenschaftlern und Zollfachleuten, unter Leitung und Aufsicht der Europäischen Kommission bewertet.

3. ÜBERPRÜFUNGSPHASE – optional

Anträge, die von der Europäischen Kommission unter Auflagen genehmigt wurden, müssen diese Phase durchlaufen. Der Antragsteller ergreift die geforderten Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission zwecks Erteilung der Anerkennung festgelegt wurden.

Detaillierte Informationen finden Sie im Dokument über das Verfahren zur Erteilung der EU-Anerkennungsbescheinigung für zollspezifische Studienprogramme (EU Customs Certificate of Recognition Process)

Diese Initiative wird vom EU-Kooperationsprogramm „Zoll 2020“ und seinen Nachfolgeprogrammen unterstützt.

Weitere Informationen?

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Sekretariat für EU-Anerkennungsbescheinigungen unter:

EU-CertificateOfRecognitionatec [dot] europa [dot] eu (EU-CertificateOfRecognition[at]ec[dot]europa[dot]eu)

Die EU-Anerkennungsbescheinigung für zollspezifische Studienprogramme - Leaflet

Die EU-Anerkennungsbescheinigung für zollspezifische Studienprogramm -Antragsleitfaden (Application Guide)

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