Übermittlung und Austausch von Zahlungsdaten zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs
Am 18. Februar 2020 hat der Rat ein Legislativpaket angenommen, mit dem Zahlungsdienstleister aufgefordert werden sollen, Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus den Mitgliedstaaten und über den Begünstigten („Zahlungsempfänger“) dieser grenzüberschreitenden Zahlungen zu übermitteln. Im Rahmen dieses Pakets müssen Zahlungsdienstleister, die Zahlungsdienste in der EU anbieten, die Zahlungsempfänger bei grenzüberschreitenden Zahlungen überwachen und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten.
Diese Informationen werden dann in einer europäischen Datenbank, dem zentralen elektronischen Zahlungsverkehrssystem (Central Electronic System of Payment Information – CESOP), zentralisiert, wo sie gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden. Alle Informationen im CESOP werden den Betrugsbekämpfungsexperten der Mitgliedstaaten über ein Netzwerk namens Eurofisc zur Verfügung gestellt.
Ziel dieser neuen Maßnahme ist es, den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten die richtigen Instrumente an die Hand zu geben, um möglichen Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr aufzudecken, der von in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Nicht-EU-Land niedergelassenen Verkäufern begangen wird.
Die Maßnahme wahrt die Datenschutzvorschriften. Den Steuerverwaltungen werden nur Informationen über Zahlungen übermittelt, die mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen können. Informationen über die Verbraucher und über den Grund, der der Zahlung zugrunde liegt, sind nicht Teil der Übermittlung.
Die Datenübermittlung muss am 1. Januar 2024 beginnen.
Umsetzung
Zur Umsetzung des Vorschlags wird die Europäische Kommission mit den Steuerbehörden und Zahlungsdienstleistern der Mitgliedstaaten in einer Expertengruppe zusammenarbeiten, die sowohl bei der Umsetzung der Berichtspflichten für Zahlungsdienstleister als auch bei der Entwicklung des CESOP helfen wird.
Unter anderem wird die Expertengruppe die Kommission dabei unterstützen,
- das elektronische Standardformulars für die Übermittlung von Daten von Zahlungsdienstleistern zu erstellen;
- technische Maßnahmen zur Einrichtung, Pflege und technischen Verwaltung des CESOP zu bestimmen;
- Leitlinien für die Berichterstattungspflichten zu entwerfen.
Die Expertengruppe wird auch mit einem Team von IT-Experten aus den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, das die technischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Einrichtung des CESOP entwickeln wird.
Expertengruppe
Zur Vorbereitung der Arbeit der Expertengruppe, die ihre Tätigkeit etwa im Mai 2020 aufnehmen wird, führt die Europäische Kommission eine Umfrage (in englischer Sprache) durch, um von Zahlungsdienstleistern und Akteuren der Zahlungsverkehrsbranche Informationen einzuholen. Die Umfrage konzentriert sich auf die Fragen, die für Zahlungsdienstleister wichtig sind, um den in der Richtlinie (EU) 2020/284 festgelegten Berichtspflichten nachzukommen.
Die Ergebnisse der Umfrage werden helfen, die Arbeit der Expertengruppe zu organisieren, und in diese einfließen. Die Umfrage soll auch den Vertretern aller Zahlungsdienstleister in der EU die Möglichkeit geben, ihren Standpunkt darzulegen und zur Umsetzung des Gesetzes beizutragen. Zahlungsdienstleister und interessierte Kreise werden als solche nachdrücklich aufgefordert, die Umfrage zu beantworten und ihren wertvollen Beitrag zu leisten.
Die Umfrage ist über EU Survey verfügbar und läuft bis zum 4. Mai.
Links
- CESOP Validation Module v1.3.0 and corresponding User Manual v2.01
- XSD and XSD Benutzerhandbuch und Hintergrunddokumente
- Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister (ABl. L 62, 2.3.2020, p. 7)
- Verordnung (EU) 2020/283 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung (ABl. L 62, 2.3.2020, p. 1)
- Nachricht über die Annahme neuer Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs unter Verwendung von Zahlungsdaten
- Anhang: Durchfürungsbestimmungend der Kommission vom 6.4.2022 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates hinsichtlich der Einrichtung eines zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystems (CESOP) zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug
- Pressemitteilung zur Annahme der neuen Vorschriften durch den Rat
- Umfrage bei Akteuren der Zahlungsverkehrsbranche