Gegenstand und Tragweite
Die Zollbehörden und weitere Behörden führen an den Unionsgrenzen Kontrollen durch, um zahlreiche unterschiedliche Anforderungen der sektorbezogenen Politik durchzusetzen. Diese Anforderungen werden als „Verbote und Beschränkungen“ bezeichnet. Gemäß Artikel 134 sowie 267 des Zollkodex der Union unterliegen Waren gegebenenfalls Verboten und Beschränkungen, die unter anderem aus folgenden Gründen gerechtfertigt sein können:
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung oder Sicherheit,
- Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen,
- Schutz der Umwelt,
- Schutz des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert und
- Schutz des gewerblichen Eigentums,
- wozu auch Kontrollen in Bezug auf Drogenausgangsstoffe, Waren, die bestimmte Rechte des geistigen Eigentums verletzen, und Bargeld gehören
Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen oder von handelspolitischen Maßnahmen gelten nicht als Verbote und Beschränkungen, wenngleich ihre Durchführung eine wesentliche Dimension der zollamtlichen Überwachung darstellt, wie es ebenfalls in den Artikeln 134 und 267 des Zollkodex dargelegt wurde.
Integrierte EU-Liste der Verbote und Beschränkungen
All diese Verbote und Beschränkungen sind über die gesamten EU-Rechtsvorschriften verstreut. Um bei der Ermittlung der anwendbaren Verbote und Beschränkungen zu helfen, hat die Europäische Kommission eine vorläufige „Integrierte EU-Liste der Verbote und Beschränkungen“ veröffentlicht, die ein Hilfsmittel für den Umgang mit Verboten und Beschränkungen darstellt. Sie ist nicht erschöpfend und unverbindlich und unterliegt einem ausführlichen rechtlichen Hinweis (siehe Titelseite des Dokuments).
Expertengruppe für Verbote und Beschränkungen
Die harmonisierte Durchführung von Grenzkontrollen erfordert eine reibungslose und enge Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern sowie zwischen dem Zoll und anderen zuständigen Behörden. Die Europäische Kommission hat eine Expertengruppe eingerichtet, in der Zollsachverständige aus den Mitgliedstaaten zusammenkommen, um an folgenden Themen zu arbeiten:
- Schutz der Gesundheit, des kulturellen Erbes, der Umwelt und der Natur; und
- Kontrolle der Produktsicherheit und der Einhaltung der Vorschriften.
Das übergeordnete Ziel der Expertengruppe ist es, die Sicherheit zu erhöhen sowie Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt zu schützen. Ihr operatives Ziel ist es, die Vorbereitung, die kohärente Anwendung und die wirksame Umsetzung der Unionspolitik und der Rechtsvorschriften der Union zu unterstützen, die Verbote oder Beschränkungen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren, Pflanzen oder nationalen Kulturgütern vorsehen.
Unter dem Vorsitz der Kommission vereint die Expertengruppe nationale Zollsachverständige aus dem Bereich der Verbote und Beschränkungen. Alle für Rechtsvorschriften, die Grenzmaßnahmen auslösen, zuständigen Kommissionsdienststellen sind aufgefordert, die Zollvertretungen über die jüngsten Entwicklungen zu informieren. Die Kommission konsultiert die Zollvertretungen auch zu Fragen der zollrechtlichen Durchsetzung von Verboten und Beschränkungen, die in sonstigen Rechtsvorschriften vorgesehen sind.
Die Expertengruppe leistet u. a. zu folgenden Prioritäten einen Beitrag:
- Sensibilisierung für die Verantwortung des Zolls bei der Kontrolle von Verboten und Beschränkungen;
- Austausch von Meinungen, Erfahrungen, Kenntnissen und bewährten Verfahren für die praktische Umsetzung der genannten Politikbereiche;
- Erarbeitung gemeinsamer Konzepte für Zollkontrollen in diesen Bereichen;
- Austausch von Erfahrungen, Kenntnissen und bewährten Verfahren bei der Koordinierung zwischen den Zollverwaltungen sowie zwischen den Zollverwaltungen und den zuständigen nationalen Behörden, die für die verschiedenen betroffenen Politikbereiche verantwortlich sind;
- Entwicklung von Risikokriterien für die in diesen Bereichen durchzuführenden Zollkontrollen;
- Bereitstellung von Beiträgen für die Ausarbeitung von Leitfäden zur Unterstützung der Zollverwaltungen bei der Durchführung von Kontrollen in nichtsteuerlichen Angelegenheiten;
- Fähigkeit, in Krisensituationen erforderlichenfalls sofort gemeinsam mit den Zollsachverständigen der Mitgliedstaaten zu handeln;
- frühzeitige Unterrichtung über bevorstehende Gesetzesinitiativen verschiedener Kommissionsdienststellen mit Auswirkungen auf den Zoll.
Weitere Informationen über die Expertengruppe finden Sie im Register der Expertengruppen.