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Taxation and Customs Union

Mehrwertsteuer und Verwaltungszusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Verwaltungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer trägt dazu bei, die korrekte Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften bei grenzüberschreitenden Transaktionen sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit beruht auf Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates.

Die Verordnung sieht den Austausch bestimmter Informationen zwischen den Steuerbehörden vor:

  • Ein spontaner Informationsaustausch findet statt, wenn ein Land Informationen über der Mehrwertsteuer unterliegende Umsätze entdeckt, die für ein anderes Land relevant sein könnten.
  • Ein Informationsaustausch auf Ersuchen findet statt, wenn zusätzliche Informationen über der Mehrwertsteuer unterliegende Umsätze aus einem anderen Land benötigt werden.
  • Ein automatischer Informationsaustausch findet Anwendung, wenn die Informationen für andere Länder relevant sind, z. B. bei neuen Beförderungsmitteln oder nichtansässigen Steuerpflichtigen.
  • Gemeinsame Prüfungen und gleichzeitige Kontrollen ermöglichen es Beamten der nationalen Steuerbehörden, internationale Prüfungsteams zu bilden, um multinationale Unternehmen zu kontrollieren.

Dieser Informationsaustausch wird vom Eurofisc-Netz koordiniert, das aus Verbindungsbeamten aus den 27 Mitgliedstaaten und Norwegen besteht. Das Eurofisc-Netz wurde 2010 zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs ins Leben gerufen.

Auf der Grundlage der im Eurofisc-Netz ausgetauschten Informationen und nach Analyse der verfügbaren Daten können die Eurofisc-Verbindungsbeamten auf nationaler Ebene geeignete Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die Bearbeitung von Auskunftsersuchen, Prüfungen oder die Abmeldung von MwSt.-Nummern.

Eurofisc ist beauftragt, in folgenden Bereichen tätig zu werden:

  • gemeinsame Verarbeitung und Analyse von Daten;
  • Koordinierung von Folgemaßnahmen;
  • Zugang zu Zolldaten über mehrwertsteuerbefreite Einfuhren;
  • möglicher Austausch von Informationen direkt mit Europol und OLAF.

Seit 2019 verwendet Eurofisc ein elektronisches System, die Transaction Network Analysis (TNA), um Mehrwertsteuerdaten schnell auszutauschen und gemeinsam zu verarbeiten. Die TNA ermöglicht es Eurofisc, verdächtige Netzwerke früher und effizienter zu erkennen.

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AKTUELLE NACHRICHTEN

100. Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

Am 21. April 2021 findet die 100. Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden statt. In diesem Jahr findet die Sitzung in einer virtuellen Umgebung statt. Zu den wichtigsten Themen gehören das zentrale elektronische Zahlungsinformationssystem (CESOP), die Mehrwertsteuervorschriften für kleine Unternehmen und der One Stop Shop für die Einfuhr.

Der Ständige Ausschuss für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden setzt sich aus Beamten der nationalen Steuerbehörden und der Finanzministerien zusammen. Er unterstützt die Kommission bei der Umsetzung des Rechtsrahmens für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates). Er ist für das reibungslose Funktionieren der wichtigsten Elemente der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer unerlässlich:

  • Eurofisc
  • Elektronische Systeme wie z. B.:
    • MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS),
    • elektronische Formulare durch eine zentrale Webanwendung (eFCA),
    • One Stop Shop, One Stop Shop für Einfuhren und
    • Mehrwertsteuererstattung.

Die erste Sitzung des Ausschusses fand am 20. und 21. Januar 1992 in Vorbereitung der Mehrwertsteuerregelung für grenzüberschreitende Transaktionen statt, die im Jahr 1993 für den Binnenmarkt in Kraft getreten ist.

Weitere Informationen zu den Errungenschaften der Europäischen Union auf diesem Gebiet in fast 30 Jahren Zusammenarbeit finden Sie hier.

h3>Zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem (CESOP)

Am 18. Februar 2020 verabschiedete der Rat ein Legislativpaket, mit dem Zahlungsdienstleister aufgefordert werden, Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus den Mitgliedstaaten und über den Begünstigten („Zahlungsempfänger“) dieser grenzüberschreitenden Zahlungen zu übermitteln.

Weitere Informationen zur Einführung von CESOP finden Sie hier.

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