Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabak & Energie

In diesem Kapitel geht es um die Verbrauchsteuern, die von den Wirtschaftsbeteiligten (Unternehmen) zu zahlen sind. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Alkohol, Tabakwaren oder Bargeld Sie auf Reisen als Privatperson mit sich führen dürfen, besuchen Sie bitte die Seite Ihr Europa.

Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern, die beim Verkauf oder Verbrauch bestimmter Produkte anfallen, zum Beispiel Alkohol, Tabak und Energie. Die Einnahmen aus diesen Verbrauchsteuern fließen vollständig in das Land, in dem sie entrichtet werden.

Die EU-Länder haben sich auf gemeinsame EU-Vorschriften geeinigt, um zu gewährleisten, dass Verbrauchsteuern überall in der Union in gleicher Weise angewandt werden. Zum Beispiel dadurch, dass immer ein Mindeststeuersatz gilt.

Dadurch werden Handelsverzerrungen im Binnenmarkt verhindert, ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleistet und der Verwaltungsaufwand reduziert.

Im EU-Recht werden außerdem gemeinsame Bestimmungen festgelegt, die für alle Produkte gelten, auf die Verbrauchsteuern erhoben werden.

Dazu gehören insbesondere die Regelungen zur Einrichtung desSystems zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS), ein rechnergestütztes System zur Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb der EU.

Am 19. Dezember 2019 hat der Rat eine Reihe neuer Regeln für die gemeinsamen Bestimmungen angenommen, die ab dem 13. Februar 2023 gelten werden.

GD TAXUD hat im Jahr 2020 eine Studie über die gemeinsamen Bestimmungen für den grenzüberschreitenden Erwerb von Produkten die Verkehrssteuern unterliegen fertiggestellt. Analysiert wird der Handel durch Privatpersonen sowohl auch der grenzüberschreitende Fernverkauf von Verbrauchsteuerprodukten durch Unternehmen an Verbraucher. Im weiteren, befasst sich die Studie mit dem Großhandel von Verbrauchsteuerprodukten zwischen Unternehmen die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten niedergelassen sind.

In diesem Kapitel finden Sie nähere Informationen über: