Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe im Überblick

Die Amtshilfe zwischen Mitgliedstaaten im Steuerbereich gibt es bereits seit langem. Auf dem Gebiet der direkten Steuern ist sie seit 1977 auf der Grundlage der Richtlinie 77/799/EWG des Rates möglich. Diese Richtlinie ergänzte die Bestimmungen zur Amtshilfe in den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten. Sie konnte jedoch nicht den Anforderungen einer neuen, globalisierten Weltordnung gerecht werden. Aus diesem Grund wurde die Richtlinie durch die Richtlinie 2011/16/EU des Rates ersetzt (siehe Verwaltungszusammenarbeit – eine neue Richtlinie im Bereich (direkte) Steuern).

Als aufgrund des Binnenmarktes die Grenzkontrollen innerhalb der EU abgeschafft wurden, musste ein System zur Überwachung des innergemeinschaftlichen Handels in Bezug auf die MwSt eingeführt werden, das so genannte MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) (VIES). Die Verwaltungszusammenarbeit im MwSt-Bereich wird durch die Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates geregelt.

Die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern, Zöllen und bestimmten Gebühren gibt es in der Gemeinschaft seit 1976 auf der Grundlage der Richtlinie 76/308/EWG. Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie wurde durch die Richtlinie 79/1071/EWG auf die MwSt, durch die Richtlinie 92/108/EWG auf die Verbrauchsteuern und durch die Richtlinie 2001/44/EG auf Einkommen- und Kapitalsteuern sowie Steuern auf Versicherungsprämien ausgeweitet.

Modernisierung

Die Tatsache, dass es aufgrund des Binnenmarkts keine physischen Grenzen mehr gibt, hat zu einer stetigen Zunahme des grenzüberschreitenden Handels und der Mobilität sowie der elektronischen Märkte geführt. Die Rechtsakte zur Amtshilfe mussten infolgedessen immer wieder angepasst werden, und die Steuerverwaltungen mussten besser zusammenarbeiten.

Die einschlägigen Unterlagen zur jüngsten Aktualisierung der Rechtsakte finden Sie unter folgenden Links:

Risikomanagement

Das Risikomanagement soll die Effizienz der Steuerverwaltungen bei der Handhabung von Risiken verbessern. Dies kann zu Maßnahmen führen, die verhindern sollen, dass Steuerzahler ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, oder mit denen rascher Abhilfe geschaffen werden kann.

Um eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage für alle Verwaltungsebenen in den Steuerverwaltungen zu schaffen, wurde ein "Leitfaden - Risikomanagement für Steuerverwaltungen " ausgearbeitet. Dieser wurde von Steuerbeamten für Steuerbeamte erstellt. Es handelt sich um das Ergebnis der Arbeit der Fiscalis-Projektgruppe Risikoanalyse (seit 2004).