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Taxation and Customs Union

MIAS (MwSt-Informationsaustauschsystem)

Was ist das MIAS und wie funktioniert es?

Mit Beginn des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 wurden die Steuerkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft und ein neues MwSt-Kontrollsystem für den innergemeinschaftlichen Handel eingerichtet. Der größte Vorteil dieses Systems war die Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Unternehmen: Jährlich entfielen rund 60 Millionen Zollpapiere.

Nach diesen neuen MwSt-Vorschriften sind innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen an Steuerpflichtige in anderen Mitgliedstaaten im Abgangsmitgliedstaat von der MwSt befreit, sind dafür aber in dem betreffenden Ankunftsmitgliedstaat mit der MwSt zu belasten. Jeder Steuerpflichtige muss deshalb in solchen Fällen die Möglichkeit haben, auf einfache und schnelle Weise zu prüfen, ob seine Kunden im anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind und über eine gültige MwSt-Nummer verfügen. Jede Steuerverwaltung unterhält u. a. zu diesem Zweck eine elektronische Datenbank mit den Daten der MwSt-Registrierungen aller Wirtschaftsbeteiligten, für die sie zuständig ist. Dazu gehören die MwSt-Nummer, Name und Anschrift des Steuerpflichtigen..

Um den Fluss der in den einzelnen Mitgliedstaaten gespeicherten Daten über die Binnengrenzen hinweg zu gewährleisten, wurde ein elektronisches MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) eingeführt, über das

  • Unternehmen sich die Gültigkeit der MwSt-Nummern ihrer Geschäftspartner bestätigen lassen können und
  • Steuerverwaltungen den Fluss des innergemeinschaftlichen Handels beobachten und auf etwaige Unregelmäßigkeiten hin überprüfen können.

Die in jedem Mitgliedstaat für die mehrwertsteuerliche Kontrolle des innergemeinschaftlichen Handels zuständige Stelle, das zentrale Verbindungsbüro, hat über das MIAS direkten Zugriff auf die Datenbanken, in denen die MwSt-Registrierungen anderer Mitgliedstaaten gespeichert sind.

Zugang zum System

Wirtschaftsbeteiligte, die eine Anfrage stellen, um zu erfahren, ob eine bestimmte MwSt-Nummer gültig ist oder zu dem Namen oder der Anschrift eines Unternehmers gehört, erhalten über ihr nationales Verbindungsbüro Zugang zum Prüfsystem für MwSt-Registrierungen, das eine der folgenden Antworten zurücksendet:

  • MwSt-Nummer gültig
  • MwSt-Nummer ungültig
  • MwSt-Nummer gehört zu dem angegebenen Namen/der angegebenen Anschrift
  • MwSt-Nummer gehört nicht zu dem angegebenen Namen/der angegebenen Anschrift

(Hinweis: Aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des Datenschutzes geben die nationalen Steuerverwaltungen Namen und Anschrift in Verbindung mit einer gültigen MwSt-Nummer nicht bekannt.)

In den Mitgliedstaaten werden Anfragen von Wirtschaftsbeteiligten ganz unterschiedlich gehandhabt: Einige haben Online-Systeme eingerichtet, um Unternehmern den elektronischen Zugang zu ermöglichen, während es in anderen Mitgliedstaaten Verwaltungsstellen gibt, die die eingehenden Anfragen telefonisch oder per Post oder Fax beantworten.

Web-Anwendung

Die Europäische Kommission unterhält diese Website, um die Zugangsmöglichkeiten für Steuerpflichtige zu verbessern, die innergemeinschaftliche Lieferungen bewirken und die MwSt-Nummern ihrer Kunden prüfen möchten. Unser Ziel ist es, sofort verfügbare, korrekte Informationen bereitzustellen. Jeder Benutzer, der eine Anfrage zu einer EU-MwSt-Nummer in einem EU-Land stellt, erhält Antworten in Echtzeit. Hinweise und Warnmeldungen in allen 20 Amtssprachen der EU unterstützen den Benutzer beim Besuch der Website. Die Website ist für jedermann zugänglich und bietet ähnliche Funktionen für die nationalen Systeme, wobei der Benutzer dort auf die ersten beiden Fragen lediglich die Antworten "Ja" oder "Nein" erhält.

Die folgenden nationalen Websites bieten ähnliche Dienste an: Deutschland (nur für in Deutschland registrierte Steuerpflichtige), Italien und Spanien (nur Prüfung spanischer MwSt-Nummern).

Haftungsausschluss

Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für den auf dieser Website dargestellten Inhalt. Die Informationen

  • stammen aus den Datenbanken der Mitgliedstaaten, deren Inhalt sich der Kontrolle sowie der Verantwortung der Kommissionsdienststellen entzieht; für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der einzelstaatlichen Datenbanken sind die Mitgliedstaaten zuständig;
  • stellen keine professionelle oder rechtliche Beratung dar (für individuelle Beratung sollten Sie immer einen Sachverständigen zurate ziehen);
  • begründen keinen Anspruch auf Befreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen von der MwSt;
  • bewirken keine wie auch immer geartete Änderung der Pflichten der Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen.

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