Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Eine effiziente Steuerbeitreibung gewährleistet, dass alle Steuerpflichtigen die von ihnen geschuldeten Steuern entrichten.

Die EU hat das weltweit leistungsfähigste System für internationale Amtshilfe bei der Steuerbeitreibung.

Amtshilfe bei der Steuerbeitreibung innerhalb der EU

Die meisten Steuerschulden werden rechtzeitig beglichen, indem der Schuldner den betreffenden Betrag von sich aus zahlt. Werden die Steuern nicht rechtzeitig entrichtet, verfügen die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten über bestimmte Befugnisse zur Beitreibung der Steuern.

Der Steuerschuldner oder die beitreibbaren Vermögenswerte des Steuerschuldners befinden sich jedoch möglicherweise im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats.

Daher ist der EU-Rahmen für die Amtshilfe zwischen den Steuerverwaltungen verschiedener Mitgliedstaaten ein wesentliches Instrument zur Beitreibung von Forderungen in grenzüberschreitenden Situationen. Er trägt dazu bei, dass sich Steuerschuldner ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht entziehen können.

Förderung der effizienten Steuerbeitreibung in den Mitgliedstaaten der EU

Der Erfolg der internationalen Amtshilfe bei der Beitreibung hängt von der Effizienz der nationalen Steuervollzugsmaßnahmen ab. Daher unterstützt die Europäische Kommission die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung einer effizienten und wirksamen Erhebung und Beitreibung von Steuern ergreifen.

Mehrere Projekte werden von der EU-Plattform für Steuererhebung verwaltet.

EU-Plattform für Steuererhebung

Die Beitreibung von Steuern, die nicht entrichtet wurden, ist ein wichtiges Element eines gerechten Steuersystems und trägt zur Bekämpfung des Steuerbetrugs im EU-Binnenmarkt bei.

Daher arbeiten die EU und ihre Mitgliedstaaten Hand in Hand, um die nationalen Systeme der Steuererhebung in jedem einzelnen Mitgliedstaat effizienter und wirksamer zu machen.
Die Forschungsprojekte der EU-Plattform für Steuererhebung ermöglichen es, Meinungen über Probleme und Notwendigkeiten der Steuererhebung auszutauschen und den Mitgliedstaaten Empfehlungen über bewährte Verfahren zu zukommen zu lassen.

Eine Präsentation der Tätigkeiten der EU-Plattform für Steuererhebung ist dem Newsletter EU and International Tax Collection News zu entnehmen; dieser Newsletter enthält zudem Informationen über Entwicklungen im Bereich von Steuererhebung und Steuervollzug auf EU- und internationaler Ebene.

Förderung der Amtshilfe bei der Steuerbeitreibung außerhalb der EU

Steuerbetrug macht nicht an den Außengrenzen der Union halt. Die Europäische Kommission trägt dazu bei, die internationale Amtshilfe bei der Beitreibung auch im Verhältnis zu Nicht-EU-Ländern zu organisieren.

Weitere Informationen:

EU-Rechtsvorschriften über internationale Amtshilfe bei der Steuerbeitreibung

  • Seit dem 1. Januar 2012 ist die Amtshilfe bei der Beitreibung zwischen den Mitgliedstaaten der EU durch die Richtlinie 2010/24/EU des Rates geregelt.
  • Diese Richtlinie ermöglicht die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und Abgaben aller Art, die von den Mitgliedstaaten und deren gebiets- oder verwaltungsmäßigen Gliederungseinheiten erhoben werden. Zudem wird der „europäische Vollstreckungstitel für die Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat“ als die einzige Grundlage für die im ersuchten Mitgliedstaat ergriffenen Beitreibungsmaßnahmen eingeführt.
  • EU-Durchführungsvorschriften für die Übermittlung von Ersuchen und Antworten zwischen den zuständigen Steuerbehörden sind in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1189/2011 der Kommission festgelegt.

Überwachung der EU-Rechtsvorschriften

  • Die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten der EU wird von der EU-Expertengruppe Beitreibung überwacht.
  • Änderungen der Durchführungsvorschriften werden im EU-Beitreibungsausschuss erörtert.

Siehe auch: