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Taxation and Customs Union

Expertengruppe der Kommission für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten

Die neue Expertengruppe soll die Kommission dazu beraten, wie sie gemeinsam mit dem Rat und den Mitgliedstaaten sicherstellen kann, dass die EU-Rechtsvorschriften über den automatischen Informationsaustausch im Bereich der direkten Steuern auf den weltweiten OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ('OECD Global Standard on automatic exchange of financial account information') abgestimmt sind und voll und ganz im Einklang mit diesem stehen.

Was gibt’s Neues?

Am 16. März 2015 wurde der erste Bericht der Expertengruppe veröffentlicht. Der Bericht beinhaltet eine Aufzählung der wichtigsten, offenen Punkte zur Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über die Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörden (Richtline 2014/107/EU) sowie entsprechende Empfehlungen oder vorläufige Bemerkungen der Expertengruppe. Eine Aktualisierung könnte später insbesondere im Hinblick auf die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der DAC2 erfolgen.

Zusammensetzung

Die Expertengruppe setzt sich zusammen aus Organisationen, die Finanzinstitute vertreten, welche die abgestimmten EU-Rechtsvorschriften in ihrem täglichen Geschäftsbetrieb umsetzen müssen, sowie aus Organisationen, die sich mit guter Verwaltung in Steuerangelegenheiten und der Förderung der Steuerehrlichkeit befassen, mit dem Ziel, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung zu bekämpfen – z. B. Organisationen der Zivilgesellschaft.

Die Sachverständigen wurden für ein Mandat benannt, das am 1. Oktober 2014 beginnt und am 30. Juni 2017 endet: Kommissionsregister der Expertengruppen.

Sitzungen

Die Sitzungsdokumente der Gruppe werden auf dem Internetauftritt der GD TAXUD unter der Überschrift „Expertengruppe für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten“: Kommissionsregister der Expertengruppen.

Hintergrund

Im heutigen schwierigen Wirtschaftsklima müssen viele EU-Länder mehr denn je sicherstellen, dass sie alle ihnen zustehenden Steuern eintreiben, um die öffentlichen Ausgaben zu finanzieren und die Staatsschulden zu senken. Sie müssen ferner dafür sorgen, dass die Steuergesetze in gerechter Weise auf alle Bewohner ihres Hoheitsgebiets angewandt werden. Heutzutage sind die Menschen in verschiedenen Ländern tätig, so dass es leichter sein kann, Steuern zu vermeiden oder zu umgehen. Darum ist den EU-Ländern klar, dass sie enger zusammenarbeiten müssen, um Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu verhindern und gerechte Steuersysteme innerhalb der EU wie auch international zu gewährleisten.

Die EU-Länder arbeiten zusammen, um den Informationsaustausch zwischen ihren Steuerbehörden für eine Reihe von Einkommen zu gewährleisten, die grenzüberschreitend gezahlt werden. Derzeit regeln zwei europäische Gesetze den automatischen Informationsaustausch für Zwecke der direkten Steuern: die Zinsbesteuerungsrichtlinie und die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich direkte Steuern.

Die Kommission wird den Rat bei seinen Erörterungen über die Angleichung der vorgenannten EU-Rechtsvorschriften über den automatischen Informationsaustausch an den weltweiten OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten unterstützen, der voraussichtlich Mitte 2014 von der OECD förmlich angenommen wird. Die Angleichung zielt darauf, die Verwaltungslasten solcher Vorschriften für Finanzinstitute unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des EU-Binnenmarktes zu begrenzen.