Am 5. Mai 2020 nahm der ESA-EU-Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen den Beschluss Nr. 1/2020 an, mit dem gemäß Artikel 42 Absatz 1 des Protokolls 1 des Interims-WPA eine Ausnahme von den Ursprungsregeln vom 5. Mai 2020 bis zum 4. Mai 2021 für die Einfuhr von 100 Tonnen gesalzenem Snoek in die Union gewährt wurde.
Am 5. Mai 2020 nahm der ESA-EU-Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen den Beschluss Nr. 1/2020 an, mit dem gemäß Artikel 42 Absatz 1 des Protokolls 1 des Interims-WPA eine Ausnahme von den Ursprungsregeln vom 5. Mai 2020 bis zum 4. Mai 2021 für die Einfuhr von 100 Tonnen gesalzenem Snoek in die Union gewährt wurde. Die Ausnahmeregelung würde die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in Mauritius fördern und eine Diversifizierung des mauritischen Fisch- und Meeresfrüchtesektors erlauben (siehe ABl L 152, vom 15.5.2020, S. 21) ).
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. Mai 2020
- Autor
- Generaldirektion Steuern und Zollunion