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Taxation and Customs Union

Europäische Steuerpflichtige und grenzübergreifende Steuerangelegenheiten

Wenn Sie als EU-Bürger/-in häufig im Ausland sind, dort einkaufen, arbeiten oder investieren, kann es vorkommen, dass Sie auch Steuern zahlen müssen und Steuererklärungen für zwei oder mehr Länder einreichen müssen. Wer ist davon am häufigsten betroffen?

  • Personen, die in einem Land wohnen und in einem anderen arbeiten (grenzüberschreitende Pendler oder Grenzgänger)
  • ins Ausland entsandte Arbeitnehmer
  • Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen.

Jedes EU-Land kann eigene Steuervorschriften erlassen, solange diese dabei nicht gegen EU-Recht verstoßen und etwa Nicht-Staatsangehörige diskriminiert. Auch in Bereichen, in denen sie sich auf eine EU-weite Harmonisierung der Vorschriften geeinigt haben – Mehrwertsteuer (MwSt.), Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabak- und Energieerzeugnisse – können die EU-Länder die Steuersätze eigenverantwortlich festsetzen.

Auf unseren Seiten informieren wir Sie über grenzübergreifende Steuerangelegenheiten in der EU: auf welche Probleme die Bürgerinnen und Bürger am häufigsten stoßen, und wie die Europäische Kommission oder die Steuerbehörden der EU-Länder bei der Lösung dieser Probleme helfen können. Wir geben Ihnen auch die Kontaktdaten von Personen, die Ihnen im Einzelfall weiterhelfen können.

Gegen steuerliche Diskriminierung können Sie mit Hilfe des EU-Rechts vorgehen. Nicht so gegen Doppelbesteuerung und doppelte Befolgungskosten – hier sieht das EU-Recht noch keine verbindliche Lösung vor. Sie sollten dadurch aber nicht in der Ausübung Ihres Rechts auf Freizügigkeit beeinträchtigt werden – zumindest ist die Europäische Kommission dieser Auffassung und setzt sich entsprechend dafür ein. Mehr erfahren Sie in der Rubrik „Woran wir arbeiten.Die Kommission ist befugt, den EU-Ländern Legislativvorschläge zur Lösung grenzübergreifender Steuerprobleme zu unterbreiten – diese werden aber nur dann rechtskräftig, wenn die Länder sie einstimmig annehmen.

Wussten Sie, dass die EU-Länder untereinander Informationen austauschen, um sicherzustellen, dass die Steuerzahler ihren Steuerpflichten nachkommen, und sich gegenseitig bei der Eintreibung der fälligen Steuern behilflich sind? Für Sie als EU-Bürger sind in diesem Zusammenhang vor allem folgende Vorschriften interessant: Zinsbesteuerungsrichtlinie, Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit und Richtlinie über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern.

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