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Taxation and Customs Union

Ihre Rechte in der EU

Dass die EU-Länder ihre Steuervorschriften parallel anwenden, steht nicht im Widerspruch zum EU-Recht, auch wenn dies zu einer Doppelbesteuerung führt. Die EU-Länder sind jedoch verpflichtet, alle EU-Bürger in Steuersachen gleich zu behandeln. Das Steuerrecht der EU-Länder darf nicht gegen Unionsrecht verstoßen, beispielsweise durch Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder ungerechtfertigte Einschränkungen der Grundfreiheiten des EU-Vertrags inakzeptabel.

Die „Grundfreiheiten“ – freier Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr – wurden mit dem EG-Vertrag eingeführt. Eine „ungerechtfertigte Einschränkung“ liegt dann vor, wenn eine Bedingung oder ein Verbot in den Steuervorschriften eines Landes nicht aus Gründen des öffentlichen Interesses (Vermeidung von Steuerbetrug oder Erhaltung der Kohärenz des Steuersystems) gerechtfertigt werden kann.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in zahlreichen Fällen entschieden, dass Elemente der Steuervorschriften der EU-Länder gegen Unionsrecht verstießen. Weiter unten können Sie nachlesen, welche Auswirkungen die Urteile des Gerichtshofs hatten.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, sollten Sie ein entsprechendes Verfahren anstoßen.

Die Europäische Kommission kann als „Hüterin der Verträge“ rechtliche Schritte gegen Länder einleiten, die ihre Gesetzgebung nicht ändern. Oft werden die Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt.

Die Maßnahmen der Kommission gegen ein bestimmtes EU-Land haben jedoch nicht automatisch oder unmittelbar Einfluss auf Ihre persönlichen Rechte als Beschwerdeführer. Das Urteil des Gerichtshofs zwingt das EU-Land lediglich zu einer Anpassung seiner Vorschriften an das EU-Recht. Dadurch können weitere Ungleichbehandlungen in der Zukunft verhindert werden. Es ist jedoch nicht gesagt, dass auch frühere Fälle wie Ihrer dadurch gelöst werden. Parallel zu Ihrer Beschwerde bei der Kommission sollten Sie Ihren Fall also unbedingt auch in Ihrem Land bei den zuständigen Behörden oder vor Gericht weiterverfolgen.

Beispiele für die Auswirkungen der Urteile des Gerichtshofs

Diskriminierung von Grenzgängern

Nehmen wir an, Sie wohnen in einem EU-Land und verdienen (fast) Ihr gesamtes Einkommen in einem anderen EU-Land. In Ihrem Wohnsitzland haben Sie nur ein geringes Einkommen. In diesem Fall sollte das Land, in dem Sie hauptsächlich arbeiten, Sie steuerlich genauso behandeln wie in diesem Land ansässige Steuerzahler. Sie sollten also die gleichen Steuerermäßigungen, ‑befreiungen und ‑vergünstigungen erhalten wie die Einwohner dieses Landes. Dies folgt aus dem Urteil des Gerichtshofs im Fall Schumacker (C-279/93). Die Regelung wird damit gerechtfertigt, dass Bürger, die fast ihr gesamtes Einkommen in einem anderen EU-Land verdienen, in diesem Land ohne Steuervergünstigungen und -ermäßigungen sehr viel höher besteuert würden als die Einwohner dieses Landes. Da diese Person in seinem oder ihrem Wohnsitzland nur sehr wenig oder gar keine Steuern entrichten müsste, könnten die dort erhaltenen Steuermäßigungen die hohen Steuern in dem anderen Land nicht aufwiegen.

Dieser Grundsatz wurde im Fall Gschwind (C-391/97) weiter ausgeführt, in dem ein in den Niederlanden ansässiger niederländischer Staatsbürger in Deutschland 58 % der Familieneinkünfte erzielte. Seine Frau erzielte die übrigen 42 % in den Niederlanden. Als verheirateter Mann beantragte er eine Besteuerung seiner in Deutschland erzielten Einkünfte nach dem Ehegatten-Splitting. Die deutsche Gesetzgebung knüpfte zu diesem Zeitpunkt das Ehegatten-Splitting an bestimmte Bedingungen: Unter anderem mussten 90 % der gemeinsamen Einkünfte in Deutschland erzielt werden. Der Gerichtshof entschied, dass die deutsche Gesetzgebung Grenzgänger nicht diskriminierte. Aus den beiden Rechtssachen (Gschwind und Schumacker) lässt sich folgende Schlussfolgerung ziehen: Personen, die 90 % oder mehr ihrer Gesamteinkünfte in einem anderen Land als ihrem Wohnsitzland erzielen, haben dort normalerweise Anrecht auf steuerliche Gleichbehandlung mit dort ansässigen Personen. Dies ist möglicherweise nicht der Fall, wenn sie einen geringeren Anteil – in unserem Beispiel 58 % – der Familieneinkünfte in diesem Land erzielen.

Diskriminierung von Studierenden und Rentnern: Studierende und Rentner, die einen Großteil ihrer Einkünfte in einem EU-Land erzielen, in dem Sie nicht ansässig sind, sollten steuerlich genauso behandelt werden wie die Einwohner dieses Landes, sprich, dieselben Ermäßigungen und Vergünstigungen erhalten. Zu dieser Schlussfolgerung kam auch der Gerichtshof in der Rechtssache C-520/04 Turpeinen. Das Schumacker-Prinzip wurde in späteren Urteilen aufgegriffen und näher erläutert, wie etwa im Fall Wallentin C-169/03, in dem ein Student seine gesamten Einkünfte außerhalb seines Wohnsitzlandes erzielte.

Ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs bei Personen, die Dividenden erhalten: Dividenden, die ein Unternehmen an in anderen EU-Ländern ansässige Personen zahlt, dürfen nicht höher besteuert werden als Dividenden, die im eigenen Land ausgezahlt werden, es sei denn, das Wohnsitzland des Empfängers der Dividenden bietet ihm eine Entschädigung für die im anderen Land gezahlten höheren Steuern. Dementsprechend kann ein EU-Land Dividenden aus anderen Ländern nicht höher besteuern als Dividenden im eigenen Land.

Ungerechtfertigte Beschränkung der Freizügigkeit von Personen, die Immobilien verkaufen und Diskriminierung von Personen, die Immobilien erwerben: Einige EU-Länder befreiten die Verkäufer einheimischer Immobilien von der Kapitalertragsteuer, wenn diese zum Ausgleich neue einheimische Immobilien erwarben. Bei Käufen von Immobilien in anderen EU-Ländern gewährten sie diese Befreiung jedoch nicht. Dadurch beschränkten sie das Recht auf freie Wahl des Wohnortes in der EU und den freien Personenverkehr. Die meisten dieser EU-Länder haben ihre Gesetzgebung inzwischen geändert.

Ebenso gewährten einige Länder Steueranreize beim Kauf oder Bau von Immobilien für den Eigenbedarf, allerdings nur, wenn diese auch in den betreffenden Ländern gelegen waren. Dem Gerichtshof zufolge waren diese Regelungen diskriminierend.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten und weitere Beispiele finden Sie im Arbeitspapier der Kommission über die Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die EU-Bürger.

Häufig gestellte Fragen

Nationale Steuerbehörden

Von den EU-Ländern geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen