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Taxation and Customs Union

Woran die Kommission derzeit arbeitet

Die steuerliche Situation grenzübergreifend tätiger EU-Bürgerinnen und -Bürger ist nicht immer einfach: Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, steuerliche Hindernisse für sie auszuräumen. In einer Mitteilung hat sie die wichtigsten Hindernisse ermittelt und Lösungsansätze vorgestellt.

Die Mitteilung enthält auch Vorschläge der Betroffenen zur Lösung grenzübergreifender Steuerprobleme. Dazu zählen:

  • Einrichtung zentraler Anlaufstellen in Steuerverwaltungen, bei denen im Ausland tätige Arbeitnehmer und Investoren zuverlässige Informationen über Steuern finden sowie direkt Steuern entrichten und alle erforderlichen Bescheinigungen zur Beantragung von Steuererleichterungen erhalten können;
  • Förderung einer besseren Abstimmung der unterschiedlichen Systeme zur Besteuerung der Altersversorgung;
  • Übersetzungen in andere EU-Amtssprachen und bessere Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien;
  • Aufforderung an die EU-Länder, besondere Vorschriften für Grenzarbeitnehmer zu erlassen, die der Wechselwirkung der Steuer- und Sozialversicherungssysteme in verschiedenen EU-Ländern Rechnung tragen.

Follow-up zur Mitteilung:

  • Die Kommission schlägt vor, Beschwerden aktiv nachzugehen und sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger besser über die Ergebnisse von Beschwerden über die Steuergesetze der EU-Länder und die Vertragsverletzungen im Steuerbereich informiert werden.
  • Die Bürgerberatungsdienste Europe Direct und Ihr Europa sollen leichter zugänglich werden. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass sie auf Steuerfragen besser reagieren können und dass die Bürgerinnen und Bürger direkter Hilfe und Beratung erhalten.
  • Die Kommission hat außerdem Vorschläge zur Lösung grenzübergreifender Probleme mit der Kfz-Besteuerung vorgelegt, die in einer Mitteilung von 2012 angesprochen wurden, sowie zu Online-Käufen von Waren und Dienstleistungen (Mitteilung aus dem Jahr 2011).
  • Sie prüft derzeit den Stand der Dinge und wird nach Abschluss der Prüfung ggf. weitere konkrete Lösungsvorschläge vorlegen.
  • Des Weiteren prüft sie mögliche Lösungen für Probleme mit Doppelbesteuerung, die derzeit noch nicht durch bilaterale Steuerabkommen gelöst werden. Die Kommission hat 2011 in einer Mitteilung mögliche Lösungen für das Problem der Doppelbesteuerung dargelegt, darunter ein Forum der EU-Länder, einen Verhaltenskodex oder ein verbindliches Schiedsverfahren, das sie derzeit eingehend prüft. Außerdem hat die Kommission eine an die EU-Länder gerichtete Empfehlung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften abgegeben.
  • Sie arbeitet auch an einem Kodex für Steuerpflichtige. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen vertrauensvoller gestaltet, Rechte und Pflichten der Steuerzahler eindeutiger dargestellt und ein serviceorientierter Ansatz gefördert werden. Von März bis Mai 2013 führte die Kommission eine öffentliche Konsultation zu einem Kodex für die Steuerpflichtigen durch und wertet derzeit die Ergebnisse aus.
  • 2009 hat sie eine Empfehlung vorgelegt, wie die EU-Länder ihre Verfahren zur Quellensteuer vereinfachen können, damit Personen, die nicht in dem betreffenden Land ansässig sind, die Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden und Zinserträge beantragen können.

Häufig gestellte Fragen

Nationale Steuerbehörden

Von den EU-Ländern geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen