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Taxation and Customs Union

Besteuerung von Personenkraftwagen

Mitteilung der Kommission zur Erläuterung der EU-Vorschriften

Die am 14. Dezember 2012 angenommene Mitteilung der Kommission (KOM (2012) 756 final und Pressemitteilung IP/12/1368) veranschaulicht die EU-Vorschriften, die die Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuern berücksichtigen müssen. Die Kommission macht auch Empfehlungen zur Verbesserung des Binnenmarktes, vor allem zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Personenkraftwagen, wenn Bürger von einem Mitgliedstaat in einen anderen umziehen und zum Abbau von Hemmnissen bei grenzüberschreitenden Autovermietungen. Die Mitteilung ist an das Europäische Parlament, den Wirtschafts-und Sozialausschuss und den Rat gerichtet.

Der Mitteilung ist ein Arbeitspapier der Kommission beigefügt, das einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Fragen gibt, die im Bereich der Kfz-Steuer und bei der Ausgestaltung der Rechtssicherheit für EU-Bürger und Unternehmen bei der Ableitung vom EU-Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Fall SWD (2012) 429 final vom 14. Dezember 2012 entstehen.

Die heutige rechtliche Situation in der EU

Derzeit existieren im Bereich der Besteuerung von Personenkraftwagen nur wenige EU Gemeinschaftsvorschriften, bzw. nur eine begrenzte Harmonisierung nationaler steuerlicher Vorschriften. Aus diesem Grunde erlässt jeder Mitgliedstaat auf diesem Gebiet eigene Rechtsvorschriften.

In Bezug auf das Gemeinschaftsrecht ist eine Richtlinie des Rates in Kraft, die das Recht der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Erhebung von Verbrauchsteuern auf Fahrzeuge regelt:

Die nationalen Vorschriften müssen jedoch mit den allgemeinen Grundsätzen der Verträge (EUV und AEUV) in Einklang stehen, sollten insbesondere im Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten keine mit dem Grenzübertritt verbundenen Formalitäten nach sich ziehen und müssen dem Prinzip der Nichtdiskriminierung zwischen nationalen und innergemeinschaftlichen Geschäften entsprechen.

Antworten auf praktische Fragen finden Sie in der obengenannten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2012) 429 final und im Bereich der häufig gestellten Fragen (FAQ).

Kraftfahrzeuge sind für ihre Nutzer wichtige Mittel zur Fortbewegung und damit zur Wahrnehmung der in den Verträgen garantierten Freizügigkeit entscheidend. So nehmen viele Bürger ihr Fahrzeug mit, wenn sie sich in einem anderen Mitgliedstaat vorübergehend aufhalten oder sich dort auf Dauer niederlassen. Andere Bürger wiederum kaufen oder mieten ein Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat.

Hintergrund

Vorschlag der Europäischen Kommission von 2005

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie (KOM(2005) 261 final; Pressemitteilung IP/2005/839 ; und Fragen-Antwortliste MEMO/05/236 ) vorgelegt, der zur Folge hätte, dass die Mitgliedstaaten ihre Systeme für die Besteuerung von Personenkraftwagen umstrukturieren müssten. Ziel des Vorschlags ist zum einen, das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Beseitigung der steuerlichen Hindernisse für die innergemeinschaftliche Verbringung von Personenkraftwagen zu verbessern. Zum anderen soll die Nachhaltigkeit durch die Umstrukturierung der Bemessungsgrundlagen der Zulassungssteuern und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern gefördert werden, die künftig Elemente mit einem direkten Bezug auf die Kohlendioxid-Emissionen der Personenkraftwagen enthalten sollen. Der Vorschlag zielt lediglich auf die Festlegung einer EU-weiten Struktur für die Besteuerung von Personenkraftwagen ab und würde weder zur Harmonisierung der Steuersätze führen, noch Mitgliedstaaten zur Einführung neuer Steuern verpflichten.

Der Richtlinienvorschlag der Kommission umfasst drei Elemente:

  • Abschaffung der Zulassungssteuern während einer Übergangszeit von fünf bis zehn Jahren.
  • Ein System, bei dem der Mitgliedstaat, in dem ein Personenkraftwagen zugelassen ist, bis zur Abschaffung der Zulassungssteuer einen Teil davon erstatten müsste, wenn das Fahrzeug nach der Zulassung ausgeführt oder auf Dauer in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird.
  • Die Bemessungsgrundlagen sowohl der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern als auch der Zulassungssteuern sollten künftig eine Kohlendioxid-Komponente enthalten.

Eine Anlage zu dem Richtlinienvorschlag enthält ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, das die wirtschaftlichen, umwelt- und sozialen Auswirkungen des Vorschlags ausführlich untersucht (SEC(2005) 809 final vom 5. Juli 2005 ).

Der Vorschlag stützt sich auf eine Mitteilung der Kommission (KOM(2002) 431 final vom 6. September 2002 - Siehe auch Pressemitteilung IP/02/1274 ) , die im Jahr 2002 Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen Binnenmarkt und Umwelt vorgeschlagen hat.

Nach ergebnislosen Verhandlungen im Rat hat die Kommission in 2015 den Vorschlag zurückgezogen.

Weitere Dokumente