Unter Verwaltungszusammenarbeit versteht man den Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Steuer- und Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten. Eine enge Zusammenarbeit dieser Behörden ist für die Aufdeckung und Bekämpfung von Steuerbetrug unabdingbar.
Steuerbetrug kostet die EU-Mitgliedstaaten jedes Jahr Millionen von Euro. Darüber hinaus führt er für ehrliche Wirtschaftsbeteiligte zu einer Wettbewerbsverzerrung und untergräbt das Vertrauen in die europäischen Steuersysteme. Mit dem derzeitigen System der Verwaltungszusammenarbeit ist eine wirksame Bekämpfung des Problems einfach nicht möglich.
Die Kommission hat daher in Bezug auf verschiedene Steuern die Initiative ergriffen:
- Neue Vorschriften im Bereich der direkten Steuern;
- Expertengruppe für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten;
- MwSt: Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit;
- Verbrauchsteuern;
- Zinsbesteuerung.
- Steuer-Identifikationsnummern (TINs)
Weitere Informationen enthält der aktuellste Bericht der Kommission über den Einsatz der Verwaltungszusammenarbeit zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs.