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Taxation and Customs Union

CO2-Grenzausgleichssystem

CO2-Grenzausgleichssystem

Der Klimawandel stellt eine globale Herausforderung dar, die globale Lösungen erfordert. Da die EU ihre eigenen Klimaziele verschärft, während in vielen Nicht-EU-Ländern eine weniger strenge Klimapolitik verfolgt wird, besteht die Gefahr einer sogenannten „Verlagerung von CO2-Emissionen“. Eine Verlagerung von CO2-Emissionen findet statt, wenn in der EU ansässige Unternehmen ihre CO2-intensive Produktion in Länder verlagern, in denen weniger strenge klimapolitische Maßnahmen gelten als in der EU, oder wenn EU-Produkte durch CO2-intensivere Einfuhren ersetzt werden.

 

CO2-Grenzausgleichssystem

Das CO2-Grenzausgleichssystems („CBAM“) ist das EU-Instrument, um faire Preise für die CO2-Emissionen bei der Fertigung bestimmter CO2-intensiver Waren zu bestimmen, die in die EU eingeführt werden, und um eine sauberere Industrieproduktion in Nicht-EU-Ländern zu fördern.

Durch die Bestätigung, dass für die bei der Herstellung bestimmter in die EU eingeführter Waren entstehenden grauen CO2-Emissionen ein Preis gezahlt wurde, wird mit dem Grenzausgleichssystem sichergestellt, dass der CO2-Preis für Einfuhren dem CO2-Preis für die inländische Produktion entspricht und die Klimaziele der EU nicht untergraben werden. Das Grenzausgleichssystem ist so konzipiert, dass es mit den WTO-Bestimmungen vereinbar ist.

Es findet in seiner endgültigen Form ab 2026 Anwendung, während die derzeitige Übergangsphase in den Zeitraum 2023 bis 2026 fällt. Diese schrittweise Einführung des Grenzausgleichssystems ist auf das Auslaufen der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) abgestimmt, um die Dekarbonisierung der EU-Industrie voranzutreiben. 

Endgültige Regelung des CO2-Grenzausgleichssystems (ab 2026)

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EU-Einführer von Waren, die unter das Grenzausgleichssystem fallen, lassen sich bei den nationalen Behörden registrieren, von denen sie auch CBAM-Zertifikate erwerben können. Der Preis der Zertifikate wird auf der Grundlage des durchschnittlichen wöchentlichen Auktionspreises für EU-EHS-Zertifikate berechnet, der in EUR/Tonne CO2 angegeben wird.

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EU-Einführer müssen die in ihren Einfuhren enthaltenen Emissionen angeben und jedes Jahr die entsprechende Anzahl von Zertifikaten abgeben.

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Wenn Einführer nachweisen können, dass bei der Herstellung der importierten Waren bereits ein CO2-Preis gezahlt wurde, kann der entsprechende Betrag abgezogen werden.

Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichssystems (2023 – 2026)

Am 1. Oktober 2023 trat das CO2-Grenzausgleichssystem in seiner Übergangsphase in Kraft, wobei der erste Berichtszeitraum für Einführer am 31. Januar 2024 endet. Die schrittweise Einführung des Grenzausgleichssystems gestattet einen sorgfältigen, vorhersehbaren und angemessenen Übergang für EU- und Nicht-EU-Unternehmen sowie für Behörden.

Das Grenzausgleichssystem wird zunächst für die Einfuhr bestimmter Waren und ausgewählter Vorläuferstoffe gelten, deren Herstellung CO2-intensiv ist und bei denen das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen am größten ist: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Mit diesem erweiterten Anwendungsbereich wird das Grenzausgleichssystem schließlich – sobald der Übergangszeitraum abgelaufen ist – mehr als 50 % der Emissionen in den vom EU-EHS erfassten Sektoren neutralisieren. Ziel der Übergangsphase ist es, allen Interessenträgern (Einführern, Herstellern und Behörden) als Pilot- und Lernzeitraum zu dienen und nützliche Informationen über graue Emissionen zu sammeln, um die Methodik für den endgültigen Zeitraum zu verfeinern.

Während dieses Zeitraums müssen Einführer von Waren, die in den Anwendungsbereich der neuen Vorschriften fallen, nur die in ihren Einfuhren enthaltenen Treibhausgasemissionen (direkte und indirekte Emissionen) melden, ohne dass sie Zertifikate kaufen und abgeben müssen. Indirekte Emissionen werden nach dem Übergangszeitraum für einige Sektoren (Zement und Düngemittel) in den Anwendungsbereich aufgenommen, und zwar auf der Grundlage einer definierten Methodik, die in der am 17. August 2023 veröffentlichten Durchführungsverordnung und den dazugehörigen Leitlinien dargelegt ist.

Die Durchführungsverordnung über die Anforderungen an die Berichterstattung und die Methodik sieht eine gewisse Flexibilität vor, wenn es um die Werte geht, die für die Berechnung der grauen Emissionen von Einfuhren während der Übergangsphase verwendet werden. Bis Ende 2024 haben Unternehmen die Wahl zwischen drei Arten der Berichterstattung: (a) vollständige Berichterstattung nach der neuen Methodik (EU-Methode); (b) Berichterstattung auf der Grundlage einer gleichwertigen Methode (drei Optionen); und (c) Berichterstattung auf der Grundlage von Standardreferenzwerten (nur bis Juli 2024).

Ab dem 1. Januar 2025 wird nur noch die EU-Methode akzeptiert, und Schätzungen (einschließlich Standardwerten) können nur dann für komplexe Waren genutzt werden, wenn diese Schätzungen einen Anteil von weniger als 20 % an den gesamten grauen Emissionen haben. Am 22. Dezember 2023 veröffentlichte die Kommission die StandardwerteDieser Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU ist in die Berechnung dieser Standardwerte eingeflossen.

Die Kommission hat außerdem spezielle IT-Instrumente entwickelt, die Einführern bei der Durchführung und Meldung dieser Berechnungen helfen, sowie ausführliche Anleitungen, Schulungsmaterialien und Tutorials, um die Unternehmen in dieser Übergangsphase zu unterstützen.

Eine Überprüfung der Funktionsweise des Grenzausgleichssystems während der Übergangsphase wird vor dem Inkrafttreten des endgültigen Systems abgeschlossen sein. Gleichzeitig wird der Produktumfang überprüft, um zu beurteilen, ob andere Waren, die in Sektoren hergestellt werden, die unter das EU-EHS fallen, in den Anwendungsbereich des Grenzausgleichssystems aufgenommen werden können, z. B. bestimmte nachgelagerte Erzeugnisse und solche, die in den Verhandlungen als geeignete Kandidaten ermittelt wurden. Der Bericht wird einen Zeitplan enthalten, der ihre Einbeziehung bis 2030 vorsieht.

Sektoren, die in der ersten Phase des Grenzausgleichssystems abgedeckt werden – unser umweltpolitisches Instrument, das dazu beitragen soll, die europäischen und globalen Auswirkungen unseres Kampfes gegen den Klimawandel zu maximieren.

ZEMENT  

EISEN UND STAHL

 

  ALUMINIUM
DÜNGEMITTEL   STROM   WASSERSTOFF

Berichte

Die Kommission hat das CBAM-Übergangsregister entwickelt, um Einführer bei der Erfüllung ihrer CBAM-Pflichten und der Berichterstattung zu unterstützen. Der Zugang zum Register sollte über die zuständige nationale Behörde des Mitgliedstaats beantragt werden, in dem der Einführer ansässig ist.

CBAM-Übergangsregister – Link für Einführer

CBAM-Anmelder finden im Handbuch zum CBAM-Übergangsregister eine XSD-Datei zur vollständigen Struktur des CBAM-Quartalsberichts sowie eine ZIP-Musterdatei, die in das Register hochgeladen werden kann, um die Daten des Quartalsberichts automatisch auszufüllen. Der Einfachheit halber können die XSD und die ZIP-Beispieldateien auch nachstehend heruntergeladen werden. 

Das CBAM-Übergangsregister wird laufend mit IT-Aktualisierungen und -Korrekturen ausgebaut (siehe Anhang unten für die neueste Aktualisierung).

27. MÄRZ 2024
Transitional CBAM Registry user manual for Declarants
12. MÄRZ 2024
IT Releases - Fixes in CBAM Transitional Registry
29. FEBRUAR 2024
Guidance for declarants - “Request Delayed Submission”
20. FEBRUAR 2024
CBAM Transitional Registry - List of IT Changes & Known Errors

Quartalsbericht

3. APRIL 2024
CBAM Quarterly Report structure XSD and “stypes.xsd” (ZIP format)
27. MÄRZ 2024
CBAM Quarterly Report sample file for representatives
27. MÄRZ 2024
CBAM Quarterly Report sample file for importers 
27. MÄRZ 2024
CBAM Quarterly Report structure (XLS format)

Diese XLS-Datei kann von CBAM-Anmeldern verwendet werden, um das Ausfüllen der CBAM-Quartalsberichte mithilfe von XML-Dateien zu erleichtern. Die XLS-Datei gibt an, welche Felder fakultativ bzw. obligatorisch sind, und enthält die vordefinierten Werte, die für bestimmte Felder zulässig sind.

Außerdem bietet die Registerkarte „Glossar Fehlermeldungen“ eine Anleitung, wie der Nutzer die Fehlermeldungen bei der Validierung umgehen kann, die immer dann angezeigt werden, wenn eine Validierungsregel/Bedingung aufgrund eines Problems mit den vom Nutzer eingegebenen/ausgewählten Feldwerten ausgelöst wird.

Zugang zum Übergangsregister

Der Zugang zum CBAM-Übergangsregister sollte über die zuständige nationale Behörde des Mitgliedstaats beantragt werden, in dem der Einführer ansässig ist.

20. MÄRZ 2024
Provisional list of National Competent Authorities (NCAs) for the Carbon Border Adjustment Mechanism

Die Aufnahme einer Infoveranstaltung über das CBAM-Übergangsregister finden Sie hier.

CBAM-Übergangsregister – Datenschutzerklärung

Rechtsdokumente

Nachfolgend finden Sie alle relevanten Rechtsdokumente im Zusammenhang mit dem Grenzausgleichssystem.

17. MAI 2023
CBAM regulation in the Official Journal of the EU
17. AUGUST 2023
CBAM Implementing Regulation for the transitional phase
17. AUGUST 2023
Annexes to the CBAM Implementing Regulation for the transitional phase

Leitfaden

Um die Interessenträger bei der Vorbereitung auf die neuen Berichtspflichten ab dem 1. Oktober 2023 zu unterstützen, hat die Europäische Kommission schriftliche Leitfäden erstellt, die bei der Bewältigung des Übergangszeitraums (1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025) helfen sollen.

22. DEZEMBER 2023
Guidance document on CBAM implementation for importers of goods into the EU
22. DEZEMBER 2023
Guidance document on CBAM implementation for installation operators outside the EU
11. APRIL 2024
CBAM communication template for installations

Die Kommission hat die Leitlinien für Standardwerte veröffentlicht, die zur Bestimmung der grauen Emissionen eingeführter Waren (mit Ausnahme von Strom) verwendet werden können, die unter das Grenzausgleichssystem fallen.

22. DEZEMBER 2023
Default values transitional period
2. FEBRUAR 2024
Default values transitional period (Excel format)

FAQ

Die Kommission hat ein Dokument mit Fragen und Antworten erstellt, in dem die am häufigsten gestellten Fragen zum Grenzausgleichssystem beantwortet werden. Dieses Dokument wird fortlaufend aktualisiert:

28. FEBRUAR 2024
CBAM_Questions and Answers

Sektorspezifische Informationen

Die Kommission richtete eine Reihe von Online-Webinaren aus, die sowohl allgemeine Merkmale des Grenzausgleichssystems als auch die Besonderheiten der einzelnen Sektoren (Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff) behandelten. Einzelheiten und Aufzeichnungen aller Webinare finden Sie unten und auf dem EU-Lernportal Zoll und Steuern.

Für alle Sektoren relevante Informationen

Informationsveranstaltung CBAM-Übergangsregister Die Webinar-Aufzeichnung ist hier abrufbar.

Zudem wird ein Nano-Lernmodul zur Einführung in das Grenzausgleichssystem und Zollanmelder in der EU sowie für Wirtschaftsbeteiligte in Drittländern zur Verfügung gestellt. Darin werden der Zweck und die Ziele des Grenzausgleichssystems, die Auswirkungen auf Einführer und Anmelder, die wichtigsten Kriterien für die Preisgestaltung des Grenzausgleichssystems, die sechs Zielsektoren des Grenzausgleichssystems und die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb des Verwaltungssystems sowie die Planungsprioritäten einschließlich der wichtigsten Meilensteine dargelegt und die Berechnungsmethoden und Berichterstattungsanforderungen erläutert.

Checklist for EU importers
Allgemeine Veröffentlichungen3. Januar 2024
Checklist for EU importers

Zement

Webinar über Regeln, Auswirkungen und Berichtspflichten für Einführer, Ausführer und Hersteller von Zement aus der EU und Drittländern. Die Webinar-Aufzeichnung ist hier abrufbar.
Informationsveranstaltung CBAM-Anmelderportal – Zement- und Aluminiumsektor.  Die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung ist hier abrufbar.
E-Lernmodul speziell für den Zementsektor. Das Modul ist hier in 10 Sprachversionen abrufbar.
Information for importers of cement
Allgemeine Veröffentlichungen3. Januar 2024
Information for importers of cement

Aluminium

Webinar über Regeln, Auswirkungen und Berichtspflichten für Einführer, Ausführer und Hersteller von Aluminium aus der EU und Drittländern.  Die Webinar-Aufzeichnung ist hier abrufbar.
Informationsveranstaltung CBAM-Anmelderportal – Zement- und Aluminiumsektor. Die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung ist hier abrufbar.
E-Lernmodul speziell für den Aluminiumsektor. Das Modul ist hier abrufbar.
Information for importers of aluminium
Allgemeine Veröffentlichungen3. Januar 2024
Information for importers of aluminium

Düngemittel

Webinar über Regeln, Auswirkungen und Berichtspflichten für Einführer, Ausführer und Hersteller von Düngemitteln aus der EU und Drittländern.  Die Webinar-Aufzeichnung ist hier abrufbar.
Informationsveranstaltung CBAM-Anmelderportal – Düngemittel- und Stromsektor. Die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung ist hier abrufbar.
E-Lernmodul speziell für den Düngemittelsektor. Das Modul ist hier abrufbar.
Information for importers of fertilisers
Allgemeine Veröffentlichungen3. Januar 2024
Information for importers of fertilisers

Eisen und Stahl

Webinar über Regeln, Auswirkungen und Berichtspflichten für Einführer, Ausführer und Hersteller von Eisen und Stahl aus der EU und Drittländern. Die Webinar-Aufzeichnung ist hier abrufbar.
Informationsveranstaltung CBAM-Anmelderportal – Wasserstoff- sowie Eisen- und Stahlsektor. Die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung ist hier abrufbar.
E-Lernmodul speziell für den Eisen- und Stahlsektor. Das Modul ist hier abrufbar.
factsheet cover
Allgemeine Veröffentlichungen28. November 2023
CBAM: Information for importers of iron and steel

Key points for importers of iron and steel to remember in the CBAM transitional phase as of 1 October 2023

Wasserstoff

Webinar über Regeln, Auswirkungen und Berichtspflichten für Einführer, Ausführer und Hersteller von Wasserstoff aus der EU und Drittländern. Die Webinar-Aufzeichnung ist hier abrufbar.
Informationsveranstaltung CBAM-Anmelderportal – Wasserstoff- sowie Eisen- und Stahlsektor. Die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung ist hier abrufbar.
E-Lernmodul speziell für den Wasserstoffsektor. Das Modul ist hier abrufbar.
factsheet cover
Allgemeine Veröffentlichungen28. November 2023
CBAM: Information for importers of hydrogen

Key points for importers of hydrogen to remember in the CBAM transitional phase as of 1 October 2023

Strom 

Webinar über Regeln, Auswirkungen und Berichtspflichten für Einführer, Ausführer und Hersteller von Strom aus der EU und Drittländern.  Die Webinar-Aufzeichnung ist hier abrufbar.
Informationsveranstaltung CBAM-Anmelderportal – Düngemittel- und Stromsektor. Die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung ist hier abrufbar.
E-Lernmodul speziell für den Stromsektor. Das Modul ist hier abrufbar.
Information for importers of electricity
Allgemeine Veröffentlichungen3. Januar 2024
Information for importers of electricity

Zuständige nationale Behörden der EU-Mitgliedstaaten (eingeschränkter Zugang)

Webinar für die zuständigen nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zu rechtlichen und politischen Fragen im Zusammenhang mit dem Grenzausgleichssystem Die Webinar-Aufzeichnung ist hier abrufbar.
E-Lernmodul speziell für die zuständigen nationalen Behörden Das E-Lernmodul ist bald abrufbar. 

Wozu dient das Grenzausgleichssystem?