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Taxation and Customs Union

GUM - Guarantee Management System

Mit dem System zur Verwaltung von Sicherheitsleistungen werden die Erteilung und Verwaltung der Bewilligungen für Gesamtsicherheiten und die Überwachung der Sicherheiten unterstützt, ausgenommen das Versandverfahren im Rahmen des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens („NCTS“).

System zur Verwaltung von Sicherheitsleistungen

Mit dem System zur Verwaltung von Sicherheitsleistungen werden die Erteilung und Verwaltung der Bewilligungen für Gesamtsicherheiten und die Überwachung der Sicherheiten unterstützt, ausgenommen das Versandverfahren im Rahmen des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens („NCTS“).

Die Verwaltung von Sicherheitsleistungen umfasst die Registrierung, die Überprüfung des Bestehens und der Gültigkeit, die Überwachung des Referenzbetrags und die Freigabe der Sicherheitsleistung. Außerdem ist eine Sicherheitsleistung eine finanzielle Abdeckung für Zölle und andere Abgaben, die vorübergehend ausgesetzt werden, und wird sowohl für entstandene als auch für möglicherweise entstehende Zollschuld verlangt, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Aus dem EU-Zollkodex (EU-ZK) ergeben sich neue Anforderungen an die Verwaltung von Sicherheitsleistungen und die daraus resultierenden Geschäfte, wie z. B.:

  • eine Ausweitung der Fälle, in denen die Sicherheitsleistung verwaltet wird: Die Sicherheitsleistung muss nun im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung und aller besonderen Verfahren mit Ausnahme des Versandverfahrens und des freien Warenverkehrs geleistet werden.
  • die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung in mehr als einem Mitgliedstaat gelten zu lassen. So können Sicherheitsleistungen angemeldet werden, die in einem anderen Mitgliedstaat (MS) als demjenigen, in dem die Zollanmeldung oder die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abgegeben wird, geleistet wurden;
  • die gesamte Kommunikation erfolgt auf elektronischem Wege, um die Rückverfolgbarkeit, Zuverlässigkeit und Integrität der Daten zu verbessern, und lässt eine Kommunikation auf Papier nur in bestimmten Ausnahmefällen zu.

Infolgedessen wurde der Bedarf an einem IT-System zur Verwaltung von Sicherheitsleistungen und zur Gewährleistung einer effektiven und effizienten Verwaltung der verschiedenen Arten von Sicherheitsleistungen festgestellt, um:

  • sicherzustellen, dass die Daten von Sicherheitsleistungen (die in mehr als einem Mitgliedstaat verwendet werden) dem Mitgliedstaat, in dem eine Zollanmeldung abgegeben und angenommen wird, elektronisch zugänglich sind, wenn eine solche Sicherheitsleistung verwendet wird;
  • die Ermittlung von Fällen zu beschleunigen, in denen Sicherheitsleistungen als ungültig oder zur Deckung der Schulden unzureichend erachtet werden – durch eine schnellere Bearbeitung, Rückverfolgbarkeit und Überwachung der Sicherheitsleistungen auf elektronischem Wege zwischen den Zollstellen;
  • das Betrugspotenzial zu verringern.

Architektur des Systems zur Verwaltung von Sicherheitsleistungen

Das System umfasst zwei Komponenten:

  1. EINE ZENTRALE KOMPONENTE, die als GUM 1 bezeichnet wird und die Verwaltung der Gesamtsicherheiten, die in mehr als einem Mitgliedstaat verwendet werden können, und die Überwachung des Referenzbetrags für jede Zollanmeldung, ergänzende Zollanmeldung oder angemessene Mitteilung der Angaben, die für die buchmäßige Erfassung der bestehenden Zollschuld oder der möglicherweise entstehenden Zollschuld für die vorübergehende Verwahrung und alle im Zollkodex der Union vorgesehenen Zollverfahren erforderlich sind (ausgenommen das im Rahmen des NCTS-Projekts behandelte Versandverfahren), umfasst.
    Da das System für EU-ZK: Zollentscheidungen bereits Bewilligungen und Anträge für die Leistung einer GESAMTSICHERHEIT für mehrere Mitgliedstaaten bearbeitet, wurde entschieden, für die zentrale Komponente das bestehende zentrale IT-System dieses Zollentscheidungssystems zu nutzen, um die Registrierung des Referenzbetrags für eine Gesamtsicherheit (unterteilt nach Zollverfahren und betroffenen Mitgliedstaaten) zu ergänzen und den Datenaustausch zwischen dem zentralen IT-System und den nationalen Systemen zur Verwaltung von Sicherheitsleistungen zu unterstützen. 
    Am 11. März 2024 wird eine neue Version des Systems für EU-ZK: Zollentscheidungen in Betrieb genommen, um die zentrale Komponente, GUM 1, zu implementieren. Von diesem Zeitpunkt an ist es möglich, dass nationale Komponenten mit dem zentralen System verknüpft werden. Die nationalen Komponenten werden in einem separaten, spezifischen Zeitrahmen eingesetzt.
  2. Die NATIONALEN KOMPONENTEN, die als GUM 2 bezeichnet werden. Die nationalen Systeme zur Verwaltung von Sicherheitsleistungen sind für die Registrierung und die operative Phase der Sicherheitsleistung zuständig, d. h. für die Verwaltung der Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung, die Freigabe des Referenzbetrags (Zahlung), die Überwachung der Sicherheitsleistungen usw.
    Diese nationale Komponente wird von jedem Mitgliedstaat individuell entwickelt. Das bedeutet, dass es Unterschiede in der Funktionsweise eines nationalen Systems GUM 2 in MS1 und MS2 geben kann, es müssen jedoch dieselben Grundsätze und Funktionalitäten für GUM 2 genutzt werden.
    Auf der Grundlage der nationalen Pläne für die Einführung der nationalen Komponenten haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre GUM-2-Komponente ab dem Beginn des Betriebs von GUM 1 (11. März 2024) bis Juni 2025 zur Verfügung zu stellen. Bitte wenden Sie sich an die nationalen Behörden, wenn Sie ein bestimmtes nationales System zur Verwaltung von Sicherheitsleistungen einsetzen möchten.

Wie das System funktioniert

  • Die Plattform des Systems für EU-ZK: Zollentscheidungen wird als zentrales IT-System für die Verwaltung von Sicherheitsleistungen verwendet, da über sie bereits die CGU-Anträge und -Bewilligungen für mehrere Mitgliedstaaten bearbeitet werden. Das System für EU-ZK: Zollentscheidungen ist für die Verwaltung der Bewilligung für die Verwendung der Gesamtsicherheit zuständig, nicht aber für die Sicherheitsleistung selbst. Das zentrale System dient jedoch dazu, die Bewilligungsdaten an die beteiligten Mitgliedstaaten weiterzugeben.

Das System für EU-ZK: Zollentscheidungen umfasst drei Systeme: das Verwaltungssystem für Zollentscheidungen, das Portal für Unternehmen und das System für Kundenreferenzdienste.

Mit dem System für EU-ZK: Zollentscheidungen kann die Zollstelle der Sicherheitsleistung (die sich in dem Mitgliedstaat befindet, in dem die Sicherheit geleistet werden soll) die Bewilligungsdaten für die Verwendung einer Gesamtsicherheit registrieren.

(Weitere Informationen zu den Komponenten des Systems für EU-ZK: Zollentscheidungen finden Sie in den Leitfäden für professionelle Anwender zu Zollentscheidungen [R07]).

  • Der Wirtschaftsbeteiligte wird in der Lage sein, die umfassenden Daten zu Sicherheitsleistungen über das Portal für Unternehmen (zugänglich über das System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur) zu übermitteln, einzusehen und zu verwalten.
  • Das System für Kundenreferenzdienste steht den Zollbediensteten zur Verfügung und hilft den Mitgliedstaaten, über Folgendes Kundeninformationen und Qualifikationen zu erhalten:
  • Replikationsdienste, die durch Abonnements über das Gemeinsame Kommunikationsnetz CCN oder CCN2 ausgelöst werden;
  • Datendienste über CCN oder CCN2.

Abbildung 1

Access to the GUM system

Zugang zu den Systemen

  • GUM 1: Zentrale Komponente

Alle notwendigen Informationen über den Zugang zum Verwaltungssystem für Zollentscheidungen und dem Portal für Unternehmen sind in den Leitfäden für professionelle Anwender zu Zollentscheidungen [R07] beschrieben.

  • GUM 2: Nationales System zur Verwaltung von Sicherheitsleistungen

 Für den Zugang zu den nationalen Anwendungen wenden Sie sich bitte an die nationalen Behörden.

Überarbeitung der Datenstruktur in den Rechtsakten

Für die Jahre 2022 und 2023 wurde die Struktur der Datenelemente in Anhang A überarbeitet, um den neuen Anforderungen des Systems zur Verwaltung von Sicherheitsleistungen gerecht zu werden. Dieses Verfahren wurde mit der Durchführungsverordnung 2024/250 der Kommission und dem Delegierten Rechtsakt 2024/249 der Kommission, die am 10. Januar bzw. 12. Februar 2024 veröffentlicht wurden, erfolgreich abgeschlossen.

Das bedeutet, dass sich die Struktur, in der die Systeme über elektronische Nachrichten miteinander kommunizieren, drastisch verändert hat. Eine Änderung dieser Größenordnung bedeutet daher, dass die bereits bestehende Struktur der Daten im Zollentscheidungssystem überarbeitet und an die neu verabschiedeten Rechtsvorschriften angepasst werden musste.

Online-Adressen für die Systeme

  1. Verwaltung von Sicherheitsleistungen über das Zollentscheidungssystem – Europäische Kommission (europa.eu)

Für die Verwaltung der Gesamtsicherheiten verwendet die zentrale Komponente des Systems zur Verwaltung von Sicherheitsleistungen die Schnittstelle für Zollentscheidungen. Den Zugang zu den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden finden Sie unter den Online-Adressen auf der Webseite des Zollentscheidungssystems.

  1. EU-Portal für Unternehmen – Europäische Kommission (europa.eu)
  2. System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur – UUM&DS 

Relevantes Hintergrundmaterial

Weitere Informationen finden Sie hier:

Dokumentation über die Systeme:

7. MÄRZ 2024
Business User Guide: describing the general functioning of the systems
8. MÄRZ 2024
Legal notice containing a disclaimer, a copyright notice and rules on both personal data protection and the use of the EU emblem by third parties (GUM)
8. MÄRZ 2024
Privacy Statement GUM