Die Salomonen haben ihre Akte über den Beitritt zum WPA EU-Pazifik am 7. Mai 2020 hinterlegt und damit neben Fidschi, Papua-Neuguinea und Samoa der 4. Pazifik-Inselstaat des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens geworden.
Die Salomonen haben ihre Akte über den Beitritt zum WPA EU-Pazifik am 7. Mai 2020 hinterlegt und damit neben Fidschi, Papua-Neuguinea und Samoa der 4. Pazifik-Inselstaat des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens geworden.
Die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens, einschließlich des Protokolls Nr. II über die Ursprungsregeln, zwischen der EU und den Salomonen beginnt am 17. Mai 2020.
Die Salomonen kommen auch weiterhin in den Genuss der Regelung „Alles außer Waffen“ (AAB), die die EU den am wenigsten entwickelten Ländern gewährt hat. Die Salomon-Insel wird durch den Abschluss eines WPA mit der EU ihren Status als AAB nicht verlieren.
Daher kommen die Salomonen für eine Zollpräferenzbehandlung in Betracht, wenn sie im Rahmen der EBA-Regelung und des WPA zwischen der EU und dem pazifischen Raum in die EU ausführen.
Weitere Informationen finden Sie auf der AKP-Seite
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Mai 2020
- Autor
- Generaldirektion Steuern und Zollunion