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Taxation and Customs Union
Presseartikel12. August 2020Generaldirektion Steuern und ZollunionLesedauer: 1 Min

Verlängerung der Hafengebührregelung für die Französischen Überseegebiete

Am 11. August legte die Kommission einen Vorschlag vor, den bestehenden Beschluss des Rates über Hafengebühren (octroi de mer) um sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Dieser Vorschlag wurde angesichts der erheblichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID- 19 Pandemie auf die französischen Gebiete in äußerster Randlage gemacht. Mit dem Beschluss des Rates wird Frankreich ermächtigt, bestimmte in den französischen Gebiete in äußerster Randlage hergestellte Produkte von den Hafengebühren zu befreien oder den Satz der erhobenen Hafengebühren zu senken.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. August 2020
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion