Am 11. August legte die Kommission einen Vorschlag vor, den bestehenden Beschluss des Rates über Hafengebühren (octroi de mer) um sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Dieser Vorschlag wurde angesichts der erheblichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID- 19 Pandemie auf die französischen Gebiete in äußerster Randlage gemacht. Mit dem Beschluss des Rates wird Frankreich ermächtigt, bestimmte in den französischen Gebiete in äußerster Randlage hergestellte Produkte von den Hafengebühren zu befreien oder den Satz der erhobenen Hafengebühren zu senken.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. August 2020
- Autor
- Generaldirektion Steuern und Zollunion