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Taxation and Customs Union
Presseartikel13. März 2020Generaldirektion Steuern und ZollunionLesedauer: 1 Min

Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen: Fristverlängerung

Am 14. Februar 2020 hat die EU-Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Auswahl von Nichtregierungsvertretern der Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen veröffentlicht. Bewerbungen müssen spätestens bis zum 31. März 2020 eingereicht werden.

Die Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen wird die Kommission bei der Entwicklung neuer Initiativen zur Förderung von verantwortungsvollem Handeln im Steuerwesen in Drittstaaten, sowie der Bekämpfung von aggressiver Steuerplanung und Doppelbesteuerung unterstützen. Sie bringt Experten aus der Wirtschaft, der Steuerfachleute und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen und dient einem strukturiertem Dialog und dem Austausch von Fachkenntnissen, was zu einem koordinierten und effektiveren Vorgehen der EU gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung beitragen wird.

Am 16. Dezember 2019 erneuerte die EU-Kommission das Mandat der Expertengruppe der EU-Kommission „Plattform für die Themenbereiche verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen, aggressive Steuerplanung und Doppelbesteuerung“ (BESCHLUSS DER KOMMISSION (2019/C 428/08)) und ersetzte den BESCHLUSS DER KOMMISSION (2015/C 4095).

Am 14. Februar 2020 hat die EU-Kommission eine Aufforderung zur Einreichungvon Bewerbungen für die Auswahl von Nichtregierungsvertretern der Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen veröffentlicht. Bewerbungen müssen spätestens bis zum 31. März 2020 eingereicht werden. Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen ist auch in Englisch und Französisch verfügbar.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. März 2020
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion