Eine umfangreichere internationale Zusammenarbeit ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Interessen der Bürger und Unternehmen der EU weltweit zu schützen. Die EU hat mit 80 Drittländern mehr als 50 internationale Abkommen über die Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich geschlossen, um die Zollkontrollen und die Durchsetzung der Vorschriften zu unterstützen sowie die Zollverfahren zu vereinfachen und zu harmonisieren, was wiederum den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die europäischen Unternehmen verringert.
2019 wurden vier neue Zollkooperationsabkommen geschlossen, die den Anteil des abgedeckten EU-Handels erheblich erhöhten (84,2% gegenüber 78,4% im Jahr 2018). Diese Abkommen gewährleisten die administrative Unterstützung zwischen den Zollbehörden der EU und von Drittländern bei der korrekten Anwendung der bevorzugten Ursprungsregeln.
Technische Unterstützung
Der gegenseitige Austausch von Wissen und Erfahrungen mit Zollverwaltungen aus Nicht-EU-Ländern trägt dazu bei, deren Dienstleistungen qualitativ zu verbessern.
Diese technische Hilfe umfasste unter anderem die Ausbildung, den Kapazitätsaufbau und die Ausbildung von Spürhunden.
Technische Unterstützung
Der gegenseitige Austausch von Wissen und Erfahrungen mit Zollverwaltungen aus Nicht-EU-Ländern trägt dazu bei, deren Dienstleistungen qualitativ zu verbessern.
Diese technische Hilfe umfasste unter anderem die Ausbildung, den Kapazitätsaufbau und die Ausbildung von Spürhunden.
Quelle: GD Steuern und Zollunion.
Internationale Zusammenarbeit und Handel
Das Handelsvolumen der EU mit Drittstaaten, mit denen die EU ein verbindliches Abkommen über die Zusammenarbeit im Zollbereich abgeschlossen hat, stellt einen außerordentlichen Anteil des EU-Außenhandels dar.
Quelle: Eurostat.