Seit der Verwirklichung des Binnenmarktes können Waren frei zwischen Mitgliedstaaten zirkulieren. Der "Gemeinsame Zolltarif" (GZT) gilt daher für alle Warenimporte aus Drittstaaten.
Der Zolltarif gilt für alle EU Mitglieder, die Zollsätze richten sich allerdings nach der Warenart und Herkunft. Die Sätze hängen auch von der wirtschaftlichen Sensibilität der Waren ab.
Der Zolltarif umfasst die Nomenklatur (oder Warenklassifikation) und die Zollsätze, die auf die jeweilige Warenart zur Anwendung kommen. Des weiteren enthält der Zolltarif alle anderen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise betreffend Ursprungsland/Ursprungsgebiet, die sich auf die Höhe des zu zahlenden Zolls für eine bestimmte Einfuhrware auswirken.
Der Zolltarif ist ein Konzept bzw. eher eine Sammlung von Rechtsvorschriften als ein einheitliches kodifiziertes Gesetzeswerk. Es gibt allerdings eine Art Arbeitstarif, den sog. TARIC, bei dem es sich nicht um einen Rechtstext handelt.
Die Gemeinschaft nutzt den Zolltarif, um europäischen Erzeugern einen fairen und gleichberechtigten Wettbewerb im Binnenmarkt mit Exporteuren aus anderen Ländern / Gebieten zu ermöglichen.