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Taxation and Customs Union

Kombinierte Nomenklatur

Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist ein Instrument zur Einreihung von Waren. Sie wurde geschaffen, um den Erfordernissen des Gemeinsamen Zolltarifs wie auch der Statistik des Außenhandels der EU zu genügen. Sie wird auch für die Statistik des EU-internen Handels verwendet.

Die KN ist eine Weiterentwicklung der Nomenklatur des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation, enthält jedoch besondere, EU-spezifische Unterteilungen. Es handelt sich um ein systematisches Warenverzeichnis, das von den meisten Handelsnationen (und auch bei internationalen Handelsverhandlungen) verwendet wird.

Quick links:

Funktionsweise

Die KN wird für die Einreihung der meisten Waren bei ihrer Zollanmeldung in der EU verwendet.

Die in den Zollanmeldungen für eingeführte und ausgeführte Waren angegebene Unterposition enthält folgende Angaben:

  • Zollsatz
  • Behandlung der Waren für statistische Zwecke oder für andere Zwecke der EU.
Neueste Fassung

Jedes Jahr wird Anhang I der KN-Grundverordnung (Verordnung des Rates (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif) aktualisiert und als eigenständige Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Aktualisierungen berücksichtigen Änderungen, die auf internationaler Ebene vereinbart wurden, und zwar entweder bei der Weltzollorganisation (WZO) was die Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS) betrifft oder – soweit es sich um die vertragsmäßigen Zollsätze handelt – im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Weitere Änderungen können erforderlich sein, um Entwicklungen beispielsweise der Handelspolitik oder technischer oder statistischer Anforderungen Rechnung zu tragen.

Auslegung

Für die Auslegung der Nomenklatur können die Erläuterungen herangezogen werden, in denen die Tragweite der einzelnen Tarifpositionen erklärt wird. Die Erläuterungen wurden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif festgelegt.

Sie sind nicht rechtsverbindlich.

Änderungen

Genauere Angaben zu Anträgen auf Änderungen an der Kombinierten Nomenklatur finden Sie im Verhaltenskodex.

Inhalt

Die Kombinierte Nomenklatur umfasst:

  • Einführende Vorschriften (allgemeine Vorschriften für die Einreihung, Vorschriften in Bezug auf Zölle oder Nomenklaturen usw.)
  • Warenbezeichnung
  • Zusätzliche Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln sowie die Fußnoten, die sich auf die Unterpositionen der KN beziehen.
  • Vertragsmäßige Zollsätze – die Zollverpflichtungen der EU im Rahmen der WTO sowie einige autonome Zölle
  • Besondere Maßeinheiten
  • Tarifbezogene Anhänge (Landwirtschaft, Chemie, usw.) sowie eine besondere Codierung (Kapitel 98 und 99).

Jede Unterteilung der Kombinierten Nomenklatur wird „KN-Code“ bezeichnet. Dieser Code umfasst eine 8-stellige Codenummer, gefolgt von einer Beschreibung und einem Zollsatz, gegebenenfalls von einer besonderen Maßeinheit.

Kapitel des Harmonisierten Systems (HS)

2-stellig

z. B. „Kapitel 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao

HS-Position

4-stellig

Z. B. „1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

HS-Unterposition

6-stellig

z B. 1806 10 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

KN-Unterposition

8-stellig

z. B. „1806 10 15 — — keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT“

Harmonisiertes Systems im Vergleich zu EU-spezifischer Angabe

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Harmonisiertes System (WZO – international)

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EU-spezifische Angabe