Kombinierte NomenklaturDie Kombinierte Nomenklatur (KN) ist ein Instrument zur Einreihung von Waren. Sie wurde geschaffen, um den Erfordernissen des Gemeinsamen Zolltarifs wie auch der Statistik des Außenhandels der EU zu genügen. Sie wird auch für die Statistik des EU-internen Handels verwendet. Die KN ist eine Weiterentwicklung der Nomenklatur des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation, enthält jedoch besondere, EU-spezifische Unterteilungen. Es handelt sich um ein systematisches Warenverzeichnis, das von den meisten Handelsnationen (und auch bei internationalen Handelsverhandlungen) verwendet wird. | Quick links: | ||||||||||||||||
FunktionsweiseDie KN wird für die Einreihung der meisten Waren bei ihrer Zollanmeldung in der EU verwendet. Die in den Zollanmeldungen für eingeführte und ausgeführte Waren angegebene Unterposition enthält folgende Angaben:
Neueste FassungJedes Jahr wird Anhang I der KN-Grundverordnung (Verordnung des Rates (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif) aktualisiert und als eigenständige Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Aktualisierungen berücksichtigen Änderungen, die auf internationaler Ebene vereinbart wurden, und zwar entweder bei der Weltzollorganisation (WZO) was die Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS) betrifft oder – soweit es sich um die vertragsmäßigen Zollsätze handelt – im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Weitere Änderungen können erforderlich sein, um Entwicklungen beispielsweise der Handelspolitik oder technischer oder statistischer Anforderungen Rechnung zu tragen. AuslegungFür die Auslegung der Nomenklatur können die Erläuterungen herangezogen werden, in denen die Tragweite der einzelnen Tarifpositionen erklärt wird. Die Erläuterungen wurden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif festgelegt. Sie sind nicht rechtsverbindlich. ÄnderungenGenauere Angaben zu Anträgen auf Änderungen an der Kombinierten Nomenklatur finden Sie im Verhaltenskodex. InhaltDie Kombinierte Nomenklatur umfasst:
Jede Unterteilung der Kombinierten Nomenklatur wird „KN-Code“ bezeichnet. Dieser Code umfasst eine 8-stellige Codenummer, gefolgt von einer Beschreibung und einem Zollsatz, gegebenenfalls von einer besonderen Maßeinheit.
Harmonisiertes Systems im Vergleich zu EU-spezifischer Angabe
|