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Taxation and Customs Union

Konsultation zur Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften über die Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke

Titel

Konsultation zur Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften über die Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke

Politikbereich(e)

Steuern

Zielgruppe(n)

The European Commission seeks the views of all interested parties on how the current rules (Council Directive 92/83/EEC) on the structures of excise duties on alcohol and alcoholic products work in the modern EU.

Konsultationszeitraum

28.8.2015 bis 27.11.2015

Ziel der Konsultation

Diese Konsultation ist Teil der Bewertung der Richtlinie zur Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol (92/83/EWG), die im Zuge der kürzlich angenommenen Initiative der Kommission für bessere Rechtsetzung erfolgt. Bewertet werden Faktoren wie der Mehrwert von EU-Maßnahmen in diesem Bereich und die Wirksamkeit des bisherigen Rahmens.

Die Richtlinie legt grundlegende Merkmale fest, wie:
1. die Methoden zur Festlegung und Erhebung der Verbrauchsteuer;
2. Einstufung von Getränken;
3. ermäßigte Steuersätze für KMU, die Bier und Spirituosen herstellen;
4. Steuerbefreiungen, z. B. für vergällten Alkohol, der nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist;
5. verschiedene Ausnahmen;
6. verschiedene andere Fragen technischer Art.

Eine Regelung in diesem Bereich hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen: Mäßiger Alkoholgenuss ist Teil des Sozialverhaltens und spielt in der EU vor allem für Sektoren wie das Hotel- und Gaststättengewerbe eine wirtschaftliche Rolle. Es handelt sich um einen wichtigen Sektor der europäischen Wirtschaft mit kontinuierlichem Wachstumspotenzial.

Da einige der geltenden Bestimmungen durchaus verbesserungsfähig sind, stellt sich die Frage, ob versucht werden könnte, die Rechtsvorschriften umfassender zu modernisieren. Zur Vorbereitung einer möglichen Rechtsetzungsinitiative in diesem Bereich veranstaltete die Europäische Kommission im Mai 2015 in Lettland eine Fiscalis-Arbeitsgruppensitzung und leitet diese Konsultation der Öffentlichkeit ein, damit alle interessierten Kreise Stellung nehmen können.

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Dies ist das erste Mal, dass im Zuge einer Befragung noch weitere Optionen angeboten werden. Die Befragten können neben ihren Antworten auf die gestellten Fragen ihre eigenen Ideen zur Verbesserung der Rechtsvorschriften und ihre persönlichen Erfahrungen darüber mitteilen, wie sich die Besteuerung von Alkohol auf den öffentlichen Bereich auswirkt.

Die Konsultation der Öffentlichkeit erfolgt zweigleisig:

  • gezielte Konsultationder Interessenträger, die von der Richtlinie 92/83/EG unmittelbar betroffen sind. Die gezielte Konsultation enthält detaillierte Fragen für die folgenden Gruppen von Interessenträgern:
    • Hersteller von Bier
    • Erzeuger von Wein/Winzer
    • Hersteller von anderen gegorenen Getränken als Bier und Wein
    • Hersteller von Zwischenprodukten
    • Erzeuger von Branntwein
    • Hersteller, Importeure, Händler und Verwender von vergälltem Alkohol
    • Verbände, die die Interessen der oben genannten Akteure vertreten

Wenn Sie ein Wirtschaftsteilnehmer (oder eine Organisation zur Vertretung der Interessen eines der genannten Interessenträger sind und die Fragen der gezielten Konsultation beantworten wollen, klicken Sie bitte hier, um Ihren Beitrag einzureichen. Finden Sie in der PDF-Version

  • Eine offene Konsultationdient der Erfassung allgemeiner Ansichten und Stellungnahmen aller interessierten Personen (Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, NRO, Wissenschaftler, lokale Behörden usw.)

Wenn Sie eine Bürgerin oder ein Bürger sind oder eine andere Art von Akteur, der/die sich an der offenen Konsultation beteiligen möchte, klicken Sie bitte hier, um Ihren Beitrag einzureichen. Finden Sie in der PDF-Version

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Fragebogen
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Referenzdokumente und andere Konsultationen in diesem Bereich

. Alkohol Studie - Konsultationsstrategie endg
. Auswertungs - und Überarbeitungsplan

Kontaktdaten

Zuständige Dienststelle

Generaldirektion für Steuern und Zollunion

Indirekte Steuern mit Ausnahme der Mehrwertsteuer – Referat TAXUD/C2

E-mail TAXUD-UNIT-C2atec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-UNIT-C2[at]ec[dot]europa[dot]eu)
Postanschrift

Europäische Kommission
Generaldirektion für Steuern und Zollunion
Indirekte Steuern mit Ausnahme der Mehrwertsteuer – Referat TAXUD/C2
Rue de Spa 2, Büro SPA 3 05/072A
1049 Brüssel
Belgien

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