Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union
Presseartikel19. November 2019Generaldirektion Steuern und ZollunionLesedauer: 1 Min

EU Anerkennunsverfahren für zollspezifische Studienprogramme 2020

Die EU Kommission startet den 2020 Zyklus des EU Anerkennunsverfahren für zollspezifische Studienprogramme (Bachelor/Master).

Die EU Kommission startet den 2020 Zyklus des EU Anerkennunsverfahren für zollspezifische Studienprogramme (Bachelor/Master). Ziel dieser Initiative ist es, interessierte Studenten mit den optimalen Kompetenzen im Bereich Zoll auszustatten, die ihnen den Einstieg – oder eine weitere Spezialisierung – in eine Zollkarriere ermöglichen, sei es im Öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft. Von derart anerkannten akademischen Studienprogrammen wir erwartet, dass sie wesentlich zur Verbesserung von Zolltätigkeit und der weiteren Professionalisierung des Zollberufs in der EU beizutragen.

Akademische Einrichtungen, die sich für eine “EU Anerkennung” (‘Certificate of Recognition’) mit der die Europäischen Kommission die zollspezifische Qualität von Studienprogrammen auszeichnet interessieren, sind eingeladen ihre Anfrage bis zum 31. Dezember 2019 einzusenden. Das Verfahren zum Erhalt der ‘EU Ankennung’ basiert auf dem EU Kompetenzrahmen Zoll (CustCompeu) und ist ausführlich im Leitfaden zur EU Anerkennung (‘Application Guide’) erklärt.

Alle weitere Dokumentation zum EU Anerkennungverfahren ist on-line zugänglich.

Für weitere Information kontaktieren Sie bitte EU-CertificateOfRecognitionatec [dot] europa [dot] eu (EU Certificate of Recognition Secretariat)

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. November 2019
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion