Am 14. Januar 2020 erließ der WPA-Ausschuss den Beschluss Nr. 1/2020 zur Änderung einiger Bestimmungen des Protokolls Nr. 1 (ABl. L 93 vom 27. März 2020, S. 1-194).Das geänderte Protokoll Nr. 1 tritt am 31. März 2020 in Kraft und ersetzt den derzeitigen Text vollständig.
Am 14. Januar 2020 erließ der WPA-Ausschuss den Beschluss Nr. 1/2020 zur Änderung einiger Bestimmungen des Protokolls Nr. 1 (ABl. L 93 vom 27. März 2020, S. 1-194).Das geänderte Protokoll Nr. 1 tritt am 31. März 2020 in Kraft und ersetzt den derzeitigen Text vollständig.
Das geänderte Protokoll Nr. 1 sieht moderne Ursprungsregeln vor:
- Ermöglichung einer „buchmäßigen Trennung“ von Materialien;
- Ersetzung der Bestimmung über die „unmittelbare Beförderung“ durch eine Vorschrift über die „Nichtänderung“;
- Möglichkeit, REX für EU-Ausfuhren in die ESA-Länder zu verwenden.
ESA-Länder sind:Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychellen und Simbabwe.Weitere Informationen finden Sie auf der AKP-Seite.
Hier finden Sie das geänderte Protokoll Nr. 1.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. März 2020
- Autor
- Generaldirektion Steuern und Zollunion