Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Zollrechtliches Versandverfahren: NATO und Andere militärische Aktivitäten

NATO

Die Bestimmungen über die Einfuhr, die Ausfuhr und den Versand von Waren durch die NATO-Streitkräfte sind im Abkommen der NATO-Vertragsparteien über das Statut ihrer Streitkräfte enthalten, das 19. Juni 1951 in London unterzeichnet wurde. Das für die Warenbeförderung verwendete Dokument ist der NATO-Vordruck 302.

Das Gemeinschaftsrecht sieht den NATO-Vordruck 302 in den Artikeln 226(3)(e) und 227(2)(e) Zollkodex der Union und in den Artikeln 221(5), 286 und 287 der Durchführungsverordnung als Versandanmeldung vor.

Andere militärische Aktivitäten

Ebenso kann das EU- Vordruck 302 für grenzüberschreitende Bewegungen von Militärgütern im Rahmen militärischer Aktivitäten im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) oder bei multinationalen Aktivitäten außerhalb der GSVP oder der NATO verwendet werden.

Das Gemeinschaftsrecht sieht den EU- Vordruck 302 in den Artikeln 226(3)(a) und 227(2)(a) Zollkodex der Union und in den Artikeln 221(6), 286a und 287a der Durchführungsverordnung als Versandanmeldung vor.

Die Verwendung des NATO- und EU- Vordruck 302 als Versandanmeldung ist im Leitfaden zur militärischen Mobilität beschrieben.