Die EU-Verbrauchsteuervorschriften gelten für alle Energieerzeugnisse für Heizung und Verkehr sowie für elektrischen Strom.
Derzeit wird die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom durch die Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG geregelt.
Eine andere Rechtsvorschrift, Richtlinie 95/60/EG des Rates, befasst sich mit der steuerlichen Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin, für die ein ermäßigter Verbrauchsteuersatz gilt.
Die EU-Rechtsvorschriften über Verbrauchsteuern decken Folgendes ab:
- Sätze und Struktur der Verbrauchsteuern auf Energieerzeugnisse
- und besondere Vorschriften für Flugkraftstoff
- Steuerliche Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin
Sätze und Struktur der Verbrauchsteuern auf Energieerzeugnisse
In der Energiebesteuerungsrichtlinie sind die Mindestverbrauchsteuersätze festgelegt, die die Mitgliedsländer auf Energieerzeugnisse zur Verwendung als Heiz- und Kraftstoff und elektrischen Strom anwenden müssen.
Die Mindeststeuersätze im Einzelnen:
Mindeststeuersätze auf Kraftstoffe
Kraftstoff |
Steuersatz berechnet in |
Rate |
Verbleites Benzin |
Euro je 1000 Liter |
421 |
Unverbleites Benzin |
Euro je 1000 Liter |
359 |
Gasöl |
Euro je 1000 Liter |
330 |
Kerosin |
Euro je 1000 Liter |
330 |
Flüssiggas (LPG) |
Euro je 1000 Kilogramm |
125 |
Erdgas |
Euro je Gigajoule |
2,6 |
Mindeststeuersätze auf Kraftstoffe für gewerbliche und industrielle Verwendungszwecke
Kraftstoff |
Steuersatz berechnet in |
Rate |
Gasöl |
Euro je 1000 Liter |
21 |
Kerosin |
Euro je 1000 Liter |
21 |
Flüssiggas (LPG) |
Euro je 1000 Kilogramm |
41 |
Erdgas |
Euro je Gigajoule |
0,3 |
Mindeststeuersätze auf Heizstoffe und elektrischen Strom
Kraftstoff |
Steuersatz berechnet in |
Steuersatz für betriebliche Verwendung |
Steuersatz für nichtbetriebliche Verwendung |
Gasöl |
Euro je 1000 Liter |
21 |
21 |
Heizöl |
Euro je 1000 Kilogramm |
15 |
15 |
Kerosin |
Euro je 1000 Liter |
0 |
0 |
Flüssiggas (LPG) |
Euro je 1000 Kilogramm |
0 |
0 |
Erdgas |
Euro je Gigajoule |
0,15 |
0,3 |
Kohle und Koks |
Euro je Gigajoule |
0,15 |
0,3 |
Elektrischer Strom |
Euro je Megawattstunde |
0,5 |
1,0 |
Die EU-Rechtsvorschriften geben lediglich harmonisierte Mindeststeuersätze vor. Den Mitgliedstaaten steht es frei, gemäß ihren nationalen Erfordernissen Verbrauchsteuersätze oberhalb dieser Mindeststeuersätze festzulegen.
- In der EU geltende Verbrauchsteuersätze – Taxes in Europe database (TEDB)
- Vollständige Liste des Verbrauchsteueraufkommens der Mitgliedstaaten
- Ältere Tabellen befinden sich im Archiv auf CIRCABC.
Flugkraftstoff
Kraftstoffe für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt sind von der Verbrauchsteuer befreit. Diese Befreiung ist in der Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b geregelt.
Gleichzeitig enthält die Richtlinie jedoch Bestimmungen, nach denen die Mitgliedsländer Flugkraftstoff für Inlandflüge und – aufgrund bilateraler Abkommen – auch für Flüge innerhalb der EU besteuern können. In diesen Fällen können die Mitgliedsländer einen Steuerbetrag festlegen, der die in der Energiesteuer-Richtlinie festgesetzten Mindestbeträge unterschreitet.