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Taxation and Customs Union

Rolle der EU

Sowohl die Steuererhebung als auch die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung liegen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In einer zunehmend globalisierten Welt leistet die EU jedoch einen Rahmen und bietet Instrumente zur wirksamen Handhabung grenzübergreifender steuerlicher Fragen.

Ein Aktionsplan
zur Bekämpfung
von
Steuerbetrug
und
Steuerhinterziehung

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Zuständigkeiten der EU heute

Durch IT und andere Mittel ermöglicht die EU die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich sämtliche Arten von Steuern, insbesondere über die Besteuerung von Zinserträgen und der Mehrwertsteuer. EU-Recht ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen nationalen Steuerbehörden auf verschiedene Weise.

Darüber hinaus wurden eine Reihe von Expertengruppen eingerichtet, darunter:

  • Auf Ministerratebene, die Arbeitsgruppe „Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung“, in welcher die EU-Staaten die jeweils anderen Steuerregelungen zur Ermittlung schädlicher steuerlicher Maßnahmen bewerten. Diese Arbeitsgruppe verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Abschaffung bestehender schädlichen Maßnahmen und zur Unterlassung der Einführung neuer.
  • Die Arbeitsgruppe „Steuerpolitik“, in der die persönlichen Vertreter der Finanzminister Fragen wie die der Doppelbesteuerung und der Steuerumgehung erörtern.
  • Mehrere Arbeitsgruppen bringen die EU, die Mitgliedstaaten und/oder Vertreter der Wirtschaft zusammen, um die Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme in der Praxis zu erörtern.

Zuletzt erleichtert das Programm “Fiscalis“ Arbeitsbesuche von Steuerbeamten in andere Mitgliedstaaten sowie gemeinsame Aktionen.

Zuständigkeiten der EU von morgen

Die derzeitigen rechtlichen und technischen Strukturen müssen gestärkt werden.

Die EU überwacht und verbessert weiterhin ihre Arbeit zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. So nahm die Kommission im Jahr 2012 einen Aktionsplan mit mehr als 30 Maßnahmen zur heutigen und zukünftigen Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung an. Der Aktionsplan enthält konkrete Schritte zum Schutz der Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten, gegen Steueroasen , aggressive Steuerplanung und unlauterem Wettbewerb.

Die Prioritäten der Mitgliedstaaten liegen nun bei den erforderlichen Verbesserungen ihren nationalen Steuerverwaltungen und Systeme, der umfassende Nutzung des bestehenden europäischen Instrumentariums und, sofern relevant, der Einigung über neue Vorschriften und Instrumente. Eine Präsentation zeigt den aktuellen Stand nach einem Jahr.