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Taxation and Customs Union

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Die Zollbehörden befinden sich beim Schutz der Rechte des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen an vorderster Front. Um ihre Aufgabe wirksam wahrnehmen zu können, brauchen die Zollbehörden das aktive Engagement der Rechteinhaber. Das wirksamste Instrument ist Zusammenarbeit: Dank der von den Rechteinhabern übermittelten Informationen, können die Zollbehörden Waren, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, leichter ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen treffen.

Als Rechteinhaber können Sie Ihre Rechte verteidigen, indem Sie die zollbehördliche Beschlagnahme von Waren beantragen, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen.

Wo erfolgt die Antragstellung?

Dazu sollten Sie bei der zuständigen Zolldienststelle einen Antrag auf Tätigwerden stellen.

15. FEBRUAR 2024
Contact List Intervention for Action (AFA)
Deutsch
(278.67 KB - PDF)
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Wo gilt der AFA?

Der Antrag auf Tätigwerden (AFA) kann sowohl auf der nationalen als auch der EU-Ebene gestellt werden, je nach zugrunde liegendem Recht (oder Rechten) des geistigen Eigentums. Wenn einem unionsweiten Antrag auf Tätigwerden in einem EU-Mitgliedstaat stattgegeben wird, dann gilt er ebenso in allen anderen Mitgliedstaaten, für die ein Tätigwerden beantragt wurde.

Wie läuft der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu den AFA und Rechtsverletzungen?

Die Kommission hat im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden eine zentrale Datenbank eingerichtet, das COPIS (COunterfeit and anti-Piracy Information System – Informationssystem zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie), das seit dem 1.1.2014 in Betrieb ist.

Das COPIS wurde als EU-Zollsystem zur Vereinfachung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs in Fragen des Schutzes des geistigen Eigentums eingerichtet. Es umfasst alle Zolltätigkeiten zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen, d. h. die zentrale Verwaltung der Bearbeitungsschritte der AFA und der Informationen zu ermittelten Rechtsverletzungen. Das COPIS empfängt die Daten von den Mitgliedstaaten, speichert sie zentral ab und versendet Informationen, die auch für die Statistik verwendet werden können. Das System ermöglich den Austausch von Informationen in einem vorgegebenen Format zwischen den zuständigen Zolldienststellen der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, welches das IPEP-Trader-Portal für COPIS eingerichtet hat, auf das weiter unten noch näher eingegangen wird.

Hinweis: Rechteinhaber geben Informationen nicht direkt in das COPIS-System ein.

Wie stelle ich einen AFA?

Seit dem 13. Dezember 2021 müssen Rechteinhaber einen AFA über das IPEP-Trader-Portal für COPIS oder ein nationales Portal folgender Mitgliedstaaten stellen:

Über die nationalen Portale der Mitgliedstaaten (DE, ES, IT) können elektronisch nur Anträge gestellt werden, die von der zuständigen Zolldienststelle des betreffenden Landes beschieden werden. Das können nationale oder unionsweite Anträge sein.

Das IPEP-Trader-Portal für COPIS ist eine elektronische zentrale Anlaufstelle auf EU-Ebene für das Stellen von (nationalen oder unionsweiten) Anträgen bei jeder beliebigen zuständigen Zolldienststelle der 27 Mitgliedstaaten.

Der Inhaber einer Entscheidung muss für jede weitere Kommunikation sowie Änderungen oder Anträge auf Verlängerung der Entscheidung, mit der einem Antrag stattgegeben wurde, dasselbe Portal nutzen, über das der ursprüngliche Antrag gestellt wurde.

Sofern der Antrag im Papierformat gestellt wurde, sollte jede weitere Kommunikation oder Antragstellung zur Verlängerung der Entscheidung, mit der einem Antrag stattgegeben wurde, über das IPEP-Trader-Portal für COPIS oder die nationalen Portale der erwähnten Mitgliedstaaten erfolgen.

Wie erhalte ich Zugang zum IPEP-Trader-Portal?

Der Zugang zum IPEP-Trader-Portal für COPIS wird durch das System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS) oder ein IPEP-Konto validiert und verwaltet.

Für den Zugang zum Portal zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPEP) benötigen Rechteinhaber und ihre Vertreter eine gültige Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer), und es müssen ihnen die entsprechenden Funktionen („Cust-Executive“-Profil) zugewiesen worden sein.

Um eine EORI-Nummer zu erhalten, müssen sich die Antragsteller und ihre Vertreter an die für die EORI-Registrierung zuständige Zollbehörde in dem Land wenden, in dem sie ansässig sind. Personen, die nicht im Zollgebiet der Union ansässig sind, beantragen die Zuteilung der EORI-Nummer bei den Zollbehörden des Mitgliedslandes, die für den Ort zuständig sind, an dem sie erstmals eine Erklärung abgeben oder eine Entscheidung beantragen. Siehe auch die TAXUD-EORI-Info-Website

Das System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS) stellt einen Identitätsverbund zwischen der Kommission und den Identitäts- und Zugangsmanagementsystemen aller Mitgliedstaaten her, um einen sicheren, autorisierten Zugang zu den elektronischen Zollsystemen der EU bieten zu können. Weitere Informationen zum UUM&DS finden Sie unter diesem Link.

Zugang zu IPEP und UUM&DS

Verwenden Sie einen der unterstützten Browser, um eine Verbindung zum System herzustellen: Microsoft Edge, Google Chrome oder Mozilla Firefox.

Internetadressen der Systeme:

  1. Das IPEP-Trader-Portal für COPIS – Hier können Wirtschaftsbeteiligte in den Mitgliedstaaten ihre Anträge einreichen; die Authentifizierung erfolgt durch UUM&DS oder IPEP
  2. System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur – UUM&DS – Hier können Unternehmer aus den Mitgliedstaaten Berechtigungsübertragungen (Delegierungen) verwalten

Informationsmaterial über die Systeme:

  1. Handbuch für die AFA-Einreichung über IPEP
  2. Kontaktstellen der nationalen Servicedesks
  3. Rechtlicher Hinweis mit einem Haftungsausschluss, einem Copyright-Vermerk sowie Vorschriften zum Schutz personenbezogenen Daten und zur Verwendung des EU-Emblems durch Dritte

AFA-Formulare und Benutzerhandbücher

18. NOVEMBER 2021
Application for Action - 2021
Deutsch
(2.49 MB - PDF)
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8. APRIL 2021
Extension Request
Deutsch
(1.03 MB - PDF)
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8. APRIL 2021
Manual for completion of applications for action and extension requests
English
(494.35 KB - PDF)
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  • Für Rechteinhaber, die mit China Handel treiben, gibt es einen speziellen Benutzerleitfaden
8. APRIL 2021
Customs Protection of IPR in China - User Guide
English
(917.54 KB - PDF)
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Übermittlung wichtiger und dringend benötigter Informationen

Zwei Formblätter wurden in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erstellt. Dadurch sollen die zuständigen Zollbehörden rasch mit klar strukturierten spezifischen Informationen versorgt oder über allgemeine Entwicklungstendenzen bei Waren, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, unterrichtet werden.

Diese Formblätter sollten der zuständigen Kontaktstelle übermittelt werden

15. FEBRUAR 2024
Urgent contacts for infringement
Deutsch
(179.26 KB - PDF)
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  • Das Formblatt  „Red Alert“ zur Übermittlung dringend benötigter spezifischer Informationen an die Zollbehörden
8. APRIL 2021
Red Alert
English
(20.25 KB - PDF)
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8. APRIL 2021
Red Alert
English
(25.87 KB - XLS)
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  • Das Formblatt  „New Trends“ zur Unterrichtung der Zollbehörden über neue Entwicklungstendenzen
8. APRIL 2021
New Trends
English
(27.81 KB - XLS)
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8. APRIL 2021
New Trends
English
(22.99 KB - PDF)
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Wichtiger und dringend benötigter Informationen können auch über das IP Enforcement Portal des EUIPO gesendet werden IP Enforcement Portal.

Weitere Informationen über die Nutzung der Warnfunktion im IPEP finden Sie auch in einem Tutorial mit dem Titel „How to send alerts to enforcement authorities“ auf youtube

Nützliche Links

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