Eine umfangreichere internationale Zusammenarbeit ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Interessen der Bürger und Unternehmen der EU weltweit zu schützen. Die EU hat mit 80 Drittländern mehr als 50 internationale Abkommen über die Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich geschlossen, um die Zollkontrollen und die Durchsetzung der Vorschriften zu unterstützen sowie die Zollverfahren zu vereinfachen und zu harmonisieren, was wiederum den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die europäischen Unternehmen verringert.
Technische Unterstützung
Der gegenseitige Austausch von Wissen und Erfahrungen mit Zollverwaltungen aus Nicht-EU-Ländern trägt dazu bei, deren Dienstleistungen qualitativ zu verbessern.
Diese technische Hilfe umfasste unter anderem die Ausbildung, den Kapazitätsaufbau und die Ausbildung von Spürhunden.
EU-Zollbeamte stellten hauptsächlich Schulungen und andere Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für andere europäische Nicht-EU-Länder bereit, während auch asiatische Länder zu den bedeutenden Nutznießern zählten.
Quelle: GD Steuern und Zollunion