Titel | ||
Konsultation zu Problemen bei der grenzüberschreitenden Erbschaftbesteuerung in der EU | ||
Politikbereich(e) | ||
Steuern |
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Zielgruppe(n) | ||
Alle Interessenträger – Privatpersonen, Mitgliedstaaten der EU, Steuerverwaltungen, staatliche Stellen und Unternehmensverbände, Steuerfachleute und Wissenschaftler – werden gebeten, ihre Meinung zu diesem Thema zu äußern. |
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Konsultationszeitraum | ||
Von 10.04.2014 bis 03.07.2014 | ||
Ziel der Konsultation | ||
Am 15. Dezember 2011 hat die Kommissionsdienststellen eine Empfehlung mit Vorschlägen dazu abgegeben, wie die EU-Länder durch bestimmte Anpassungen ihrer nationalen Vorschriften zur steuerlichen Entlastung ausländischer Erbschaften der Doppelbesteuerung von Erbschaften im Binnenmarkt umfassend entgegenwirken könnten. Die Kommission kündigte an, dass sie den aktuellen Stand bei grenzübergreifenden Erbschaftsteuer-Entlastungen in der Union überprüfen und Ende 2014 einen Bericht dazu vorlegen werde. Gleichzeitig legte sie ein Arbeitspapier vor, in dem sie erläuterte, wie Erbschaftsteuersysteme gestaltet werden sollten, damit sie dem EU-Recht entsprechen. Die Kommission möchte mit dieser öffentlichen Konsultation in erster Linie Informationen über die Entwicklung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Erbschaftbesteuerung in den EU-Ländern seit 2011 erlangen. Daneben ist sind wir interessiert an Informationen der Interessenträger über praktische Probleme bei der grenzüberschreitenden Erbschaftbesteuerung, die Gründe hierfür und die betroffenen EU-Länder. Außerdem möchten wir Ansichten von Interessenträgern zu den von der Kommission vorgeschlagenen und etwaigen weiteren praktikablen Lösungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung einholen. Anhand dieser Informationen könnte die Kommission beurteilen, ob es in der EU nach wie vor Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Erbschaften gibt, und einschätzen, inwiefern sich ihre Empfehlung auf die Erbschaftsteuervorschriften und ‑verfahren der EU-Länder ausgewirkt hat. Falls weiterhin Probleme bestehen und die Maßnahmen der EU-Länder sich als unzulänglich erweisen, wird die Kommission die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen auf EU-Ebene prüfen. |
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Das Dokument mit dem Fragebogen stehen unten zur Verfügung. | ||
Fragebogen einsehen | ||
Format Word Bitte auf die Sprechblase klicken um andere Sprachversionen anzuzeigen |
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Referenzdokumente und andere Konsultationen in diesem Bereich | ||
KOM(2011) 864 endgültig : Mitteilung der Kommission zum Abbau grenzübergreifender Erbschaftsteuerhindernisse in der EU |
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Kontakt | ||
Zuständiger Dienst | Generaldirektion Steuern und Zollunion, Referat D2: Steuerpolitik und Zusammenarbeit bei den direkten Steuern | |
E-Mail-Adresse | TAXUD-INHERITANCE-TAX-CITIZEN@ec.europa.eu | |
Postanschrift |
Europäische Kommission |
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Anzahl der im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Beiträge | ||
22 Antworten wurden berücksichtigt (alle mit Zustimmung zur Veröffentlichung). | ||
Beiträge einsehen | ||
"Beiträge"
Im Interesse der Transparenz sind Organisationen gehalten, relevante Informationen über sich durch Anmeldung beim Transparenzregister öffentlich zu machen und den dafür geltenden Verhaltenskodex zu übernehmen. Die Beiträge von nicht in dieses Register eingetragenen Organisationen werden getrennt von denjenigen der registrierten Organisationen veröffentlicht.--> |
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Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte | ||
Schutz personenbezogener Daten | Spezifische Datenschutzerklärung |
"Einreichen eines Beitrags" im Namen von Organisationen
Im Interesse der Transparenz sind Organisationen (z. B. Nichtregierungsorganisationen, Branchenverbände und Unternehmen) gehalten, bestimmte Informationen über sich öffentlich zu machen, indem sie sich beim Transparenzregister anmelden, und den dafür geltenden Verhaltenskodex zu übernehmen.
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Organisationen, die sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen äußern wollen, werden aufgefordert, die Kommission und die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, in wessen Namen sie sprechen und wofür sie eintreten. Stellt eine Organisation diese Informationen nicht zur Verfügung, ist es erklärte Politik der Kommission, entsprechende Stellungnahmen grundsätzlich als Einzelbeiträge aufzuführen. (Mindeststandards für die Konsultation, siehe KOM(2002) 704, und Mitteilung über Folgemaßnahmen zur Europäischen Transparenzinitiative, siehe KOM(2007) 127)