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Taxation and Customs Union

Problemen bei der grenzüberschreitenden Erbschaftbesteuerung in der EU

Titel
Konsultation zu Problemen bei der grenzüberschreitenden Erbschaftbesteuerung in der EU
Politikbereich(e)

Steuern

Zielgruppe(n)

Alle Interessenträger – Privatpersonen, Mitgliedstaaten der EU, Steuerverwaltungen, staatliche Stellen und Unternehmensverbände, Steuerfachleute und Wissenschaftler – werden gebeten, ihre Meinung zu diesem Thema zu äußern.

Konsultationszeitraum
Von 10.04.2014 bis 03.07.2014
Ziel der Konsultation

Am 15. Dezember 2011 hat die Kommissionsdienststellen eine Empfehlung mit Vorschlägen dazu abgegeben, wie die EU-Länder durch bestimmte Anpassungen ihrer nationalen Vorschriften zur steuerlichen Entlastung ausländischer Erbschaften der Doppelbesteuerung von Erbschaften im Binnenmarkt umfassend entgegenwirken könnten. Die Kommission kündigte an, dass sie den aktuellen Stand bei grenzübergreifenden Erbschaftsteuer-Entlastungen in der Union überprüfen und Ende 2014 einen Bericht dazu vorlegen werde. Gleichzeitig legte sie ein Arbeitspapier vor, in dem sie erläuterte, wie Erbschaftsteuersysteme gestaltet werden sollten, damit sie dem EU-Recht entsprechen.

Die Kommission möchte mit dieser öffentlichen Konsultation in erster Linie Informationen über die Entwicklung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Erbschaftbesteuerung in den EU-Ländern seit 2011 erlangen. Daneben ist sind wir interessiert an Informationen der Interessenträger über praktische Probleme bei der grenzüberschreitenden Erbschaftbesteuerung, die Gründe hierfür und die betroffenen EU-Länder. Außerdem möchten wir Ansichten von Interessenträgern zu den von der Kommission vorgeschlagenen und etwaigen weiteren praktikablen Lösungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung einholen.

Anhand dieser Informationen könnte die Kommission beurteilen, ob es in der EU nach wie vor Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Erbschaften gibt, und einschätzen, inwiefern sich ihre Empfehlung auf die Erbschaftsteuervorschriften und ‑verfahren der EU-Länder ausgewirkt hat. Falls weiterhin Probleme bestehen und die Maßnahmen der EU-Länder sich als unzulänglich erweisen, wird die Kommission die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen auf EU-Ebene prüfen.

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Referenzdokumente und andere Konsultationen in diesem Bereich

KOM(2011) 864 endgültig : Mitteilung der Kommission zum Abbau grenzübergreifender Erbschaftsteuerhindernisse in der EU
2011/856/EU : Empfehlung der Kommission zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften
SEK(2011) 1488 endgültig : Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zu aus der EU-Rechtsprechung abgeleiteten Grundsätzen für nichtdiskriminierende Erbschaftssteuersysteme
KOM(2010) 769 endgültig : Mitteilung der Kommission über die Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU

Kontakt
Zuständiger Dienst Generaldirektion Steuern und Zollunion, Referat D2: Steuerpolitik und Zusammenarbeit bei den direkten Steuern
E-Mail-Adresse TAXUD-INHERITANCE-TAX-CITIZENatec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-INHERITANCE-TAX-CITIZEN[at]ec[dot]europa[dot]eu)
Postanschrift

Europäische Kommission
Generaldirektion "Steuern und Zollunion"
Referat D2 – Steuerpolitik und Zusammenarbeit bei den direkten Steuern
Rue de Spa 3
B-1049 Brüssel
Belgien

Anzahl der im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Beiträge
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