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Taxation and Customs Union

Ein europäischer Kodex für die Steuerpflichtigen

Titel
Konsultation zum Thema "ein europäischer Kodex für die Steuerpflichtigen" [Abkürzung TPCODE]
Politikbereich(e)

Steuern

Zielgruppe(n)

An dieser Konsultation können sich alle Bürgerinnen und Bürger und Organisationen beteiligen. Von besonderem Interesse sind Beiträge von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Steuerfachleute, Akademikern, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, Unternehmensverbände, Steuerverwaltungen.

Konsultationszeitraum
Vom 25.02.2013 bis 17.05.2013
Ziel der Konsultation

Am 27. Juni 2012 hat die Kommission eine Mitteilung über die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung angenommen. Ein Aktionsplan, der konkrete Vorschläge zur verstärkten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung enthält, wurde am 6. Dezember 2012 angenommen.

Eine von 34 im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen, ist die Entwicklung eines europäischen Kodexes für Steuerpflichtige, der wie folgt beschrieben ist (Aktion 17):

"Um die Einhaltung von Steuervorschriften zu verbessern, wird die Kommission bewährte Verwaltungspraktiken der Mitgliedstaaten sammeln und einen Kodex für die Steuerpflichtigen entwickeln, in dem sie bewährte Verfahren erläutert, durch die Zusammenarbeit und Vertrauen zwischen Steuerverwaltungen und Steuerpflichtigen verbessert werden, die Transparenz bezüglich der Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen erhöht und ein dienstleistungsorientiertes Konzept gefördert wird..

Anfang 2013 wird die Kommission hierzu eine Konsultation der Öffentlichkeit in die Wege leiten. Ein von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten anzuwendender europäischer Kodex für den Steuerpflichtigen wird die Beziehungen zwischen Steuerpflichtigen und Steuerverwaltungen klären und verbessern, Steuervorschriften transparenter machen, das Fehlerrisiko mit potenziell schwerwiegenden Folgen für Steuerpflichtige senken und die Einhaltung von Steuervorschriften fördern, was zur wirksameren Vereinnahmung von Steuern beiträgt."

Die Kommission leitet diese öffentliche Konsultation ein, um Meinungen aller betroffenen Interessensgruppen über die Entwicklung eines europäischen Kodexes für die Steuerpflichtigen zu gewinnen. Die Fragen zu Beginn betreffen die Ermittlung der bisherigen Kenntnisse und konkrete Erfahrung mit nationalen Kodexen für die Steuerpflichtigen (soweit existierend). Im Anschluss werden Stellungnahmen zu allgemeinen und prozessualen Prinzipien, die bei Entwicklung eines Europäischen Kodexes für Steuerzahler in Betracht gezogen werden, erbeten. Zum Schluss werden Beiträge zu zusätzlichen Themen, welche als natürliche Ausweitung der grundlegenden Prinzipien, Rechte und Pflichten eines Kodexes für die Steuerpflichtigen gesehen werden könnten.

Die von den Mitwirkenden zum Ausdruck gebrachten Ansichten werden von den Kommissionsdienststellen zur Bestimmung des geeigneten Inhalts eines europäischen Kodexes für die Steuerpflichtigen und zur Entwicklung einer geeigneten politischen Reaktion, genutzt.

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Konsultationspapier

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Fragebogen

Referenzdokumente

COM(2012)351 : Mitteilung der Kommission an der Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

COM(2012)722 : Mitteilung der Kommission an der Europäische Parlament und den Rat Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

Kontaktangaben
Zuständiger Dienst Generaldirektion Steuern und Zollunion (Referat D.2)
E-Mail-Adresse TAXUD-D2-TPCODEatec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-D2-TPCODE[at]ec[dot]europa[dot]eu)
Postanschrift

Europäische Kommission
Generaldirektion "Steuern und Zollunion"
Steuerpolitik und Zusammenarbeit bei den direkten Steuern - Referat TAXUD.D.2
B-1049 Brüssel

Anzahl der im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Beiträge
110 Antworten wurden berücksichtigt (unter Ihnen 104 mit Zustimmung zur Veröffentlichung).
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Beiträge
Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte

Zusammenfassung

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Organisationen, die sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen äußern wollen, werden aufgefordert, die Kommission und die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, in wessen Namen sie sprechen und wofür sie eintreten. Stellt eine Organisation diese Informationen nicht zur Verfügung, ist es erklärte Politik der Kommission, entsprechende Stellungnahmen grundsätzlich als Einzelbeiträge aufzuführen. (Mindeststandards für die Konsultation, siehe KOM(2002) 704, und Mitteilung über Folgemaßnahmen zur Europäischen Transparenzinitiative, siehe KOM(2007) 127)