Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Handelserleichterung

Die europäischen Im- und Exporteure haben einen Anteil von 22 % am Welthandel. Einfache, moderne und harmonisierte Zollverfahren sind wichtig, um den internationalen Handel so effizient wie möglich zu gestalten.

WTO-Übereinkommen über Handelserleichterungen

Das WTO-Übereinkommen über Handelserleichterungen – das wichtigste Handelsabkommen seit der Gründung der Welthandelsorganisation im Jahr 1995 – tritt in Kürze in Kraft.

Ziel des Übereinkommens ist die Vereinfachung und Präzisierung internationaler Ein- und Ausfuhrverfahren, Zollformalitäten und Transitbestimmungen.

Dadurch werden der mit Handelstätigkeiten verbundene Verwaltungsaufwand und die entsprechenden Kosten reduziert. Außerdem wird kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an globalen Wertschöpfungsketten ermöglicht und ein Beitrag zur Eindämmung der Korruption geleistet.

Die Europäische Union fördert Handelserleichterungen und übernimmt eine Vorreiterrolle, indem sie

  • eine vorausschauende Umsetzung des Übereinkommens sicherstellt;
  • mit gutem Beispiel vorangeht und weitere Fortschritte anstößt;
  • Dritte mit technischer Hilfe und beim Ausbau ihrer Kapazitäten unterstützt, damit diese ihren Verpflichtungen nachkommen können

(Für Details siehe Schlussfolgerungen unserer Arbeitsgruppensitzungen zur Umsetzung des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen

Hintergrund des Übereinkommens über Handelserleichterungen

Die WTO setzte das Thema Handelserleichterungen im Dezember 1996 auf ihre Tagesordnung. Am 14. November 2001 verabschiedeten die WTO-Mitglieder eine Erklärung mit einem Verhandlungsmandat für Handelserleichterungen.

WTO-Mandat, vereinbart in Doha am 14.11.2001
Angesichts der Notwendigkeit, den Verkehr, die Überlassung und die Abfertigung von Waren insbesondere im Durchfuhrverkehr weiter zu beschleunigen, gezielte technische Hilfe zu leisten und den Kapazitätenaufbau in diesem Bereich zu fördern, einigen wir uns auf die Aufnahme von Verhandlungen nach der fünften Sitzung der Ministerkonferenz […]. Wir verpflichten uns, in diesem Bereich angemessene technische Hilfe zu leisten und den Kapazitätenaufbau zu unterstützen.

Am 12. Oktober wurde die Verhandlungsgruppe „Handelserleichterungen“ eingerichtet. Die WTO-Mitglieder schlossen die Verhandlungen zum Übereinkommen über Handelserleichterungen auf der Ministerkonferenz in Bali am 7. Dezember 2013 im Rahmen des umfassenderen „Bali-Pakets“ ab.

Das Übereinkommen trat nach Ratifizierung durch 112 WTO-Mitglieder am 22. Februar 2017 in Kraft.

Handelserleichterungen und Zoll – Zusammenarbeit mit Drittländern

Immer häufiger enthalten die Abkommen mit Drittländern auch Kapitel zu Handelserleichterungen und Zoll, in denen Folgendes geregelt wird:

  • Vereinfachung der Anforderungen und Modalitäten hinsichtlich der Überlassung und Abfertigung von Waren, insbesondere durch die Entwicklung gemeinsamer Verfahren zur Übermittlung von Im- und Exportdaten an eine einzige Agentur
  • Verbesserung der Arbeitsmethoden und Gewährleistung der Transparenz und Effizienz der Zollvorgänge
  • Verringerung, Vereinfachung und Standardisierung der für die Zolldokumentation erforderlichen Daten
  • Anwendung moderner Zolltechniken, z. B. Risikoanalyse, vereinfachter Verfahren für den Eingang und die Überlassung von Waren, nachträglicher Prüfungen und Betriebsprüfungsmethoden

Beispiel: Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (Schlussakte).

Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen

Durch aktive Teilnahme unterhält die Europäische Kommission eine enge Zusammenarbeit mit im Bereich Zoll und Handel tätigen internationalen Organisationen, etwa mit der Weltzollorganisation (WZO).

Handelserleichterungen und technische Hilfe

Die Europäische Kommission bietet Beratung zu technischer Hilfe und Projekten und Programmen zum Kapazitätenaufbau. 2012 erklärte sie Handelserleichterungen in ihrer Mitteilung Handel, Wachstum und Entwicklung ausdrücklich zum Schwerpunktbereich.

So leistet sie Hilfe und Beratung bei Aufbau und Führung der Zoll- und Steuerverwaltungen (z. B. Blueprints) und stellt Ressourcen für Konsultationen sowie die Planung und Koordinierung von Maßnahmen in diesem Bereich bereit.