Titel | ||
Konsultation zu steuerlichen Probleme von EU-Bürgern bei grenzübergreifenden Tätigkeiten in der EU | ||
Politikbereich(e) | ||
Steuern |
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Zielgruppe(n) | ||
Alle Interessenträger – Privatpersonen, Mitgliedstaaten der EU, Steuerverwaltungen, staatliche Stellen und Unternehmensverbände, Steuerfachleute und Wissenschaftler – werden gebeten, ihre Meinung zu diesem Thema zu äußern. |
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Konsultationszeitraum | ||
Vom 10.04.2014 bis 03.07.2014 | ||
Ziel der Konsultation | ||
In ihrer Mitteilung zur Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU (KOM(2010) 769) erklärte die Kommission ihre Absicht, eine Diskussion anzustoßen über Möglichkeiten, die grenzübergreifende Einhaltung von Steuervorschriften zu erleichtern. Eine grenzübergreifende Tätigkeit ist im Vergleich zu einer Tätigkeit in nur einem EU-Land oftmals mit anderen oder zusätzlichen steuerlichen Problemen verbunden. Hindernisse sind beispielsweise komplexe Verwaltungsverfahren, die die Einhaltung der Steuervorschriften erschweren, Sprachbarrieren, die unterschiedliche Auslegung von Steuerabkommen durch die beteiligten EU-Länder, Schwierigkeiten bei der Beschaffung der einschlägigen Informationen und Schwierigkeiten bei der Ermittlung der zuständigen Finanzbeamten. Probleme ergeben sich oftmals daraus, dass in einer grenzübergreifenden Sachlage zwei oder mehr EU-Länder zur Besteuerung von Einkommen berechtigt sind. Auch wenn theoretisch Verfahren zur Vermeidung von Doppel- und Mehrfachbesteuerung bestehen, kann deren Anwendung in der Praxis sehr kompliziert sein. Einige EU-Länder haben Maßnahmen getroffen, um diese Probleme anzugehen. Beispiele hierfür sind:
Diese Maßnahmen sind zwar zu begrüßen, sie müssen jedoch ausgebaut werden, und andere Staaten müssen diesem Beispiel folgen. Die Kommissionsdienststellen fordern alle interessierten Kreise auf, mit Informationen zu bestehenden Problemen und Beispielen für bewährte Verfahren der EU-Finanzbehörden zu dieser öffentlichen Konsultation beizutragen. So kann die Kommission Lösungen empfehlen, beispielsweise die Übernahme bewährter Verfahren durch alle EU-Länder. Diese öffentliche Konsultation wird durch die Arbeit einer Expertengruppe ergänzt, die die Kommissionsdienststellen bei der Ermittlung steuerlicher Probleme und der Aufstellung einer Liste bewährter Verfahren unterstützt, die für alle EU-Steuerverwaltungen praktikabel sind. Die Expertengruppe wird auch die auf diese Konsultation eingehenden Antworten prüfen. |
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Das Dokument mit dem Fragebogen stehen unten zur Verfügung. | ||
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Referenzdokumente und andere Konsultationen in diesem Bereich | ||
KOM(2010) 769 endgültig : Mitteilung der Kommission über die Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU |
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Kontakt | ||
Zuständiger Dienst | Generaldirektion Steuern und Zollunion, Referat D2: Steuerpolitik und Zusammenarbeit bei den direkten Steuern | |
E-Mail-Adresse | TAXUD-CITIZENS-TAX-CITIZEN@ec.europa.eu | |
Postanschrift |
Europäische Kommission |
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Anzahl der im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Beiträge | ||
57 Antworten wurden berücksichtigt (darunter 56 mit Zustimmung zur Veröffentlichung). | ||
Beiträge einsehen Beiträge |
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Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte | ||
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"Einreichen eines Beitrags" im Namen von Organisationen
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Organisationen, die sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen äußern wollen, werden aufgefordert, die Kommission und die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, in wessen Namen sie sprechen und wofür sie eintreten. Stellt eine Organisation diese Informationen nicht zur Verfügung, ist es erklärte Politik der Kommission, entsprechende Stellungnahmen grundsätzlich als Einzelbeiträge aufzuführen. (Mindeststandards für die Konsultation, siehe KOM(2002) 704, und Mitteilung über Folgemaßnahmen zur Europäischen Transparenzinitiative, siehe KOM(2007) 127)