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Taxation and Customs Union

Steuerliche Probleme von EU-Bürgern bei grenzübergreifenden Tätigkeiten in der EU

Titel
Konsultation zu steuerlichen Probleme von EU-Bürgern bei grenzübergreifenden Tätigkeiten in der EU
Politikbereich(e)

Steuern

Zielgruppe(n)

Alle Interessenträger – Privatpersonen, Mitgliedstaaten der EU, Steuerverwaltungen, staatliche Stellen und Unternehmensverbände, Steuerfachleute und Wissenschaftler – werden gebeten, ihre Meinung zu diesem Thema zu äußern.

Konsultationszeitraum
Vom 10.04.2014 bis 03.07.2014
Ziel der Konsultation

In ihrer Mitteilung zur Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU (KOM(2010) 769) erklärte die Kommission ihre Absicht, eine Diskussion anzustoßen über Möglichkeiten, die grenzübergreifende Einhaltung von Steuervorschriften zu erleichtern.

Eine grenzübergreifende Tätigkeit ist im Vergleich zu einer Tätigkeit in nur einem EU-Land oftmals mit anderen oder zusätzlichen steuerlichen Problemen verbunden. Hindernisse sind beispielsweise komplexe Verwaltungsverfahren, die die Einhaltung der Steuervorschriften erschweren, Sprachbarrieren, die unterschiedliche Auslegung von Steuerabkommen durch die beteiligten EU-Länder, Schwierigkeiten bei der Beschaffung der einschlägigen Informationen und Schwierigkeiten bei der Ermittlung der zuständigen Finanzbeamten. Probleme ergeben sich oftmals daraus, dass in einer grenzübergreifenden Sachlage zwei oder mehr EU-Länder zur Besteuerung von Einkommen berechtigt sind. Auch wenn theoretisch Verfahren zur Vermeidung von Doppel- und Mehrfachbesteuerung bestehen, kann deren Anwendung in der Praxis sehr kompliziert sein.

Einige EU-Länder haben Maßnahmen getroffen, um diese Probleme anzugehen. Beispiele hierfür sind:

  • enge Zusammenarbeit zwischen Steuerverwaltungen benachbarter Staaten
  • gemeinsame Steuer-Websites von zwei oder mehr Staaten
  • Verfügbarkeit der gängigsten Formulare in mehreren Sprachen
  • Bereitstellung von Informationen zu Steuerfragen in mehreren Sprachen
  • auf grenzübergreifende Fragen spezialisierte Abteilungen in den nationalen Behörden.

Diese Maßnahmen sind zwar zu begrüßen, sie müssen jedoch ausgebaut werden, und andere Staaten müssen diesem Beispiel folgen.

Die Kommissionsdienststellen fordern alle interessierten Kreise auf, mit Informationen zu bestehenden Problemen und Beispielen für bewährte Verfahren der EU-Finanzbehörden zu dieser öffentlichen Konsultation beizutragen. So kann die Kommission Lösungen empfehlen, beispielsweise die Übernahme bewährter Verfahren durch alle EU-Länder.

Diese öffentliche Konsultation wird durch die Arbeit einer Expertengruppe ergänzt, die die Kommissionsdienststellen bei der Ermittlung steuerlicher Probleme und der Aufstellung einer Liste bewährter Verfahren unterstützt, die für alle EU-Steuerverwaltungen praktikabel sind. Die Expertengruppe wird auch die auf diese Konsultation eingehenden Antworten prüfen.

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Beiträge können von Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Behörden eingereicht werden.

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Alle eingehenden Beiträge werden im Internet veröffentlicht. Bitte lesen Sie die für diese Konsultation geltende spezielle Datenschutzerklärung, die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Behandlung der Beiträge enthält.

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Referenzdokumente und andere Konsultationen in diesem Bereich

KOM(2010) 769 endgültig : Mitteilung der Kommission über die Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU
KOM(2011) 712 endgültig: Mitteilung über Doppelbesteuerung im Binnenmarkt
KOM(2011) 864 endgültig : Mitteilung der Kommission zum Abbau grenzübergreifender Erbschaftsteuerhindernisse in der EU
2011/856/EU : Empfehlung der Kommission zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften
SEK(2011) 1488 endgültig : Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zu aus der EU-Rechtsprechung abgeleiteten Grundsätzen für nichtdiskriminierende Erbschaftssteuersysteme
KOM(2012) 756 endgültig : Mitteilung zur Stärkung des Binnenmarkts durch die Beseitigung grenzüberschreitender steuerlicher Hindernisse in Bezug auf Personenkraftwagen
Richtlinie 2008/8/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung

Kontakt
Zuständiger Dienst Generaldirektion Steuern und Zollunion, Referat D2: Steuerpolitik und Zusammenarbeit bei den direkten Steuern
E-Mail-Adresse TAXUD-CITIZENS-TAX-CITIZENatec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-CITIZENS-TAX-CITIZEN[at]ec[dot]europa[dot]eu)
Postanschrift

Europäische Kommission
Generaldirektion "Steuern und Zollunion"
Referat D2 – Steuerpolitik und Zusammenarbeit bei den direkten Steuern
Rue de Spa 3
B-1049 Brüssel
Belgien

Anzahl der im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Beiträge
57 Antworten wurden berücksichtigt (darunter 56 mit Zustimmung zur Veröffentlichung).
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