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Taxation and Customs Union

Öffentliche Konsultation über das Funktionieren der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Titel

Öffentliche Konsultation über die Funktionsweise der Instrumente für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Politikbereiche

Steuern

Zielgruppen

Mit dieser öffentlichen Konsultation sollen die Ansichten von Unternehmen, der Öffentlichkeit und den Vertretern von Organisationen gehört werden.

Konsultationszeitraum

Vom 02.03.2017 bis zum 31.05.2017

Hintergrund der Konsultation

Am 7. April 2016 hat die Kommission einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer verabschiedet: Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum“. Der Aktionsplan enthält klare Leitvorgaben auf dem Weg zu einem robusten, einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum im Hinblick auf die endgültige Mehrwertsteuerregelung für grenzüberschreitende Lieferungen. Angesichts dieser Reform sollten andere Aspekte der Mehrwertsteuer überprüft werden, wie die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und der Bekämpfung des MwSt-Betrugs, und die bestehenden Sonderregelung für Kleinunternehmen (KMU) und der Mehrwertsteuersätze, die von den Mitgliedstaaten angewendet werden kann. Somit umfasst der Aktionsplan Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und der Stärkung von Eurofisc und Anpassung des Mehrwertsteuersystems an die Bedürfnisse von KMU. Sie schlägt politische Optionen für eine Modernisierung der EU-Vorschriften für Mehrwertsteuersätze vor.

Einige der aus dem Aktionsplan hervorgegangenen Initiativen wurden bereits von der Kommission vorgestellt, andere werden derzeit vorbereitet (für einen Zeitplan für alle Vorschläge die im Aktionsplan enthalten sind, siehe S. 14 des Dokuments). Im Rahmen der laufenden Arbeiten, wurden oder werden öffentliche Konsultationsverfahren eingeleitet, angesichts folgender Legislativvorschläge:

Ziel der Konsultation

Obwohl die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und der Bekämpfung des MwSt-Betrugs hauptsächlich die Steuerverwaltungen betrifft, wirkt sich dies auch auf die Situation der Bürger und Unternehmen in der EU aus.
Der Mehrwertsteuerbetrug hat eine Auswirkung auf die nationalen Haushälte und den EU-Haushalt – und kann deshalb die Höhe der Finanzmittel für öffentliche politische Ziele negativ beeinflussen. Zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs werden Mitgliedstaaten gezwungen, zusätzliche Berichtspflichten und Kontrollen für den grenzüberschreitenden Handel durchzuführen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes behindern könnten.
Auch sind Unternehmen unmittelbar hiervon betroffen, da sie die Verwaltungszusammenarbeit zur Bereitstellung der Mittel zur Überprüfung der Gültigkeit von MwSt-Identifikationsnummern von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen, liefern, die „MIAS on-the-web“. Darüber hinaus können Unternehmen geprüft werden auf der Grundlage von Informationen oder Fragen von anderen Mitgliedstaaten.
Die Kommission zielt auf die Aktualisierung der Vorschriften über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs im Hinblick auf die Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes und die Bekämpfung der schweren Verluste auf die Einnahmen der Mitgliedstaaten und der EU. Diese Verwaltungszusammenarbeit ist derzeit durch die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 geregelt. Ziel dieser Konsultation ist:

  • die Einholung der Meinungen der Interessenträger über ihre Erfahrungen mit der derzeitigen Regeln für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und der Bekämpfung von grenzübergreifendem Betrug im Bereich der Mehrwertsteuer;
  • neue Erkenntnisse für die laufende Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010;
  • Informationen über mögliche Verbesserungen liefern, einschließlich „MIAS on-the-web“.
  • Sammlung quantitativer Daten über die mögliche Zunahme oder Verringerung der Regulierungskosten/Leistungen (Verwaltungs- und/oder die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen (insbesondere KMU).

Die Steuerverwaltungen haben das Wort, dank einem spezifischen Fragebogen.

Einreichen eines Beitrags

Befragten wir die Möglichkeit geboten, einen Online-Fragebogen über die Anwendung auszufüllen. Dieser ist über untenstehendem Link abrufbar. Antworten können durch dieses Programm verschickt werden. Eine Übersetzung des Fragebogens in Bulgarisch, Kroatisch, Tschechisch, Dänisch, Niederländisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Französisch, Griechisch, Ungarisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch und Schwedisch steht zur Verfügung.

Fragebogen einsehen

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Regulation904PC

Kontaktdaten

Die zuständige Dienststelle

der Generaldirektion Steuern und Zollunion,
Referat TAXUD/C4 – Steuerverwaltung und Bekämpfung des Steuerbetrugs

e-mail

TAXUD-UNIT-C4atec [dot] europa [dot] eu

Postanschrift

Postanschrift: Europäische Kommission Generaldirektion für Steuern und Zollunion
Referat TAXUD/C4
Spastraat 3, Büro SPA3 05/104
B-1049 Brüssel
Belgien

Transparenzregister

Im Interesse der Transparenz werden Organisationen gebeten, relevante Informationen durch Anmeldung im Transparenzregister einzutragen und den dafür geltenden Verhaltenskodex zu übernehmen. Ist eine Organisation nicht in dieses Register eingetragen, wird ihr Beitrag separat von denjenigen registrierter Organisationen veröffentlicht.

Ergebnisse der Konsultation und nächste Schritte

Die einzelnen Beiträge werden auf der Website der Konsultation veröffentlicht, und ein Zusammenfassungsbericht wird die Ergebnisse aller Konsultationstätigkeiten im Zusammenhang mit dieser Initiative veröffentlichen. Ausserdem wird dieser Bericht auch auf die Website der Konsultation veröffentlicht.

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