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Taxation and Customs Union

Öffentliche Konsultation über die Verbrauchsteuern auf Tabakwaren

Titel
Konsultation über die Verbrauchsteuern auf Tabakwaren

Politikbereiche
Steuern

Zielgruppen
Die Europäische Kommission möchte die Standpunkte aller interessierten Parteien zu einer Reihe möglicher Optionen für die Überarbeitung der Richtlinie 2011/64/EU ausloten.

Konsultationszeitraum
Von 17/11/2016 bis 16/02/2017

Ziel der Konsultation
Berücksichtigung der Meinungen von EU-Bürgern und Interessengruppen zu Optionen für die Überarbeitung der Richtlinie 2011/64/EU.

Die Richtlinie 2011/64/EU des Rates legt EU-Vorschriften über die Struktur und die Steuersätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren fest. Im Einzelnen definiert und klassifiziert sie verschiedene Tabakwaren nach ihren Merkmalen und definiert die entsprechenden Mindestverbrauchsteuersätze für die verschiedenen Erzeugnisarten. Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarktes und eines hohes Gesundheitsschutzniveaus.

Alle vier Jahre soll die Europäische Kommission dem Rat einen Bericht über die Verbrauchsteuersätze und die Struktur der vorgenannten Verbrauchsteuern vorlegen, gegebenenfalls zusammen mit einem Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie vor. Der jüngste Bericht (21. Dezember 2015) wurde im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) erarbeitet und mit einer externen Studie vervollständigt.

Dem Bericht der Kommission zufolge kann die Richtlinie 2011/64/EU insoweit verbessert werden, als der Verwaltungsaufwand für Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligte reduziert und Verzerrungen im Binnenmarkt abgebaut werden. Der ECOFIN Rat hat den Bericht der Kommission erörtert und am 8. März 2016 eine Reihe von Schlussfolgerungen verabschiedet, in denen die Kommission aufgefordert wird, die erforderlichen Studien zur Vorbereitung eines möglichen Gesetzesvorschlags zur Überarbeitung der Richtlinie durchzuführen. Am 16. Juni 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission eine anfängliche Folgenabschätzung die den Hintergrund beleuchtet und eine erste Beschreibung der Probleme und möglicher Lösungsansätze liefert.

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Der öffentliche Konsultation ist beendet.

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Konsultationspapier

Kontaktdaten
Zuständiger Dienst
GD Taxud – Direktion C – Indirekte Besteuerung
Referat C2 indirekte Steuern mit Ausnahme der Mehrwertsteuer
E-Mail TAXUD-UNIT-C2atec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-UNIT-C2[at]ec[dot]europa[dot]eu)

Postanschrift
Europäische Kommission
Generaldirektion Steuern und Zollunion
Rue de Spa 3, Büro 5/82
B-1049 Brüssel

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Die Beiträge geben allein die Ansichten der Verfasser wieder; die Kommission haftet nicht für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen.

Nächste Schritte

Die Kommission wird den Inhalt der eingegangenen Beiträge analysieren und eine Zusammenfassung der gesamten Konsultation verfassen. Diese Zusammenfassung wird integraler Bestandteil des Berichts über die Folgenabschätzung und voraussichtlich im vierten Quartal 2017 veröffentlicht.