Am 18. Dezember 2003 eröffnete die Europäische Kommission eine umfassende Konsultation über die Ursprungsregeln in präferenziellen Handelsabkommen.
Durch die Beseitigung oder den Abbau von Zöllen haben diese Abkommen das Ziel, den Warenhandel sowie den Zugang von Erzeugnissen der Entwicklungsländer zum Gemeinschaftsmarkt zu fördern. Sie sind nur dann von Bedeutung, wenn Zollpräferenzen auf Erzeugnisse, die im begünstigten Land hergestellt bzw dort ihren Ursprung haben, Anwendung finden.
Das Grünbuch (KOM (2003) 787), welches die Kommission angenommen hat (IP/03/1766 , MEMO/03/261 ), beschreibt die Veränderungen des allgemeinen Umfelds und der Ziele dieser Abkommen. Des Weiteren zeigt es die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Definition der Ursprungsregeln auf.
Initiativen sind in drei Bereichen erforderlich:
- Betreffend Bestimmung des Ursprungs eines Erzeugnisses;
- Hinsichtlich Überprüfung der ordnungsgemässen Anwendung der Ursprungsregeln;
- Betreffend der Verfahren zur Bestimmung der Verantwortlichkeiten der begünstigten Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung.