Die wichtigsten Ziele in der Strategie zur Verbesserung des Zollrisikomanagements sind:
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Datenqualität
Damit der Zoll rechtzeitig über hochwertige Informationen zu Waren verfügt, die die EU-Grenzen passieren, sind verschiedene rechtliche, verfahrenstechnische und IT-Systeme anzupassen. Diese Anpassungen (etwa der IT-Systeme zur Verarbeitung von summarischen Eingangsanmeldungen) sollten den Unternehmen oder Behörden keine unnötigen Kosten verursachen.
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Informationsaustausch
Damit die Zollbehörden Risiken wirksam analysieren und eindämmen können, sollten Mechanismen vorgesehen werden, um die Verfügbarkeit von Daten und den Austausch risikorelevanter Informationen zwischen den Zollbehörden während des gesamten Kontrollprozesses zu ermöglichen.
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Effiziente Kontrollen und Risikominderung
Um unnötige Duplizierungen von Kontrollen zu vermeiden und den Einsatz von Ressourcen zu optimieren, sind Kontrollen am richtigen Ort und zum richtigen Zeitpunkt in der Lieferkette durchzuführen. Daher sollten Kontrollen auf die Risikoart abgestellt werden (beispielsweise muss auf das Risiko, das von Sprengstoff oder einer ansteckenden Krankheit ausgeht, noch vor der Verladung der Waren in einem Drittland zur Beförderung verladen werden reagiert werden, wogegen finanzielles Fehlverhalten auch im Rahmen nachträglicher Prüfungen behandelt werden kann.
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Kapazitätsausbau
Um zu gewährleisten, dass alle Zollbehörden EU-weit ein Risikomanagement auf hohem Niveau praktizieren, sollten Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten ermittelt und beseitigt werden. Durch eine Unterstützung auf EU-Ebene könnten Schwachstellen beseitigt und erforderlichenfalls weitere Kapazitäten auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten entwickelt werden, wo dies erforderlich ist. Außerdem sollte die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden weiter verstärkt werden.
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Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Der Zoll muss eng mit anderen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten. Mithilfe gemeinsamer Risikokriterien und eines besseren Informationsaustauschs könnten Risiken für die Lieferkette angegangen werden, indem sich die verschiedenen Behörden gegenseitig unterstützen und in ihrer Arbeit ergänzen.
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Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten
Die Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten sollte weiterentwickelt werden, u. a. durch die Förderung des EU-Konzepts für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) und insbesondere eine breitere Anerkennung der AEO-Standards durch andere Behörden als den Zollbehörden.
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Internationale Zollzusammenarbeit
Die EU sollte weiterhin in internationalen Foren aktiv zur Ausarbeitung globaler Standards beitragen und darauf hinwirken und an der Umsetzung und Verbreitung dieser gemeinsamen Standards zwischen internationalen Handelspartnern arbeiten.