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Taxation and Customs Union

EU Single Window - Umfeld für den Zoll

Die Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll

Am 28. Oktober 2020 schlug die Europäische Kommission eine neue Initiative vor, die es den verschiedenen an der Warenabfertigung beteiligten Behörden erleichtern wird, von Händlern übermittelte elektronische Informationen auszutauschen. Die „Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll“ wird die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen verschiedenen Behörden verbessern und die automatisierte Überprüfung von Nichtzollformalitäten für Waren, die in die Europäische Union (EU) gelangen oder sie verlassen, unterstützen.

Jedes Jahr erleichtert die Zollunion den Handel von Waren im Wert von mehr als 3,5 Billionen EUR. Eine effiziente Zollabfertigung sowie wirksame Zollkontrollen sind unerlässlich, um einen reibungslosen Handelsfluss zu ermöglichen und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Umwelt in der EU zu schützen. Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll soll einen schnelleren und effizienteren Austausch von elektronischen Daten zwischen den verschiedenen staatlichen Stellen ermöglichen, die an der Warenabfertigung an der Grenze beteiligt sind. Nach der vollständigen Einführung wird das Single Window als einzige Anlaufstelle den Unternehmen auch die Möglichkeit geben, Grenzformalitäten in einem einzigen Portal in einem Mitgliedstaat zu erledigen. Der Zoll und andere Behörden können dann automatisch überprüfen, ob die betreffenden Waren den EU-Anforderungen entsprechen und ob die erforderlichen Formalitäten erfüllt wurden.

Warum hat die Kommission die einzige Anlaufstelle vorgeschlagen?

Derzeit sind an den Formalitäten an den Außengrenzen der EU häufig viele verschiedene Behörden beteiligt, die für unterschiedliche Politikbereiche wie Gesundheit und Sicherheit, Umwelt, Landwirtschaft, Fischerei, kulturelles Erbe sowie Marktüberwachung und Produktkonformität zuständig sind. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen Informationen an mehrere verschiedene Behörden übermitteln müssen, die jeweils ihr eigenes Portal und Verfahren verwenden. Dies ist umständlich und zeitraubend für Händler und verringert die Kapazität der Behörden, gemeinsam gegen Risiken vorzugehen.

Dieser Vorschlag ist der erste Schritt zur Schaffung eines digitalen Rahmens für eine gestärkte Zusammenarbeit zwischen allen Grenzbehörden über eine einzige Anlaufstelle. Die einzige Anlaufstelle wird es Unternehmen und Händlern ermöglichen, Daten in einem einzigen Portal in einem einzelnen Mitgliedstaat bereitzustellen und so Doppelungen zu vermeiden sowie Zeit und Kosten zu sparen. Der Zoll und andere Behörden können diese Daten dann gemeinsam nutzen, was ein vollständig koordiniertes Vorgehen bei der Warenabfertigung und einen besseren Überblick auf EU-Ebene über die Waren, die in die EU gelangen oder sie verlassen, ermöglicht.

Die EU-Komponente der einzigen Anlaufstelle

Die Single-Window-Umgebung der EU verfügt über eine zentrale Komponente namens Single-Window-System der Europäischen Union für den Austausch von Bescheinigungen im Zollbereich (EU CSW-CERTEX), die von der Kommission entwickelt wurde, um die Zollsysteme der Mitgliedstaaten mit den EU-Systemen oder -Datenbanken zu verbinden, die nichtzollrechtliche Anforderungen verwalten, wie z. B TRACES. Die vorgeschlagene digitale Lösung wird es den Zollbehörden ermöglichen, die entsprechenden nichtzollrechtlichen Formalitäten automatisch zu überprüfen. Damit können die für diese Formalitäten zuständigen Behörden die Ein- oder Ausfuhr genehmigter Waren auf EU-Ebene überwachen und kontrollieren. Außerdem werden die Informationen, die von den Händlern über die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll erhalten wurden, den zuständigen Partnerbehörden zur Verfügung gestellt.

Komponenten der Mitgliedstaaten

Der Vorschlag der Kommission ist lediglich der erste Schritt zur Schaffung der Single-Window-Umgebung für den Zoll. Diese Initiative wird auf der Grundlage von Schnittstellen zu bestehenden Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrsystemen auf nationaler Ebene umgesetzt, anstatt völlig neue IT-Plattformen einzuführen. Es handelt sich um ein ehrgeiziges Projekt, das Investitionen sowohl auf EU-Ebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfordert, wobei die Umsetzung schrittweise im Laufe der nächsten Jahre erfolgen soll. Die Mitgliedstaaten werden in die Umgestaltung ihrer nationalen Gesetzgebung, Prozesse und IT-Systeme investieren müssen, damit sie die Vorteile der einzigen Anlaufstelle voll ausschöpfen können. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten harmonisierte nationale einzige Anlaufstellen einrichten, über die Unternehmen die Informationen zu den Waren, die sie in die EU einführen oder aus der EU ausführen, hochladen können. Diese nationalen Portale werden dann über EU CSW-CERTEX mit den EU-Systemen oder -Datenbanken zur Verwaltung von Nichtzollformalitäten verknüpft, sodass alle relevanten Behörden auf die entsprechenden Daten zugreifen und bei Grenzkontrollen leichter zusammenarbeiten können. Somit wird ein wesentlich schlankerer, koordinierterer und ganzheitlicherer Ansatz für die Warenabfertigung innerhalb der Union geschaffen. Soweit möglich ist die Kommission bereit, die Mitgliedstaaten bei dieser Arbeit zu unterstützen, auch durch Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität.

Wie wurde der Vorschlag erarbeitet und wer wurde konsultiert?

Dem Vorschlag ging die Ausarbeitung einer Folgenabschätzung voraus, die unter der Leitung der GD TAXUD durchgeführt wurde. Eine dienststellenübergreifende Lenkungsgruppe unter dem Vorsitz des Generalsekretariats unterstützte die Lenkung der Initiative.

Im Dezember 2016 wurde eine Projektgruppe ins Leben gerufen, um Daten für die Zwecke der Folgenabschätzung zu erheben. Die Aktivitäten wurden bis Juni 2019 fortgesetzt und vereinigten das Fachwissen von Zoll- und IT-Beauftragten aus Verwaltungsbehörden von 19 Mitgliedstaaten sowie von sechs Vertretern von Handelsverbänden.

Eine öffentliche Konsultation wurde am 9. Oktober 2018 eingeleitet und lief bis zum 17. Januar 2019. Insgesamt gingen 371 gültige Antworten ein, von denen die meisten von Unternehmen stammten. Eine ausführliche Analyse der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation findet sich hierSuche nach verfügbaren Übersetzungen des vorangehenden Links•••.

Zusätzliche gezielte Konsultationen wurden durchgeführt, um die Ansichten der Interessenträger zu sammeln. Anhang 2 des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zum Bericht über die Folgenabschätzung enthält eine Gesamtübersicht über die Ergebnisse der verschiedenen Konsultationen und zeigt, wie diese Beiträge Berücksichtigung fanden.

Worin bestehen die erwarteten Vorteile?

Der Vorschlag sieht vor, die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit der Zollbehörden und der zuständigen Partnerbehörden im digitalen Bereich zu schaffen, damit die externen Aspekte zahlreicher Binnenmarktmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden können und der mit dem Handel verbundene Verwaltungsaufwand verringert wird.

Die Entwicklung der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll beruht auf zwei Säulen der Verwaltungszusammenarbeit im digitalen Bereich zwischen dem Zoll, den zuständigen Partnerbehörden und dem Handel. Die erste umfasst die Kooperation zwischen staatlichen Stellen – die digitale Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und den zuständigen Partnerbehörden, um die automatisierte Überprüfung der für die Warenabfertigung erforderlichen Nichtzollformalitäten durch den Zoll zu unterstützen. So würde es den zuständigen Partnerbehörden auch ermöglicht, die Mengen der zugelassenen Waren, die ein- oder ausgeführt werden, ordnungsgemäß zu überwachen und zu kontrollieren. Der Vorschlag sieht die Verknüpfung von acht Nichtzollformalitäten vor, bei denen die für die Zollbehörden relevanten Daten zentral in Nichtzollsystemen der EU verfügbar sind. Der im Rahmen der vernetzten Dimension vorgesehene Prozess des automatisierten Informationsaustauschs ist in der folgenden Abbildung dargestellt.

Die zweite Säule, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen, konzentriert sich auf verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung des Zollabfertigungsverfahrens für Händler im Umgang mit bestimmten nichtzollrechtlichen Anforderungen der EU. Der Vorschlag verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine Reihe digitaler Dienste einzurichten, die den elektronischen Informationsaustausch zwischen den Zollbehörden, den zuständigen Partnerbehörden und den Händlern ermöglichen – die sogenannten „nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll“. Neben dem Informationsaustausch zwischen den Behörden sollen diese Umgebungen auch als einzige Kommunikationsstelle für Händler dienen, um die relevanten Zoll- und spezifischen EU-Nichtzollformalitäten zu erfüllen, die für die Warenabfertigung erforderlich sind. Die Nichtzollformalitäten, die Gegenstand dieser zusätzlichen Vereinfachungsmaßnahme sind, müssten von der Kommission ausdrücklich hinsichtlich ihrer Relevanz für Handelserleichterungen sowie ihrer rechtlichen und technischen Durchführbarkeit bewertet werden. Dieses Verfahren erfordert die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten und wird mittels Durchführungsrechtsakten auf der Grundlage spezifischer Bewertungskriterien verfolgt. Die folgende Abbildung zeigt einen Überblick über die Verfahren zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen bei der Warenabfertigung.

Darüber hinaus sieht der vorgeschlagene Rechtsakt zusätzliche Erleichterungsmaßnahmen zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen sowie Unternehmen und staatlichen Stellen vor. Sie beinhalten die erweiterte Nutzung des Registrierungs- und Identifizierungssystems für die Wirtschaftsbeteiligten (EORI) durch zuständige Partnerbehörden und die Ernennung nationaler Koordinatoren in jedem Mitgliedstaat, die für die Koordinierung aller für ein wirksames Funktionieren der einzigen Anlaufstelle notwendigen Tätigkeiten zuständig sind.

Die vorgeschlagene digitale Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Stellen wird erhebliche Zeiteinsparungen bei der Zollabfertigung mit sich bringen, da es Möglichkeiten für die automatisierte Überprüfung eröffnet und die Abhängigkeit von manuellen Dokumentenkontrollen durch die Zollbehörden verringert, womit Einsparungen beim Personal und letztendlich einer Erweiterung der Kontrollkapazitäten der Zollverwaltungen einhergeht. Insbesondere Wirtschaftsbeteiligte werden von dem unmittelbaren, automatisierten Austausch zwischen Behörden profitieren, da sie Belege nicht physisch für die Zollabfertigung vorlegen müssen. In Anbetracht der 24/7-Verfügbarkeit des automatisierten Belegüberprüfungsdienstes kann die Abfertigung von Standardfällen sogar außerhalb der Arbeitszeiten stattfinden. Darüber hinaus wird der Aspekt der einzigen Anlaufstelle des Vorschlags die Erfüllung regulatorischer Formalitäten vereinfachen und helfen, wichtige Probleme wie die Notwendigkeit, mehreren Behörden ähnliche Informationen für dieselbe Warenbeförderung zu übermitteln, zu beseitigen. Die Vereinfachung der regulatorischen Formalitäten, die Verkürzung der Abfertigungsdauer und die Reduzierung der für deren Erledigung erforderlichen Ressourcen wird den Bürgerinnen und Bürgern letztendlich zugutekommen, wenn die niedrigeren Kosten in Form von niedrigeren Preisen an sie weitergegeben werden.

Der Vorschlag wird nicht nur die Effizienz der Zollabfertigung erhöhen, sondern auch die Einhaltung und Durchsetzung der nichtzollrechtlichen Vorschriften erheblich verbessern. Die automatisierte Mengensteuerungsfunktion auf EU-Ebene wird die automatisierte Überprüfung von Ausbuchungen in der gesamten Union ermöglichen und stellt ein Kontrollinstrument zur Vermeidung der betrügerischen Nutzung von Belegen über die zugelassenen Mengen hinaus dar. Eine bessere Einhaltung und Durchsetzung regulatorischer Nichtzollformalitäten im Anwendungsbereich wird sich positiv auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit auswirken, indem die Sicherheit erhöht, das kulturelle Erbe erhalten sowie Tierwohl und Umwelt geschützt werden.

Wie wurde das Projekt geplant?

Die e-Zoll-Entscheidung von 2008 war der erste EU-Rechtsakt, mit dem die Kommission und die Mitgliedstaaten einen Rahmen für Single-Window-Dienstleistungen schaffen wollten. Die Erklärung von Venedig wurde durch die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 2014 gebilligt, in der ein schrittweiser Aktionsplan für die Einführung und Regelung dieser Dienstleistungen auf EU-Ebene vorgeschlagen wird.

Das Pilotprojekt, das Gemeinsame Veterinärdokument für die Einfuhr im Rahmen der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll (EU CSW-CVED) und sein Nachfolger, das Projekt zum Austausch von Bescheinigungen im Rahmen des EU-Single-Window für den Zoll (EU CSW-CERTEX) haben zur Operationalisierung dieser Vision beigetragen. Diese Projekte ermöglichen die automatisierte Überprüfung verschiedener nichtzollrechtlicher Formalitäten, die gemeinsam mit der Zollanmeldung als Nachweise für die Einhaltung der Vorschriften eingereicht werden. Zu den mit EU CSW-CVED verbundenen Formalitäten gehörten das Gemeinsame Eingangsdokument (GED) und die Gemeinsamen Veterinärdokumente für die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs (GVDE-A und GVDE-P), die in der ursprünglichen Version des TRACES-Systems der GD SANTE, bekannt als TRACES Classic, gespeichert waren. EU CSW-CERTEX ist mit dem Nachfolger von TRACES Classic, TRACES New Technology, verknüpft, um die automatisierte Überprüfung der neuen Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumente, die am 14. Dezember 2019 in Kraft getreten sind, zu unterstützen und neue Schlüsselfunktionen einzuführen. Dieses System umfasst außerdem die Kontrollbescheinigung (COI) für Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und die Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) für Holzeinfuhren. Eine weitere Ausweitung ist für andere nichtzollrechtliche Anforderungen vorgesehen, einschließlich Lizenzen für ozonabbauende Stoffe (ODS), Formalitäten für fluorierte Treibhausgase (F-GAS) Ausfuhrgenehmigungen für Waren mit doppeltem Verwendungszweck und Einfuhrlizenzen (ICGL) und Einfuhrerklärungen (ICGS) für Kulturgüter. Die Integration zusätzlicher Formalitäten wie die Sicherheit und Konformität von Nichtlebensmitteln und das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) hat Ende 2020 begonnen. EU CSW-CERTEX wird weiterhin als Pilotprojekt zur Verknüpfung dieser neuen Formalitäten arbeiten, bis diese durch den Legislativvorschlag geregelt sind.

Was sind die nächsten Schritte?

Das Europäische Parlament und der Rat prüfen derzeit den Vorschlag der Kommission gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Die GD TAXUD verfolgt die Beratungen der Arbeitsgruppe „Zollunion“ des Rates und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EU-Parlaments aufmerksam.

Für die Zukunft wird die Kommission weiter daran arbeiten, den Anwendungsbereich der Initiative auf neue regulatorische Formalitäten auszuweiten, um ihren Mehrwert sowohl für die Wirtschaftsbeteiligten als auch für die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten zu erhöhen. Da die Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen weiterer Überlegungen bedürfen, plant die Kommission die Durchführung einer Studie, um die technische und rechtliche Durchführbarkeit dieses Ansatzes eingehend zu analysieren. Diese Studie wird durch eine Projektgruppe ergänzt, die ein wertvolles Forum für den Austausch von Fachwissen und Kenntnissen bietet und sicherstellt, dass die Positionen der Mitgliedstaaten berücksichtigt und entsprechend widergespiegelt werden.

Hintergrundinformationen und verwandte Links

Weiterführende Informationen: Fragen und Antworten und Factsheet.

Vorschlag für ein Single Window

Anhang

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen

Stellungnahme des Ausschusses für Regulierungskontrolle

Folgenabschätzung

Folgenabschätzung – Zusammenfassung

Ausführlichere Informationen zu den Meilensteinen und Fristen der Initiative für eine Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll finden sich in Datenblatt 1.13 des Anhangs II des MASP.

Weiterführende Informationen zum elektronischen Zollsystem
Weiterführende Informationen zum Zollkodex der Union

Kontakt: TAXUD-E-CUSTOMSatec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-E-CUSTOMS[at]ec[dot]europa[dot]eu)