Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Zusammenarbeit der europäischen und chinesischen Zollbehörden beim Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

Aufgrund des technologischen Fortschritts haben sich Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums zu einem weltweiten Phänomen entwickelt. Die europäischen Zollbehörden können die Menge der an den EU-Außengrenzen auftauchenden Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, nicht im Alleingang verringern. Dazu bedarf es gemeinsamer Anstrengungen der Zollbehörden aller von Herstellung, Vertrieb und Verkauf der Waren betroffenen Länder. Die internationale Zusammenarbeit ist daher ein wesentliches Element der EU-Strategie für die wirksame Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

Den Jahresberichten über die Zollbeschlagnahmen von Waren an den EU-Außengrenzen zufolge ist China das Hauptursprungsland der in die EU versandten Waren, die Schutzrechte verletzen. Daher kommt der Zusammenarbeit zwischen China und den EU-Behörden zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums große Bedeutung zu.

Die Zollbehörden wurden 2009 eingebunden, als die EU und China den ersten Aktionsplan für den Ausbau der Zusammenarbeit der Zollbehörden Chinas und der EU zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums unterzeichneten. Der darauffolgende zweite Aktionsplan für den Ausbau der Zusammenarbeit der Zollbehörden Chinas und der EU zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums 2014 – 2017 wurde auf der 7. Sitzung des Gemischten Ausschusses für die Zusammenarbeit im Zollbereich von Kommissar Šemeta und Minister Yu unterzeichnet. Er baut auf dem 2009 verabschiedeten Aktionsplan auf und entwickelt diesen weiter.

Der Aktionsplan behandelt alle Aspekte der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums an den Außengrenzen: Risikoanalyse, Austausch sachdienlicher Erkenntnisse, Partnerschaft mit dem privaten Sektor, Austausch bewährter Verfahren und Zusammenarbeit der Zollbehörden und anderer Strafverfolgungsbehörden beim Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Zusätzlich zu der allgemeinen Zollverwaltung der Volksrepublik China und den Dienststellen der Kommission bezieht der Aktionsplan auch die Zollbehörden auf lokaler Ebene mit ein: 11 Seehäfen und Flughäfen in China und 18 Seehäfen und Flughäfen in der EU.