Die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der EU und der Vereinigten Staaten (USA) beruht auf einem 1997 geschlossenen Abkommen und wurde durch ein Abkommen des Jahres 2004, eine 2011 abgegebene gemeinsame Erklärung zur Sicherheit der Lieferkette sowie einen 2012 gefassten Beschluss über die gegenseitige Anerkennung von Handelspartnerschaftsprogrammen ausgeweitet.
Abkommen von 1997
Die Zusammenarbeit im Zollbereich zwischen der EU und den USA basiert auf dem Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich („Abkommen von 1997“), das am 28. Mai 1997 in Den Haag unterzeichnet wurde und am 1. August 1997 in Kraft trat. Das Abkommen bildet den Rechtsrahmen für Zusammenarbeit und Amtshilfe im Zollwesen. Es sieht die Einsetzung des Gemischten Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollbereich vor, der sich aus Vertretern der Zollbehörden der beiden Vertragsparteien zusammensetzt. Der Gemischte Ausschuss soll die Umsetzung des Abkommens überwachen und sicherstellen, dass es ordnungsgemäß funktioniert.
Abkommen von 2004
Der Anwendungsbereich des Abkommens von 1997 wurde durch ein am 22. April 2004 in Washington D.C. unterzeichnetes Abkommen erweitert („Abkommen von 2004“). Mit dem Abkommen von 2004 wird die europäisch-amerikanische Zusammenarbeit im Zollbereich auf die Sicherheit der Lieferkette und insbesondere die US-amerikanische Containersicherheitsinitiative (CSI) erweitert. Das Abkommen sieht die unverzügliche und erfolgreiche Ausdehnung der CSI auf alle Häfen in der Europäischen Union vor, die die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllen. Im Abkommen von 2004 ist auch ein Arbeitsprogramm für weitere Durchführungsmaßnahmen festgelegt, darunter die Entwicklung von Normen für Risikomanagementtechniken, für die Informationen, die zur Erkennung von in das Gebiet der Vertragsparteien eingeführten Sendungen mit hohem Risiko notwendig sind, sowie für Industriepartnerschaftsprogramme. Der Gemischte Ausschuss soll die Umsetzung des Abkommens von 2004 überwachen und sicherstellen, dass es ordnungsgemäß funktioniert.
Gegenseitige Anerkennung von Handelspartnerschaftsprogrammen
Bei der letzten Tagung des Gemischten Ausschusses am 4. Mai 2012 in Washington D.C. (Siehe die Pressemitteilung EU IP/12/449) wurde der Beschluss über die gegenseitige Anerkennung von Handelspartnerschaftsprogrammen, d. h. das EU-Programm für zugelassene Wirtschaftbeteiligte (AEO) und das US-Handelspartnerschaftsprogramm gegen Terrorismus (C-TPAT), offiziell angenommen und unterzeichnet. Neben der gegenseitigen AEO-Anerkennung erörterte der Gemischte Ausschuss die Sicherheit der Luftfracht, Risikomanagement, Grenzmaßnahmen zum Urheberrechtsschutz und die Zusammenarbeit im Bereich der Detektionstechnologien.
Unterzeichnung des Beschlusses über die gegenseitige Anerkennung der Programme AEO und C-TPAT am 4. Mai 2012
Obligatorisches Scannen sämtlicher Frachtcontainer
Nachdem die USA 2007 ein Gesetz verabschiedet hatten, das die lückenlose Durchleuchtung der gesamten Seefracht in die USA bei der Ausfuhr vorsieht, führte die Kommission eine Reihe von Studien durch, um die Auswirkungen dieses Gesetzes auf Zoll, Seeverkehr und Handel der EU zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Studien wurden im Februar 2010 in einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen über Handelssicherheit und lückenlose Durchleuchtung von Containern vorgestellt.
Gemeinsame Erklärung zur Sicherheit der Lieferkette
Am 23. Juni 2011 unterzeichneten drei Kommissionsmitglieder und der US-amerikanische Minister für innere Sicherheit eine Gemeinsame Erklärung zur Sicherheit der Lieferkette , die einen ehrgeizigen Zeitplan für eine Verstärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen den Kommissionsdienststellen und den für Zoll, Flugsicherheit, maritime Sicherheit, Forschung und Entwicklung zuständigen Stellen im amerikanischen Ministerium für Heimatschutz vorsieht. In der gemeinsamen Erklärung wird festgestellt, dass die EU und die USA vor ähnlichen Herausforderungen stehen und ein gemeinsames Konzept für die Sicherheit der Lieferkette verfolgen. Daneben werden mehrere wichtige Initiativen und bereits eingeleitete Maßnahmen beschrieben.