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Taxation and Customs Union

Die Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer ist am 1. September 2018 in Kraft getreten, nachdem sie im Mai 2017 paraphiert worden war.

Der Inhalt der Übereinkunft spiegelt die Instrumente zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden gemäß Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und Richtlinie 2010/24/EU des Rates über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen mit Ausnahme des gegenseitigen Zugangs zu elektronischen Datenbanken und Systemen wider.

Es handelt sich hierbei um die erste Übereinkunft dieser Art zwischen der EU und einem Drittland. Sie ermöglicht den Steuerbehörden der EU und von Norwegen den Austausch von Informationen und die Durchführung gemeinsamer Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs.

Mit Artikel 41 der Übereinkunft wird ein gemischter Ausschuss eingerichtet, der sich aus Vertretern beider Vertragsparteien zusammensetzt und sicherstellt, dass die Übereinkunft reibungslos funktioniert und ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Am 26. April 2022 veröffentlichte die Kommission ihre Empfehlung zur Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Abkommen zwischen der EU und Norwegen, um die Zusammenarbeit noch weiter zu stärken. Sobald der Rat die Kommission autorisiert hat, können die Verhandlungen aufgenommen werden.

26. APRIL 2022
EU-Norway Agreement - Recommendation 26 April 2022
26. APRIL 2022
EU-Norway Agreement - Annex 26 April 2022

Weitere Informationen zur Übereinkunft zwischen der EU und Norwegen erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an taxud-unit-c4atec [dot] europa [dot] eu (subject: %C3%9Cbereinkunft%20zwischen%20der%20EU%20und%20Norwegen) (taxud-unit-c4[at]ec[dot]europa[dot]eu.)