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Taxation and Customs Union

Auf Grundlage einer Empfehlung der Kommission für einen Beschluss des Rates bezüglich der Aushandlung von Abkommen über die Zusammenarbeit im Zollbereich mit den wichtigsten Handelspartnern der Gemeinschaft vom 14. Oktober 1992 (SEK (92)1857 endg.) beschloss der Rat am 5. April 1993, die Kommission zu ermächtigen, mit unseren wichtigsten Handelspartnern, darunter auch Korea, Verhandlungen aufzunehmen.

Nach vier Jahre dauernden Verhandlungen schloss Korea als erstes Land in Asien ein Abkommen über Zusammenarbeit im Zollbereich mit der Europäischen Gemeinschaft. Das Abkommenwurde am 10. April 1997 unterzeichnet (siehe Amtsblatt L 121 S. 14 vom 13.5.1997).

Bei den Sitzungen des Gemischten Ausschusses für die Zusammenarbeit im Zollbereich liegt der Schwerpunkt der Gespräche auf:

  • Handelsschranken aufgrund von Zöllen,
  • auf der Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte und auf den Möglichkeiten des Austauschs von Beamten,
  • den Maßnahmen an den Grenzen zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum,
  • der Koordination der Politiken der internationalen Organisationen oder
  • Projekten für den Austausch von Bediensteten und die gemeinsame Fortbildung.