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Taxation and Customs Union

Der Zoll ist wirtschaftsfreundlich

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Der Zollkodex der Union soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Zollkontrollen einerseits und der Erleichterung des rechtmäßigen Handels andererseits schaffen, damit die EU wachsen und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft entwickeln kann. 

Facilitation 2021

Quelle: GD Steuer- und Zollunion

Wirtschaftsbeteiligte

Um gewerbliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Einfuhr und Ausfuhr von Waren (in der Rolle des Empfängers, des Anmelders oder des Vertreters) ausüben zu können, müssen sich Wirtschaftsbeteiligte im System für die Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten (EORI) registrieren.

Ende 2021 waren 8.5 Millionen Rechtssubjekte im EORI-System registriert.

Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)

Ein wichtiges Instrument für die Erleichterung des Handels ist das System der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operators – AEO). Wirtschaftsbeteiligten mit AEO-Status wird eine bevorzugte Behandlung in den Bereichen Zollvereinfachung und Zollerleichterung gewährt. AEOs spielen in Bezug auf die Anzahl der deklarierten Waren eine immer wichtigere Rolle in der Lieferkette.

Vereinfachungen

Vereinfachungen ermöglichen es den Wirtschaftsbeteiligten, Zollverfahren schneller und effizienter durchzuführen. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Kosten.

Papierloses Arbeitsumfeld

Für das Funktionieren der Zollunion sind elektronische Systeme unerlässlich. Der Umstieg von Zollverfahren in Papierform auf EU-weite elektronische Verfahren sorgt für ein effizienteres und moderneres Zollwesen.

Heutzutage werden fast alle Zollanmeldungen elektronisch eingereicht. Mit der laufenden Implementierung der elektronischen Systeme des Zollkodex der Union können EU-Händler elektronische Zollsysteme für andere Elemente ihrer Geschäftstätigkeit nutzen.