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Taxation and Customs Union

Aktive Veredelung bedeutet, dass Nicht-Unionswaren in der aktiven Veredelung im Zollgebiet der Union Veredelungsvorgängen unterzogen werden (z.B. Produktion oder Reparatur), ohne Folgendem zu unterliegen:

  1. Einfuhrabgaben,
  2. Sonstigen Abgaben nach anderen geltenden Vorschriften oder
  3. Handelspolitischen Maßnahmen.

Die aktive Veredelung soll es Unternehmen ermöglichen, Nicht-Unionswaren zu veredeln, bevor entschieden wird, ob die bearbeiteten oder verarbeiteten Waren auf dem Unionsmarkt gelangen sollen oder die Waren wiederauszuführen sind im Einklang stehend mit logistischen, kommerziellen- oder anderen Bedingungen. Die aktive Veredelung kann auch benutzt werden, wenn es sich um Waren handelt, die nur üblichen Behandlungen unterzogen werden sollen, die ihrer Erhaltung, der Verbesserung ihrer Aufmachung oder Handelsgüte oder der Vorbereitung ihres Vertriebs oder Weiterverkaufs dienen.

Nach den Veredelungsvorgängen können die Veredelungserzeugnisse beispielsweise zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. In diesem Fall sind die Einfuhrabgaben und sonstigen Abgaben zu bezahlen, sowie die handelspolitischen Maßnahmen anzuwenden. Zudem ist es auch möglich die verarbeiteten Waren zu lagern entweder in einem Zolllager oder in einer Freizone.

Eine Bewilligung von den Zollbehörden ist für aktive Veredelung nötig. Die Zollbehörden müssen die Frist für die Erledigung festsetzen. Die Bewilligung kann es Unternehmen erlauben, zuerst Unionswaren zu be-oder verarbeiten und die daraus gewonnenen Veredelungserzeugnisse auszuführen. Anschließend können Nicht-Unionswaren, die von Unionswaren ersetzt wurden, in die aktive Veredelung übergeführt werden. Um die Bewilligung zu bekommen, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen sein:

  1. grundsätzlich muss der Antragsteller im Zollgebiet der Union ansässig zu sein;
  2. er muss für die ordnungsgemäße Durchführung der Vorgänge die erforderliche Gewähr bieten; und
  3. er hat eine Sicherheit zu leisten, falls eine Zollschuld entstehen kann.

Wenn die Veredelungserzeugnisse zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, wird der Einfuhrabgabenbetrag auf Antrag des Anmelders anhand der zolltariflichen Einreihung, des Zollwerts, der Menge, der Beschaffenheit und des Ursprungs der in die aktive Veredelung übergeführten Waren zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung für diese Waren bemessen. Ansonsten wird der Einfuhrabgabenbetrag anhand der Bemessungsgrundlagen festgesetzt, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld für die betreffenden Waren gelten.

Benutzung des Verfahrens der aktiven Veredelung

Gemäß einer Studie von 20121 wurden beispielsweise im Jahr 2011 Fahrzeugmotoren im Wert von 160 Milliarden Euro ausgeführt. Von diesen Fahrzeugmotoren sind 43% mit einem Wert von 69 Milliarden Euro aus der aktiven Veredelung hervorgegangen. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die aktive Veredelung für Unternehmen in der EU sein kann.

1http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/october/tradoc_150006.pdf