Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Wer ist meldepflichtig?

Alle natürlichen Personen, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel im Wert von 10 000 Euro oder mehr mit sich führen, müssen den entsprechenden Betrag bei den zuständigen Behörden des EU-Landes anmelden, durch das sie in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen.

  • Natürliche Personen sind alle Reisenden und Besatzungsmitglieder, die per Flugzeug, Straße, Schiene oder Wasser in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen.
  • Wer Bargeld im Auftrag einer juristischen Person (z. B. ein Unternehmen) mit sich führt, muss bei der Anmeldung deren Namen angeben.
  • Bei Personen, die in einer Gruppe reisen, gilt die Grenze von 10 000 Euro für jede einzelne Person.
  • Die Anmeldepflicht für Barmittel gilt auch für Minderjährige über deren Eltern oder Erziehungsberechtigte sowie für geistig behinderte oder schutzbefohlene Erwachsene über deren rechtliche Vertreter.
  • Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie meldepflichtig sind, sollten Sie sich spontan an die zuständigen Behörden am Ort der Ein- bzw. Ausreise wenden und Auskunft einholen.