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Taxation and Customs Union

An wen kann ich mich mit grenzübergreifenden Steuerproblemen wenden? Wo erhalte ich Informationen?

Informationen erhalten Sie bei folgenden Stellen:

Zuständige Finanzämter in den EU-Ländern: Wenden Sie sich zunächst an die mit grenzübergreifenden Steuerfragen betrauten Ämter. Dort erhalten Sie umfassende Informationen über die verschiedenen Steuersysteme.

Europe Direct ist ein zentraler Informationsdienst, an den Sie sich telefonisch oder über das Internet wenden können. Der Dienst unterhält auch lokale Informationsstellen in allen EU-Ländern, deren Informationsangebot auf die Situation vor Ort zugeschnitten ist. Europe Direct beantwortet allgemeine Fragen zur EU und verweist Sie gegebenenfalls an geeignete Informations-/Beratungsstellen (auf europäischer, nationaler oder lokaler Ebene). Sie können sich dort außerdem über Ihre Rechte und Möglichkeiten als EU-Bürger/-in und über die Ausübung dieser Rechte informieren.

Wenn Sie fachlichen Rat benötigen, werden Sie zu Ihr Europa – Beratungweitergeleitet (Sie können diesen Dienst auch direkt kontaktieren). In diesem öffentlichen Beratungsdienst arbeiten Experten in allen EU-Amtssprachen, die sowohl mit dem EU-Recht als auch mit der nationalen Gesetzgebung aller EU-Länder vertraut sind.

EURESbietet Informationen zum grenzüberschreitenden Pendlerverkehr und leistet Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die in verschiedenen Ländern leben und arbeiten, Hilfestellung bei daraus resultierenden Problemen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass ihre Rechte als EU-Bürger/-in missachtet oder verletzt werden, oder wenn sie in zwei oder mehr Ländern besteuert werden, können Sie folgende Stellen um Hilfe bitten:

Zuständige Finanzämter in den EU-Ländern: Wenden Sie sich zunächst an die für grenzübergreifende Steuerfragen zuständigen Ämter. Oft gibt es besondere Verfahren zur Lösung bestimmter grenzübergreifender Probleme, die davon abhängen, welche zwei Länder beteiligt sind. Die Steuerämter können Ihnen in dieser Sache weiterhelfen.

SOLVIT wurde von den EU-Ländern zur Lösung von Problemen eingerichtet, die durch die fehlerhafte Anwendung der Binnenmarktvorschriften durch die Behörden eines oder mehrerer Länder entstehen. SOLVIT-Stellen gibt es in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union (sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein). Sie arbeiten in grenzübergreifenden Fällen zusammen. SOLVIT bearbeitet Beschwerden von Bürgern und Unternehmen. Die Solvit-Stellen sind Teil der nationalen Behörden. Ziel ist die Lösung der Probleme innerhalb von zehn Wochen. Die Inanspruchnahme des Dienstes ist kostenlos.

Bei den Bürgerbeauftragten in den EU-Ländern können Sie sich über Missstände in der öffentlichen Verwaltung, auch der Steuerbehörden, beschweren.

Die Europäische Kommissionkann rechtliche Schritte gegen ein EU-Land einleiten, wenn dieses Vorschriften anwendet, die dem EU-Recht zuwiderlaufen. Über die Vereinbarkeit dieser Rechtsvorschriften entscheidet der Gerichshof der Europäischen Union.

Die Maßnahmen der Kommission gegen ein bestimmtes EU-Land haben jedoch nicht automatisch oder unmittelbar Einfluss auf Ihre persönlichen Rechte als Beschwerdeführer. Das Urteil des Gerichtshofs zwingt das EU-Land lediglich zu einer Anpassung seiner Vorschriften an das EU-Recht. Dadurch können weitere Ungleichbehandlungen in der Zukunft verhindert werden. Es ist jedoch nicht gesagt, dass auch frühere Fälle dadurch gelöst werden. Parallel zu Ihrer Beschwerde bei der Kommission sollten Sie Ihren Fall also unbedingt auch in Ihrem Land bei den zuständigen Behörden oder vor Gericht weiterverfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Nationale Steuerbehörden

Von den EU-Ländern geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen