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Taxation and Customs Union

Was ist die MwSt.?

Die in der Europäischen Union erhobene Mehrwertsteuer ist eine allgemeine, breit angelegte Verbrauchssteuer, die ausgehend von dem bei Gegenständen oder Dienstleistungen erzielten Mehrwert berechnet wird. Sie wird auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben, die zur Verwendung oder zum Verbrauch in der EU erworben oder verkauft werden. Das bedeutet, dass Waren, die zur Ausfuhr verkauft werden, oder Dienstleistungen, die an Verbraucher im Ausland erbracht werden, normalerweise mehrwertsteuerfrei sind. Umgekehrt werden Einfuhren besteuert, um den EU-Herstellern auf dem europäischen Markt einen fairen Wettbewerb mit Anbietern von außerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen.

Die Mehrwertsteuer (MwSt.):

  • ist eine allgemeine Steuer, die grundsätzlich für alle gewerblichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Herstellung und Vertrieb von Waren oder mit der Erbringung von Dienstleistungen erhoben wird. Liegt jedoch der Umsatz eines Unternehmers/einer Unternehmerin unter einem bestimmten Wert (Schwelle), der von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich ist, fällt auf den Verkauf keine Mehrwertsteuer an.
  • ist eine Verbrauchssteuer, da sie letztlich vom Endverbraucher gezahlt wird. Sie ist keine Steuer auf Unternehmen.
  • wird als Prozentsatz des Preises berechnet, das heißt, auf jeder Stufe der Herstellungs- und Absatzkette ist erkennbar, wie hoch sie ist.
  • wird stufenweise erhoben, und zwar über ein System von Teilbeträgen: Steuerpflichtige (z. B. der MwSt. unterworfene Unternehmen) ziehen von der von ihnen eingenommenen MwSt. den Betrag ab, den sie selbst an andere Steuerpflichtige für Waren gezahlt haben, die sie für Zwecke ihrer Unternehmenstätigkeit benötigen. So wird gewährleistet, dass die MwSt. von der Anzahl der Umsätze unabhängig, also neutral, ist.
  • wird vom Verkäufer – dem „Steuerpflichtigen“ – an die Finanzbehörden entrichtet, jedoch letztendlich vom Käufer zusammen mit dem Kaufpreis gezahlt. Es handelt sich also um eine indirekte Steuer.

Warum erheben alle EU-Länder eine Mehrwertsteuer?

  • Bei Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft galten in den damals sechs Mitgliedsländern verschiedene Formen der Umsatzbesteuerung. Dabei handelte es sich meist um mehrstufige kumulative Steuern. Diese Mehrphasensteuern wurden in den einzelnen Stufen der Herstellungskette erhoben, sodass unmöglich festgestellt werden konnte, wie hoch der Anteil der Steuern am Endpreis einer bestimmten Ware war. Somit bestand immer die Gefahr, dass einzelne EU-Länder absichtlich oder unabsichtlich den Betrag der bei der Ausfuhr zu erstattenden Steuern zu hoch ansetzten, was einer Ausfuhrsubvention gleich kam.
  • Es war offenkundig, dass es einen leistungsfähigen Binnenmarkt in Europa nur dann geben könne, wenn ein Umsatzsteuersystem geschaffen wird, das Transparenz und Steuerneutralität gewährleistet und eine exakte Bestimmung des bei der Ausfuhr zu erstattenden Steuerbetrags ermöglicht. Wie im Abschnitt über die Mehrwertsteuer bei der Ein- und Ausfuhr erläutert, gewährleistet die MwSt. in transparenter Weise steuerfreie Ausfuhren.

Wie wenden die EU-Länder die Mehrwertsteuer an?

Die auf jeden Verkauf zu erhebende Mehrwertsteuer stellt einen prozentualen Anteil des Verkaufspreises dar, von dem der Steuerpflichtige alle Steuern abziehen kann, die auf der vorausgehenden Stufe bereits entrichtet wurden. Damit wird eine Doppelbesteuerung vermieden, und es wird nur die auf jeder Stufe der Produktion und des Vertriebs erzielte Wertschöpfung besteuert. So entspricht der Endpreis einer Ware der Summe der in jeder vorausgehenden Produktionsstufe hinzugefügten Wertschöpfung. Letztendlich ist die zu zahlende MwSt. die Summe der auf jeder Stufe gezahlten Mehrwertsteuer.

Für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Unternehmen erhalten eine Nummer. Sie müssen auf ihren Rechnungen die fällige Mehrwertsteuer angeben. Damit weiß der Kunde, wenn er registrierter Wirtschaftsbeteiligter ist, in welcher Höhe er seinerseits Vorsteuer abziehen kann, und der Verbraucher weiß, in welcher Höhe er Mehrwertsteuer für das Endprodukt entrichtet hat. Aufgrund dieser stufenweisen Entrichtung der Mehrwertsteuer kontrolliert sich das System bis zu einem gewissen Grad selbst.

Beispiel

Stufe 1
Ein Bergwerk verkauft Eisenerz an ein Stahlwerk. Der Verkaufswert beträgt 1 000 Euro; die MwSt. 20 % – also berechnet das Bergwerk dem Stahlwerk 1 200 Euro. Die 200 Euro MwSt. müsste das Bergwerk an die Finanzbehörde abführen, da es aber im betreffenden Abrechnungszeitraum für 240 Euro (einschließlich 40 Euro MwSt.) Werkzeug erworben hat, muss es lediglich 160 Euro zahlen (200 Euro minus 40 Euro). Die Finanzbehörde ihrerseits erhält durchaus 200 Euro, bestehend aus den 40 Euro MwSt. für das Werkzeug und den 160 Euro für das Eisenerz: Auf diese Weise ist die Steuergerechtigkeit gewährleistet.

  • Leistung: 1 000 €
  • MwSt. auf die Leistung: 200 €
  • MwSt. auf Zukäufe: 40 €
  • zu zahlende Netto-MwSt.: 160 €

Stufe 2
Das Stahlwerk hat dem Bergwerk 200 Euro MwSt. gezahlt und außerdem 20 Euro MwSt. für andere Ankäufe entrichtet, z. B. Möbel, Büromaterial usw. Verkauft das Stahlwerk nun den von ihm erzeugten Stahl für 2 000 Euro, erhält es 2 400 Euro einschließlich 400 Euro MwSt. Die von ihm für eigene Ankäufe gezahlten 220 Euro MwSt. kann das Stahlwerk als Vorsteuer abziehen und führt somit lediglich 180 Euro an die Finanzbehörde ab. Die Finanzbehörde ihrerseits erhält 180 Euro vom Stahlwerk, 160 Euro vom Bergwerk, 40 Euro vom Lieferanten der Werkzeuge für das Bergwerk sowie 20 Euro vom Lieferanten der Möbel und des Büromaterials an das Stahlwerk.

  • Leistung: 2 000 €
  • MwSt. auf die Leistung: 400 €
  • MwSt. auf Zukäufe: 220 €
  • zu zahlende Netto-MwSt.: 180 €

180 Euro (vom Stahlwerk) + 160 Euro (vom Bergwerk) + 40 Euro (vom Lieferanten an das Bergwerk) + 20 Euro (vom Lieferanten an das Stahlwerk) = 400 Euro, was der korrekten MwSt. auf einen Verkauf von 2 000 Euro entspricht.

MwSt.-Sätze

Das EU-Recht schreibt lediglich vor, dass der MwSt.-Normalsatz mindestens 15 % und der ermäßigte Satz (nur für bestimmte, in einem erschöpfenden Verzeichnis aufgeführte Gegenstände und Dienstleistungen) mindestens 5 % betragen muss.

Deshalb gibt es zwischen den EU-Ländern und bestimmten Warengruppen Unterschiede bei den geltenden Sätzen. Außerdem gelten in manchen Mitgliedstaaten noch besondere Regelungen für bestimmte Produkte.

Zuverlässige Informationen über den MwSt.-Satz für ein bestimmtes Produkt in einem bestimmten Mitgliedstaat erteilen die jeweiligenMwSt.-Behörden. Einen Überblick über die in der EU geltenden MwSt.-Sätze gibt auch ein einschlägiges EU-Informationsdokument.

Mehr zu MwSt.-Sätzen

Welche Rolle spielt die Kommission bei der Anwendung des EU-MwSt.-Systems?

Aufgabe der Kommission ist, für eine korrekte Anwendung der MwSt.-Richtlinie zu sorgen. Jedes EU-Land ist für die Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie in nationales Recht und deren korrekte Durchführung auf seinem Hoheitsgebiet zuständig. Als „Hüterin der Verträge“ hat die Kommission darüber zu wachen, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und die allgemeine Praxis mit dem EU-Recht vereinbar sind.

Wie erheben die EU-Länder die Mehrwertsteuer?

Die EU-Länder wenden die in der MwSt.-Richtlinie zusammengefassten gemeinsamen Vorschriften in ihrer nationalen Rechtsetzung an. In der Praxis unterscheiden sich die Methoden der Anwendung und Verwaltung von Land zu Land.

Mehr zu nationalen MwSt.-Regelungen

Kann die Kommission in Einzelfällen in die Anwendung der MwSt.-Richtlinie eingreifen?

Die Kommission darf nicht eingreifen, um Probleme einzelner Steuerpflichtiger zu lösen oder Stellungnahmen zu Sachverhalten abzugeben.

Sie kann jedoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einleiten. Nur die Kommission und der betreffende Mitgliedstaat, nicht aber einzelne Steuerpflichtige, können dabei als Partei auftreten. Die Ergebnisse eines solchen Verfahrens haben keine direkten Auswirkungen auf Einzelfälle.

Die einzige Abhilfemöglichkeit im Einzelfall ist es, die nationalen Rechtsbehelfe – auf dem Verwaltungs- oder Rechtsweg – in Anspruch zu nehmen. Sie können Ihren Fall auch an SOLVIT übermitteln.

Mehr zu Beschwerden

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