Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Verwendung einer EU-weiten Steueridentifikationsnummer (TIN)

Titel
Konsultation zum Thema "Verwendung einer EU-weiten Steueridentifikationsnummer (TIN)" [Abkürzung EUTIN]
Politikbereich(e)

Steuern

Zielgruppe(n)

An dieser Konsultation können sich alle Bürgerinnen und Bürger und Organisationen beteiligen. Von besonderem Interesse sind Beiträge von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Steuerfachleute, Akademikern, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, Unternehmensverbände, Steuerverwaltungen.

Konsultationszeitraum
Vom 25.02.2013 bis 17.05.2013
Ziel der Konsultation

Am 27. Juni 2012 hat die Kommission eine Mitteilung über die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung angenommen. Ein Aktionsplan, der konkrete Vorschläge zur verstärkten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung enthält, wurde am 6. Dezember 2012 angenommen.

Eine von 34 im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen, ist die Schaffung einer EU-weiten Steueridentifikationsnummer (EU TIN), die wie folgt beschrieben ist (Aktion 22):

"Steueridentifikationsnummern gelten als das beste Mittel, um Steuerpflichtige im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs zu identifizieren. Die nationalen Nummern sind jedoch nach nationalen Vorschriften strukturiert, die sich erheblich voneinander unterscheiden. Dadurch wird es für Dritte (Finanzinstitute, Arbeitgeber, Sonstige) schwerer, ausländische Nummern korrekt zu identifizieren und zu registrieren, und auch für die Steuerbehörden ist es schwieriger, diese Informationen an die Steuerbehörden in anderen Ländern weiterzugeben.

Die Schaffung einer EU-TIN könnte die beste Lösung sein, um die Schwierigkeiten zu überwinden, die die Mitgliedstaaten mit der ordnungsgemäßen Identifizierung ihrer grenzüberschreitend tätigen Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) haben. Es wäre näher zu prüfen, ob eine einheitliche EU-Nummer vorgesehen werden sollte oder die bestehenden nationalen Steueridentifikationsnummern durch eine EU-Kennung ergänzt werden sollten. Außerdem sollten Verbindungen zu den anderen Registrierungs- und Identifikationssystemen der EU erkundet werden.

Das Konzept einer EU-TIN ist zwar einfach, seine Umsetzung jedoch komplex, was ein schrittweises Vorgehen erfordert. Bis März 2013 wird eine Konsultation der Öffentlichkeit eingeleitet. Bevor daraufhin ein Legislativvorschlag erfolgen kann, müssen weitere gründliche Untersuchungen durchgeführt werden, und es bedarf der nachdrücklichen Unterstützung durch die Mitgliedstaaten. In einem ersten Schritt könnte das Portal „TIN on EUROPA“ weiterentwickelt werden, so dass die Gültigkeit nationaler Steueridentifikationsnummern durch die Verknüpfung dieser Anwendung mit den Datenbanken der Mitgliedstaaten geprüft werden kann."

Die Kommission leitet diese öffentliche Konsultation ein, um Meinungen aller betroffenen Interessensgruppen über die Schaffung einer EU-weiten Steueridentifikationsnummer (TIN) zu gewinnen. Die Kommission erhebt Informationen über den möglichen Umfang einer EU TIN (sowohl in Bezug auf Transaktionen als auch auf Steuerzahler), ihre praktischen Aspekte (inklusive möglicher Vereinfachungen sowie eines schrittweisen Ansatzes), ihre Gestaltung und Funktion sowie verschiedene rechtliche Erwägungen (z.B. Datenschutz).

Die von den Mitwirkenden zum Ausdruck gebrachten Ansichten werden von den Kommissionsdienststellen zur Bestimmung des geeigneten Ansatzes zur Schaffung einer EU-weiten TIN und zur Entwicklung einer geeigneten politischen Reaktion, genutzt.

Einreichen eines Beitrags

Beiträge können von Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Behörden eingereicht werden. Klicken Sie bitte hier, um Ihren Beitrag einzureichen.

Alle Beiträge werden im Internet veröffentlicht. Bitte lesen Sie die für diese Konsultation geltende Datenschutzerklärung, um zu erfahren, wie mit Ihren personenbezogenen Daten und mit Ihrem Beitrag verfahren wird.

Bitte achten sie darauf, dass mit Ausnahme von Teil III des Fragebogens, der Ihre Kontaktdaten enthält, kein Name oder persönliche Daten weder von Ihnen, noch von anderen Personen, in Ihren Beiträgen enthalten sind. Ansonsten wird der Beitrag nicht veröffentlicht und im Prinzip auch inhaltlich nicht berücksichtigt.

Konsultationsdokument einsehen

Konsultationspapier

Fragebogen einsehen

Fragebogen

Referenzdokumente

COM(2012)351 : Mitteilung der Kommission an der Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

COM(2012)722 : Mitteilung der Kommission an der Europäische Parlament und den Rat Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

"TIN on Europa" Portal, welches allgemeine Informationen über TINs und ein online-Prüfmodul enthält.

Kontaktangaben
Zuständiger Dienst Generaldirektion Steuern und Zollunion (Referat D.2)
E-Mail-Adresse TAXUD-D2-EUTINatec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-D2-EUTIN[at]ec[dot]europa[dot]eu)
Postanschrift

Europäische Kommission
Generaldirektion "Steuern und Zollunion"
Steuerpolitik und Zusammenarbeit bei den direkten Steuern - Referat TAXUD.D.2
B-1049 Brüssel

Anzahl der im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Beiträge
84 Antworten wurden berücksichtigt (unter Ihnen 80 mit Zustimmung zur Veröffentlichung)
Beiträge einsehen
Beiträge
Schutz personenbezogener Daten Spezifische Datenschutzerklärung

"Einreichen eines Beitrags" hinsichtlich der Organisationen

Im Interesse der Transparenz sind Organisationen (z. B. Nichtregierungsorganisationen, Branchenverbände und Unternehmen) gehalten, bestimmte Informationen über sich öffentlich zu machen, indem sie sich beim Register der Interessenvertreter anmelden, und ferner den dafür geltenden Verhaltenskodex zu übernehmen.

Wenn Sie eine registrierte Organisation vertreten, geben Sie bitte auf der ersten Seite Ihres Beitrags Namen und Adresse Ihrer Organisation und die Registriernummer an. Es wird davon ausgegangen, dass der betreffende Beitrag die Auffassung Ihrer Organisation widerspiegelt.
Beitrag einreichen.

Wenn Ihre Organisation noch nicht registriert ist, können Sie sie jetzt anmelden.
Kehren Sie anschließend zu dieser Seite zurück, um Ihren Beitrag im Namen einer registrierten Organisation einzureichen.

Antworten von nicht registrierten Organisationen werden getrennt veröffentlicht. Wenn Sie eine nicht registrierte Organisation vertreten, reichen Sie bitte hier Ihren Beitrag ein.

Organisationen, die sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen äußern wollen, werden aufgefordert, die Kommission und die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, in wessen Namen sie sprechen und wofür sie eintreten. Stellt eine Organisation diese Informationen nicht zur Verfügung, ist es erklärte Politik der Kommission, entsprechende Stellungnahmen grundsätzlich als Einzelbeiträge aufzuführen. (Mindeststandards für die Konsultation, siehe KOM(2002) 704, und Mitteilung über Folgemaßnahmen zur Europäischen Transparenzinitiative, siehe KOM(2007) 127)